Nach einer tollen Startphase als Freiberufler kommen plötzlich keine Aufträge mehr rein. Die Einnahmen sinken. Es wird immer schwieriger, die Rechnungen zu zahlen. In diesem Fall kann eine Arbeitslosenversicherung für Freiberufler helfen. Welche Voraussetzung du dafür erfüllen musst, wie hoch die Auszahlungen sind und was das Ganze kostet, erfährst du in diesem Beitrag.
Wer kann sich versichern?
Versichern können sich Existenzgründer, die zuvor bereits im Rahmen einer Beschäftigung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Der Antrag muss spätestens einen Monat nach Beendigung der sozialversicherungspflichtigen Festanstellung bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein. Andernfalls ist eine Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nicht möglich. Für die Bewilligung des Antrags macht es keinen Unterschied, ob die unternehmerische Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ausgeführt wird. (Quelle: Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung S.1)
Welchen Vorteil bietet die Arbeitslosenversicherung für Freiberufler
Die Arbeitslosenversicherung lohnt sich für Freiberufler, die sich vor plötzlichen Verdienstausfällen schützen möchten. Falls du beispielsweise durch den Ausfall eines wichtigen Kunden plötzlich nur noch unter 15 Stunden pro Woche freiberuflich arbeitest, kannst du entsprechend Arbeitslosengeld beantragen. (Quelle: Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung S.1)
Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld?
Falls du alle Voraussetzungen für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes erfüllst, stehen dir die Zahlungen für insgesamt 6 Monate zu. Nach 24 Monaten Beitragszahlung stehen dir zwölf Monate zu. Die Höchstdauer beträgt unter bestimmten Voraussetzungen maximal 24 Monate. (Quelle: Merkblatt für Arbeitslose (2017) S.35ff)
Wie hoch sind die Auszahlungen?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom letzten Einkommen des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 60 – 67 des letzten Einkommens. (Quelle: Merkblatt für Arbeitslose (2017) S.49ff)
Sofern das letzte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis schon länger als zwei Jahre zurückliegt, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der beruflichen Qualifikation. Der Höchstsatz liegt 2017 für Akademiker bei 1494,30 und ohne Berufsausbildung bei 846,80 EUR. Mit Kindern gibt es etwas mehr 🙂
(Quelle: Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung S.5. »Eintritt der Arbeitslosigkeit«)
Was kostet die Arbeitslosenversicherung für Freiberufler?
Aktuell (2017) liegt der Beitragssatz bei 89,25 EUR (West/Ost). Für Freiberufler, die sich in der 2- jährigen Startphase befinden, gilt die Hälfte des Beitragssatzes in Höhe von 44,63 EUR (West) und 39,90 EUR (Ost). Der halbe Beitragssatz gilt auch für Erziehende und Weiterbildende. (Quelle: Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung S.1)
Wie lange ist man an die Arbeitslosenversicherung gebunden?
Bevor du den Antrag zur Arbeitslosenversicherung ausfüllst, solltest du sicherstellen, dass du alle Voraussetzungen erfüllst. Wenn du gerne die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler abschließen möchtest, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass du mindesten fünf Jahre an die Einzahlung gebunden bist. (Quelle: Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung S.4 »Ende des Versicherungspflichtverhältnisses«)
Zusammenfassung
Als Freiberufler kannst du dich bis zu einem Monat nach der Gründung freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Vorausgesetzt ist, dass du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate z.B. im Rahmen einer Festanstellung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Außerdem muss der Antrag zur Weiterversicherung spätestens einen Monat nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit eingehen. Für Freiberufler mit Hochschulabschluss lohnt sich die Arbeitslosenversicherung eher, weil die Höhe der Auszahlung nach der beruflichen Qualifikation gemessen wird. Falls durch einen plötzlichen Auftragseinbruch deine freiberufliche Tätigkeit nur noch weniger als 15 Stunden pro Woche einnimmt, hättest du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld und bist entsprechend abgesichert.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosenversicherung für Freiberufler findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/
2 Antworten zu “Arbeitslosenversicherung für Freiberufler — Fragen und Antworten”
Das ist ein guter Tipp, gerade für Neugründer mit hohem Sicherheitsbedürfnis. Eine Frage – was passiert wenn ich Arbeitslosengeld beziehe und dann doch ein Auftrag reinkommt? Gibt es hier besondere Regeln für erlaubten Zuverdienst?
Hi Phillip, du kannst bis zu 165 EUR pro Monat dazuverdienen.
http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i.html