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Arbeitslos melden für einen Gründungszuschuss. Tipps & Tricks

Aus einem geregelten Anstellungsverhältnis in die Arbeitslosigkeit zu fallen, ist für die meisten Menschen eine unangenehme Vorstellung. Ein Angestelltenjob gibt dir Sicherheit und sorgt für ein stabiles und regelmäßiges Einkommen. Diese Sicherheit und Stabilität gibt es jedoch nicht umsonst. Du erkaufst sie durch ein starres Abhängigkeitsverhältnis und bleibst womöglich hinter deinen Möglichkeiten zurück, die sich dir in einer Selbstständigkeit böten. Also schnell arbeitslos melden und ein eigenes Unternehmen gründen? Hierfür wirst du wahrscheinlich etwas Überwindung brauchen, denn gerade der Anfang gestaltet sich in der Regel schwer. Es dauert seine Zeit, bis ausreichend Aufträge eingehen, um vom Eingenommenen zu leben. Eine gute Möglichkeit, sich die Startphase zu erleichtern, ist der Gründungszuschuss. Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung für Selbstständige, die über die Agentur für Arbeit beantragt werden kann.

Gründungszuschuss: Voraussetzungen

Die Agentur für Arbeit unterstützt mit dem Gründungszuschuss Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen. Antragsberechtigt bist du als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Du planst Deine Selbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit und würdest somit nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.
  • Du hast ab geplantem Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG 1.
  • Eine fachkundige Stelle (z.B. IHK, HWK oder eine Bank) bescheinigt, dass deine Gründung zu einem langfristigen Erfolg werden könnte, weil du ein gutes Geschäftsmodell und geeignete persönlichen Voraussetzungen besitzt.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistung der Agentur für Arbeit handelt. Es liegt im Ermessen des für dich zuständigen Sachbearbeiters. Nicht jeder Antrag wird bewilligt.

Gründungszuschuss: Konditionen

Im Fall einer Genehmigung erhältst du das Geld zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe deines Arbeitslosengeldes ab und berechnet sich wie folgt:

Gründungszuschuss pro Monat = Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds + 300 Euro

Wenn du nach Ablauf des ersten Bewilligungszeitraums nachweisen kannst, dass du in Folge der Gründung tatsächlich hauptberuflich tätig bist, können weitere 9 Monate lang 300 Euro bewilligt werden.

Lohnt es sich also das arbeitslos melden, um einen Antrag zu stellen? Das musst du natürlich für dich selbst beantworten. Wenn du ohnehin die Entscheidung getroffen hast, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, spricht tatsächlich nur wenig dagegen. Die Hürden für die Beantragung sind nicht allzu hoch und das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Der Aufwand der Antragstellung lohnt sich sogar im ungünstigen Fall einer Ablehnung, denn dir bleiben immerhin der ausgearbeitete Businessplan und dazu das Feedback der fachkundigen Stellen, also der IHK– oder Bankberater. 

Wie überzeugst du die Agentur für Arbeit?

Die Agentur für Arbeit ist zufrieden, wenn du nachhaltig aus der Arbeitslosenstatistik verschwindest und keine Sozialleistungen mehr in Anspruch nehmen musst. Aus Sicht des Jobcenters können die Mittel als eine Investition in die Zukunft gesehen werden.

Deine Aufgabe besteht also darin, den für dich zuständigen Sachbearbeiter davon zu überzeugen, dass du eine Unternehmerpersönlichkeit bist, die alle wesentlichen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringt, um sich im Rahmen einer Selbstständigkeit zu behaupten. Als Unternehmerin oder Unternehmer brauchst du viel wirtschaftsbezogenes und rechtliches Wissen. Viele Industrie- und Handelskammern oder auch Handwerkskammern bieten spezielle Existenzgründungsseminare an, in denen genau diese Inhalte vermittelt werden. Dort erfährst du unter anderem, welche Rechte und Pflichten Selbstständige haben und auch wie man einen Businessplan erstellt. Wenn du noch in einem Angestelltenverhältnis bist, kannst du diese Zeit gut nutzen, um notwendiges Wissen aufzubauen und Qualifikationsnachweise zu erwerben, die dir bei der Gründung weiterhelfen. Auch mit der Ausarbeitung eines Businessplans solltest du ebenfalls frühzeitig beginnen, um Phase der Arbeitslosigkeit möglichst effektiv nutzen zu können.

Businessplan

Wie oben bereits erwähnt, brauchst du einen Businessplan. Immerhin willst du deinen Sachbearbeiter und deinen IHK-Berater von deiner Geschäftsidee überzeugen, um an den Zuschuss zu kommen. Bei der Beschreibung deines Vorhabens solltest du auf folgende Punkte besonders gut achten:

  • hieb- und stichfesten Finanzplan
  • nachvollziehbare und schlüssige Rentabilitätsvorschau
  • detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee und deines Konzeptes
  • aussagekräftiger Lebenslauf mit den relevanten Anhängen (Zeugnisse, Weiterbildungen, Zertifikate, Arbeitszeugnisse)

Zur Erstellung eines Businessplans findet man viele Hilfestellungen im Internet, aber auch bei Wirtschaftsverbänden, Kammerorganisationen und Lehrgangsanbietern. Gute Vorlagen muss man nicht lange suchen. Wichtiger als das Optische ist der Inhalt. Rechenfehler und logisch fragwürdige Äußerungen sollten natürlich nicht enthalten sein.

Arbeitslos melden: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Wenn du dich in einem laufenden Arbeitsverhältnis befindest und deinen Arbeitsvertrag selbst kündigst oder deinen Arbeitgeber durch Pflichtverletzungen dazu bringst, dich zu kündigen, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von maximal 12 Wochen verhängen. In dieser Zeit erhältst du kein Arbeitslosengeld. Somit sind in dieser Zeit auch nicht die Voraussetzung für die Beantragung des Gründerzuschusses gegeben. Da die Sperrzeit auf die Zeit des Bezugs von ALG 1 angerechnet wird, erhältst du insgesamt weniger Geld vom Staat. Solche Sperrzeiten solltest du möglichst vermeiden, weil sie den möglichen Nutzung des Zuschusses für Existenzgründer konterkarieren. Tatsächlich lässt sich das mit einigen Vorüberlegungen auch gut bewerkstelligen.

Du kannst deinen Job selbst kündigen, um dich selbstständig zu machen und den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpfen, sofern du bestimmte Kündigungsgründe nachweisen kannst. Beispielsweise entfällt die Sperrfrist, wenn dein aktueller Arbeitgeber dir Grund für eine fristlose Kündigung gegeben hat, zum Beispiel durch wiederholt unpünktliche oder unvollständige Gehaltszahlungen. Auch wenn dein Job dich derart auslaugt, dass du schlicht überfordert bist und einfach nicht mehr kannst. In diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden Attests dringend zu empfehlen. Daneben werden auch soziale und familiäre Gründe anerkannt. Beispielsweise dann, wenn die Eigenkündigung aufgrund des Wunsches erfolgt, mit deinem Ehepartner zusammenzuziehen, gemeinsame Kinder zu erziehen oder auch pflegebedürftige Familienangehörige zu pflegen. 

Aufhebungsverträge können problematisch sein, denn die Unterzeichnung eines solchen Vertrags ist freiwillig.

Man kann dich grundsätzlich nicht dazu zwingen. Deshalb könnte die Agentur für Arbeit argumentieren, dass du die Arbeitslosigkeit selbst verursacht hast. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Hat dein Arbeitgeber dir angedroht, eine Kündigung aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen auszusprechen, wenn du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst, kannst du dich unbesorgt arbeitslos melden. Gleiches gilt, wenn das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses auch mit einer ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers und der sich anschließenden regulären Kündigungsfrist erreicht worden wäre. Gut zu wissen ist bei diesem Thema, dass du dich vorab mit der Agentur für Arbeit besprechen kannst. Dort wird geprüft, ob du im Fall einer Aufhebung mit einer Sperrzeit rechnen musst. Falls ja, kannst du stattdessen auch die Kündigung durch den Arbeitgeber abwarten.

Zusammenfassung

Falls du dich arbeitslos melden möchtest, um dich selbstständig zu machen, solltest du vermutlich auch über die Beantragung eines Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit nachdenken. Woran du dabei denken solltest:

  • Der Gründungszuschuss wird nicht zusätzlich zu ALG 1 gezahlt, sondern anstelle von ALG 1.
  • Je höher dein Anspruch auf ALG 1 ist, desto höher fällt auch der Gründungszuschuss aus.
  • Mit dieser Finanzhilfe soll deine Liquidität zu Beginn der Selbstständig verbessert werden.
  • Die Unterstützung gliedert sich in zwei zeitliche Abschnitte. In der ersten 6 Monaten erhältst du die volle Förderung (ALG 1 + 300 €). In den darauffolgenden maximal 9 Monaten gibt es gegebenenfalls noch eine sogenannte Sozialversicherungspauschale (300 €).
  • Beantragbar ist der Zuschuss ab dem ersten Tag des Bezugs von ALG 1, sofern ein Anspruch auf mindestens noch 150 Tagen ab Beginn der Tätigkeit besteht.
  • WICHTIG: Ziel der Selbstständigkeit muss im Vollerwerb liegen.

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