Arbeitslos melden nach Kündigung

Arbeitslos melden nach Kündigung: Wie dein beruflicher Neuanfang gelingt

Ein Jobverlust ist für viele Arbeitnehmer ein großer Schock. Die ungewohnte Situation ist unübersichtlich und sie wissen nicht, welche Dinge sie erledigen müssen. Solltest du in einer solchen Lage stecken, hast du sicherlich anderes im Sinn, als unverzüglich den „Behördenkram“ zu erledigen. Dabei ist es wichtig, dass sich Beschäftigte arbeitslos melden nach Kündigung. Wie das geht und was es dabei zu beachten gibt, haben wir für dich in diesem Text zusammengefasst.

Darum solltest du dich schnell arbeitslos melden nach Kündigung

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Jobverlust gegenüber der örtlichen Agentur für Arbeit mitzuteilen. Das ist in § 38 des SGB III (3. Sozialgesetzbuch) so festgeschrieben. Die Mitteilung solltest du bei einer Kündigung so schnell wie möglich abgeben. In der Praxis heißt das, dass du die Behörde über eine bevorstehende Arbeitslosigkeit bereits bei der mündlichen oder schriftlichen Ankündigung über das Ende des Arbeitsverhältnisses informieren solltest.

Das gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag die übliche dreimonatige Kündigungsfrist festgelegt ist, du also noch einige Zeit lang angestellt bist. Erfährst du schon vorher von deiner bevorstehenden Kündigung, musst du die Mitteilung spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erbringen. Ist der Zeitraum bis zur Aufhebung des Arbeitsvertrags kürzer, hast du drei Tage Zeit für den Gang zum Arbeitsamt.

Wichtig ist außerdem:

Du musst dich auch arbeitslos melden, wenn dein Arbeitsverhältnis nicht nach einer Kündigung endet. Hast du lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag, musst du dich spätestens drei Monate vor dessen regulärem Ende genauso verhalten wie bei einer Kündigung. Das gilt auch dann, wenn dir bereits eine Verlängerung des Arbeitsvertrags in Aussicht gestellt, diese aber noch nicht von dir und deinem Arbeitgeber unterzeichnet wurde.

Für diese Regeln gibt es allerdings auch Ausnahmen. Bist du aus nachvollziehbaren Gründen verhindert (beispielsweise Krankheit oder Montage) musst du dich am ersten darauffolgenden Tag arbeitslos melden nach Kündigung, an dem dies möglich ist. Hältst du dich im Ausland auf, während dein Arbeitsverhältnis gekündigt wird, hast du nach deiner Rückkehr drei Tage Zeit, um dich arbeitslos zu melden. Deine Arbeitszeiten stellen keinen Grund dar, einen Termin bei der Agentur für Arbeit nicht wahrnehmen zu können. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich von deiner Tätigkeit freizustellen, damit du dich arbeitslos melden kannst. Sollte diesbezüglich Uneinigkeit zwischen dir und deinem Vorgesetzten entstehen, kannst du dich auf § 2 Abs. 2 SGB III berufen.

Fristen:

Die Fristen musst du selbstverständlich auch dann einhalten, wenn du davon überzeugt bist, schnell eine Anschlussbeschäftigung antreten zu können. Denn sie sind ausschlaggebend für einen reibungslosen Übergang bei der Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG). Wenn du die Fristen nicht einhältst, droht dir bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes eine Sperrzeit von mindestens einer Woche. Diese kann bei schwerwiegenden Verstößen auf bis zu zwölf Wochen ausgeweitet werden.

Übrigens, damit du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, musst du in den vorherigen 30 Monaten mindestens für einen Zeitraum von zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Auch wenn du diese Voraussetzung nicht erfüllst, musst eine Arbeitlosenmeldung abgeben. Für dich kann es dann sogar ein Vorteil sein, da unter bestimmten Voraussetzungen auch eine kürzere Beschäftigungsdauer ausreicht, um ALG-berechtigt zu sein. Die Prüfung übernimmt das Arbeitsamt, sodass du dich nicht mit Sonderfällen zu beschäftigen brauchst, um einen Anspruch geltend zu machen. Es schadet aber nicht, wenn du dich zuvor mit den Regelungen vertraut gemacht hast. Du kannst dann deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin unter Umständen mitteilen, dass du glaubst, empfangsberechtigt zu sein.

So meldest du dich nach einer Kündigung arbeitslos

Zeitweise bestand die Möglichkeit, dass du dich bei der Agentur für Arbeit online arbeitslos melden konntest. Dieser Dienst wurde am 1. September 2021 allerdings eingestellt. Du kannst dich zwar über das Portal der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dabei solltest du allerdings beachten, dass das nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitslosenmeldung ist. Diese musst du persönlich bei deiner örtlichen Arbeitsagentur abgeben. Nachdem du persönlich vorgesprochen hast, kannst du online Arbeitslosengeld beantragen.

Damit du deine Meldung bei deinem Termin vollständig abgeben kannst, solltest du darauf achten, die folgenden Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Aktuelles Ausweisdokument mit Meldebescheinigung und gültigem Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
  • Schriftliche Kündigung des bisherigen Arbeitgebers, falls sie dir bereits vorliegt
  • Arbeitsbescheinigung deines bisherigen Arbeitgebers, sofern diese vorliegt
  • Dokument mit deiner Steueridentifikations- und Sozialversicherungsnummer
  • Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber und Lebenslauf
  • Optional: Selbstauskunft in Form von Arbeitspaket 1 und 2 deiner örtlichen Agentur für Arbeit, die du online ausfüllen und ausdrucken kannst

Arbeitslos melden nach Kündigung: Das passiert im Anschluss

Von der Meldung über den Jobverlust bis zur faktischen Arbeitslosigkeit vergehen im Regelfall einige Wochen bis hin zu Monaten. Ab dem persönlichen Vorsprechen unterstützt dich deine zuständige Agentur für Arbeit bei der Jobsuche, indem sie dir passende offene Stellen zuschickt, auf die du dich bewerben kannst. Als Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bist du grundsätzlich dazu verpflichtet, die Vermittlungsvorschläge wahrzunehmen. Du kannst dich aber auf die Zumutbarkeitsregelung beziehen. Sie legt fest, dass du Tätigkeiten nicht nachzugehen brauchst, die dir körperlich, geistig und seelisch nicht zugemutet werden können. Eine weitere Einschränkung ist, dass eine Tätigkeit die Erziehung deines Kindes nicht gefährden darf.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld I gilt eine zusätzliche Regel: In den ersten drei Monaten sind ihnen nur Beschäftigungsverhältnisse zumutbar, bei denen sie Einbußen bis zu 20 Prozent im Vergleich zu ihrem vorherigen Gehalt hinnehmen müssen. Vom vierten bis zum sechsten Monat des ALG-I-Bezugs sind ihnen auch Jobs zumutbar, bei denen sie bis zu 30 Prozent des ehemaligen Gehalts verdienen. Ab dem siebten Monat entfällt die Klausel. Lehnst du ein Angebot ab, dass als zumutbar eingestuft wird, musst du unter Umständen damit rechnen, dass Sanktionen gegen dich verhängt werden. Diese können in Form von Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld ausgesprochen werden.

Das solltest du über Arbeitslosengeld wissen

Das Arbeitslosengeld ist eine Unterstützung für dich, die dir nach einem Jobverlust hilft, dein Leben weiterhin zu finanzieren. Während du es empfängst, kannst du dich mit voller Kraft darauf konzentrieren, Bewerbungen zu schreiben beziehungsweise dich auf eine neue Arbeitsstelle vorzubereiten. Wenn du die Zeit effektiv nutzt, kann dir der angestrebte berufliche Neuanfang gelingen.

Bevor du eine endgültige Bewilligung erhältst, kannst du dir mit dem ALG-Rechner der Bundesagentur für Arbeit schon einmal einen Eindruck von der Höhe der Zahlungen verschaffen. Dabei solltest du beachten, dass das Ergebnis unverbindlich ist und lediglich als Orientierung genutzt werden sollte. Das Arbeitslosengeld beträgt bei kinderlosen Empfängern 60 Prozent und ansonsten 67 Prozent des letzten vorherigen Nettogehalts. Bis zu einem Alter von 50 Jahren bist du zwölf Monate empfangsberechtigt. Danach steigt die mögliche Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate. Die Staffelung ist von deinem Alter sowie der Dauer der vorherigen Beschäftigung(en) abhängig.

Tipp: Wenn du einen Gründungszuschuss für den Start in die Selbstständigkeit erhalten möchtest musst du dich ebenfalls arbeitslos melden. Mehr dazu erfährst du im Beitrag »Arbeitslos melden für einen Gründungszuschuss: Tipps & Tricks«


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