Kuenstlersozialkasse

Künstlersozialkasse (KSK): Das solltest du darüber wissen!

Als freiberuflicher Grafikdesigner habe ich das Privileg, »Mitglied« in der Künstlersozialkasse zu sein. Das Thema Künstlersozialkasse (KSK) wirft nicht nur bei vielen Freiberuflern eine Menge Fragen auf. Auch Auftraggeber kommen durch die sogenannte Künstlersozialabgabe mit der KSK in Kontakt. Dieser Beitrag liefert dir ein kleines FAQ, über die wichtigsten Fragen zur KSK.

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK) eigentlich?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Beitragserhebung und Versicherungsveranlagung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig. Die KSV ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland und ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen vergünstigten Zugang zur gesetzlichen Kranken,- Pflege,- und Rentenversicherung.

Warum sind die Beiträge in der Künstlersozialversicherung für die Versicherten günstiger?

Selbstständige, die nicht das Privileg der Künstlersozialversicherung nutzen können, müssen den vollen Beitragssatz der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Freischaffende Künstler und Publizisten, welche die Vorteile der Künstlersozialversicherung in Anspruch nehmen, zahlen lediglich den Arbeitnehmeranteil. Den Arbeitgeberanteil müssen deine Kunden / Auftraggeber in Form der Künstlersozialabgabe entrichten. Die Künstlersozialabgabe richtet sich ausschließlich an deine Auftraggeber. Die aktuellen Beitragssätze der Künstlersozialabgabe findest du hier.

Ein Beispiel:

Im vergangenen Jahr hast du als Versicherter in der Künstlersozialkasse deinem Auftraggeber Leistungen von insgesamt 10.000 EUR in Rechnung gestellt. Der aktuelle Prozentsatz der Künstlersozialabgabe beträgt 5,2%. D.h. dein Auftraggeber muss für das vergangene Jahr insgesamt 520,- EUR an die KSK zahlen.

Die Beiträge für die Versicherten in der Künstlersozialkasse sind günstiger, weil deine Kunden den Arbeitgeberanteil via Künstlersozialabgabe aufbringen.

Ich habe für dich einen KSK Beitragsrechner programmiert, mit dem du deine Beiträge an die KSK schnell und anonym berechnen kannst

Wer darf die Künstlersozialversicherung nutzen?

Um von der Künstlersozialversicherung zu profitieren, musst du, wie überall in Deutschland, erst einmal einen Antrag ausfüllen 🙂 Den Link zum Antrag findest du hier.

Allgemein gilt: Du musst deine freiberufliche Tätigkeit selbstständig und erwerbstätig in den Bereichen Musik, Kunst, Design oder Wort ausführen (detaillierte Berufsbezeichnungen sind im o.g. Antrag aufgeführt). Bist du beispielsweise Designer, arbeitest jedoch in einem Angestelltenverhältnis erhältst du keinen Zugang zu Künstlersozialversicherung.

Tipp:

Im Antragsformular wirst du im Punkt 7b über dein voraussichtliches Arbeitseinkommen zum Jahresende befragt. Wenn du diesen Wert zu klein wählst (z.B. um im ersten Jahr die Abgabe an die KSK möglichst gering zu halten) ist es möglich, dass der Antrag abgelehnt wird. Das liegt daran, dass du unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze liegst.

Welche Vorteile bietet die Künstlersozialkasse?

Als Versicherter in der Künstlersozialkasse reduziert sich dein Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) beträchtlich.

  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung verringert sich von 18,7 % auf 9,35 %.
  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung verringert sich von 14,6 % auf 7,3 %.

Insbesondere am Anfang deiner freiberuflichen Tätigkeit hast du dank der Künstlersozialversicherung mehr finanziellen Spielraum. Dies liegt an den erheblich reduzierten Sozialabgaben.

Gibt es auch Nachteile?

Neben dem gewichtigen Vorteil, nur die Hälfte der Sozialabgaben entrichten zu müssen, gibt es auch den ein oder anderen Nachteil, den die Künstlersozialkasse mit sich bringt. Hier die aus meiner Sicht erheblichsten Nachteile:

Schwerer Wechsel in die private Krankenversicherung innerhalb der KSK:

Als Freiberufler kannst du in der Regel unabhängig von deinem Einkommen frei zwischen einer privaten- oder gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Mit dem Eintritt in die Künstlersozialkasse sind die Hürden zum Wechsel in eine private Krankenversicherung vergleichsweise hoch. Von der Krankenversicherungspflicht bist du befreit, wenn du in den letzten 3 Jahren ein Einkommen von insgesamt mehr als 160.650,00 EUR erzielt hast (Quelle: KSK, Stand 12.01.2016). Erst dann kannst du innerhalb der Künstlersozialkasse in eine private Krankenversicherung wechseln.

Pflicht zur Rentenversicherung:

Gerade junge Unternehmer müssen mit einer gehörigen Portion Vertrauen in die Politik ausgestattet sein, um an das Märchen der sicheren gesetzlichen Rente zu glauben. Altersvorsorge ist für jeden von uns ein wichtiges Thema. Freiberufler und Selbstständige sind für ihr Handeln selbst verantwortlich und laut Gesetz nicht rentenversicherungspflichtig. Mit der Beantragung der Künstlersozialversicherung gibst du diesen Vorteil auf und musst ab sofort wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dieses Geld steht dir dann nicht für deine private Altersvorsorge zu Verfügung. Persönlich würde ich das Geld lieber für meine private Altersvorsorge einsetzen.

Was muss ich bei der Zahlung der Versicherungsbeiträge beachten?

Dein monatlicher Beitrag an die Künstlersozialkasse richtet sich nach dem angegeben voraussichtlichen Jahreseinkommen. Das tatsächliche Jahreseinkommen musst du natürlich auch an die Künstlersozialkasse übermitteln. Liegt dein reales Jahreseinkommen über deiner Prognose, musst du künftig einen höheren Beitragssatz entrichten.

Wie kann ich Beiträge an die Künstlersozialkasse steuerlich absetzen?

Die entrichteten Beiträge an die KSK kannst du natürlich steuerlich geltend machen. Beachte dazu den Punkt Vorsorgeaufwendungen / sonstige Vorsorgeaufwendungen in deiner Steuererklärung. Dort kannst du die entsprechenden Abgaben an die Künstlersozialkasse geltend machen.

Ich habe einen Nebenjob. Kann ich trotzdem die Künstlersozialversicherung in Anspruch nehmen?

Es ist nicht unüblich, wenn du neben deiner freiberuflichen Tätigkeit noch einen Nebenjob hast um gerade am Anfang über die Runden zu kommen. Grundsätzlich ist es möglich einen zusätzlichen Nebenjob zu haben und trotzdem in der Künstlersozialkasse versichert zu sein. Dieser darf allerdings eine bestimme Einkommensgrenze nicht übersteigen. Weitere Informationen findest du in dieser PDF.

Was müssen Auftraggeber beachten?

Die Künstlersozialabgabe ist für einige Auftraggeber ein Ärgernis, da diese Form der Abgabe viel Bürokratie und Unklarheiten mit sich bringt. Schon die mehrmalige Beauftragung eines Designers zur Pflege einer Internetseite kann den Auftraggeber zur Abgabe verpflichten (siehe Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.) . Das Groteske daran: Es ist egal, ob dieser Designer in der KSK versichert ist oder nicht. Der Auftraggeber muss die Abgabe auf jeden Fall leisten. Außerdem ist der Designer nicht dazu verpflichtet, den Auftraggeber auf eine mögliche Melde-/ Abgabepflicht hinzuweisen.

Definitiv keine Abgabepflicht besteht, wenn der Unternehmer beispielsweise statt dem Designer eine Agentur in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) beauftragt. Trotz der Abgabepflicht kann sich sie Beauftragung eines Freiberuflers gegenüber einer Agentur rechnen, da die Honorarkosten einer Agentur durch höhere Fixkosten in der Regel deutlich teurer sind.

Zusammenfassung

Die Künstlersozialkasse ist für viele ein rotes Tuch. Als Versicherter muss man schon sehr viel Spaß an der Bürokratie mitbringen, um alle Regelungen der Künstlersozialkasse auf dem Schirm zu haben. Da wir als Künstler und Publizisten bekanntlich geborene Bürokraten sind, sollten diese Regelungen keine Probleme darstellen. 😉

Auch Auftraggeber beklagen die Bürokratie und die Unsicherheiten bezüglich der Künstlersozialabgaben und Meldepflichten.

Trotz aller Bürokratie und Unsicherheiten bin ich als freiberuflicher Grafikdesigner froh, dass es die Künstlersozialkasse gibt. Vor allem beim Start einer freiberuflichen Tätigkeit wirken die hohen Sozialabgaben erdrückend und schmälern die Liquidität erheblich. Mithilfe der Künstlersozialkasse hat sich das Risiko der Gründung für mich deutlich reduziert.

Was sind deine Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse? Hast du persönliche Fragen zur Künstlersozialkasse? Dann schreibe deine Erfahrungen oder Fragen einfach in die Kommentare.

Übrigens: Mit unserem KSK Rechner kannst du schnell & anonym deine Beiträge an die Künstlersozialkasse ausrechnen.


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48 Antworten zu “Künstlersozialkasse (KSK): Das solltest du darüber wissen!”

  1. Hi! Cooler Artikel, danke dafür. Ich bin gerade im Beantragungsprozess und frage mich: Kommt es besser rüber bei AuftraggeberInnen, wenn ich sie vorwarne oder soll man sie einfach überraschen lassen? Wie ist deine Erfahrung?
    LG, Rebecca

    • Hi Rebecca, freut mich, dass dir der Artikel geholfen hat. Ich sage meinen Auftraggebern immer bescheid. Es ist wichtig von Anfang an ein Vertrauen aufzubauen. Falls dein Auftraggeber herumnörgelt, weil du in der KSK bist, kannst Ihm ja sagen, dass er die Abgabe auch zahlen muss, wenn der einen Künstler/Publizist beauftragt der nicht in der KSK ist.
      LG, Ralf

    • Hi Christian,
      danke für den Hinweis. Da hat die KSK doch tatsächlich eine neue Website :). Ich versuche die Links zu reparieren.
      Zu Aufträgen mit Privatpersonen habe ich bzgl. der KSK noch keine Tipps auf Lager. Das solltest du besser direkt bei der KSK nachfragen um auf Nummer sicher zu gehen. Falls du dazu Neuigkeiten hast würde ich mich freuen, wenn du die in den Kommentaren mit anderen Freiberuflern teilst.
      Schönes WE und viele Grüße,
      Ralf

  2. Hey Ralf,

    direkt noch eine Frage: Ich kann nirgendwo Infos dazu finden, wie es ist, wenn Privatpersonen mich für ein Hochzeitsvideo beauftragen. Diese müssen keine Abgaben an die KSK zahlen, oder?
    Ähnlich verhält es sich doch bspw. für eine Hotelkette, die ein einmaliges Werbevideo von mir bekommt?
    Danke für etwas Input!

    Gruß
    Christian

  3. Mein Problem mit der KSK ist die Abgabepflicht für Leute, die überhaupt nicht dort versichert sind! Das grenzt für mich an Wegelagerei!

  4. Hallo Ralf,
    bei deinem KSK-Beitragsrechner ist die Geringfügigkeitsgrenze bei 5.400 € angelegt. Meines Wissens nach liegt diese jedoch bei 3.900 € …Freu mich auf deine Aufklärung!
    Viele Grüße,
    Anna

    • Hallo Anna,
      vielen Dank für deine Nachricht! Die Allgemeine Geringfügigkeitsgrenze liegt laut KSK bei 5.400 EUR (Quelle: http://www.kuenstlersozialkasse.de/service/ksk-in-zahlen.html). Die Mindestberechnungsgrundlage liegt bei 3.900 EUR, wie du richtig erwähnt hast. Deshalb sollte der Rechner auch bis zu diesem Betrag rechnen können. Ich werde die Anpassung demnächst vornehmen. Danke für deine Nachricht mit deren Hilfe ich den Rechner verbessern kann. Viele Grüße,
      Ralf

      • Hallo Ralf, dank deines Artikels bin ich nun auf den Unterschied zwischen Geringfügigkeitsgrenze und Mindestberechnungsgrundlage gestoßen, verstehe aber leider den Unterschied noch nicht so ganz.
        Ich habe mich jetzt bei der KSK mit einem geschätzten Einkommen von 5.000 beworben, weil ich gerade erst mit der hauptberuflichen Freiberuflichkeit beginne. Davor habe ich es nebenbei gemacht, weshalb ich nicht mehr als Berufseinsteiger zähle und für mich das Minimum von 3.900€ Einkommen nicht gilt. Liege ich mit den 5.000€ jetzt trotzdem unter der Grenze und bin nicht versicherungspflichtig? Liebe Grüße

        • Hi Caro,
          mit 5.000 EUR liegst du über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 EUR. Diese Grenze gibt an, wieviel du mindestens aus künstlerischer/publizistischer Tätigkeit pro Jahr erwirtschaften musst, um über die KSK versichert zu sein.

          Die Mindestberrechnungsgrundlage gibt an, wieviel du monatlich mindestens an die KSK zahlen musst. Bis zu einem Einkommen von (aktuell) 5.950 EUR gibt es keine Unterschiede bzgl. der monatlichen Beitragshöhe. Es ist also egal ob du 3.900 EUR oder 5.950 EUR pro Jahr erwirtschaftest. Die monatlichen Beiträge bleiben gleich. Das meint die Mindestberechnungsgrundlage. Erst bei höheren Einkommen ändern sich auch die Beitragssätze.

          Ich hoffe der Unterschied ist mit diesem Beispiel etwas klarer geworden.
          VG, Ralf

  5. Hallo Ralf,

    ich habe diese Woche zum ersten Mal meinen Versicherungsverlauf von meiner Rentenversicherung bekommen. Darin stehen meine Einkünfte der letzten Jahre, die letztendlich meine Rente zum Renteneintrittsalter bestimmen werden. Nun gibt man ja bei der KSK jedes Jahr seine Schätzung des eigenen Einkommens (Gesamtumsatz-Kosten=Gewinn) an und teilt diese der KSK mit. Exakt dieser Wert erscheint nun auf meinem Versicherungsverlauf. Es handelt sich dabei natürlich um mein geschätztes Netto Einkommen (=Gewinn), da ich ja meine Kosten schon abgezogen habe. Bei einem „normalen“ Arbeitnehmer wird hier jedoch der Bruttoarbeitslohn für das gesamte Jahr eingetragen. Mein eigentliches Brutto ist jedoch auch viel höher. Warum wird bei Künstlern hier der Netto Betrag verwendet und nicht der Brutto Betrag, vor Abzug der Kosten? Ich sehe hier eine starke Benachteiligung von Künstlern in Hinsicht auf die Einzahlung in die Rentenversicherung. Das durchschnittliche Einkommen der Deutschen liegt bei ca. 31.000 Euro pro Jahr (Brutto), was so auch in dem Versicherungsverlauf angegeben wird. Wenn ich als Künstler ebenfalls 31.000 Euro dort stehen haben möchte, um einen vollen Rentenentgeltpunkt zu sammeln, so muss ich ja deutlich mehr als diese 31.000 Euro verdienen, da ja noch alle möglichen Kosten für mich anfallen. Diese Kosten bleiben aber völlig unberücksichtigt. Ich habe beispielsweise im Jahr 2015 einen Umsatz in Höhe von 65.000 Euro gehabt, aber nur ca. 24.000 Euro Gewinn. Mein Brutto wären demnach eigentlich die 65.000 Euro und nicht die 24.000 Euro. Ich hoffe du verstehst meine Argumentation. Ich habe auch schon bei der KSK diesbezüglich angerufen und mir wurde gesagt, das dies so normal sei. Mir erscheint dies aber überhaupt nicht logisch. Auch, dass letzendlich nur die Schätzung auf dem Versicherungsverlauf erscheint finde ich sehr merkwürdig. Am Ende werde ich eine Rente erhalten, die nicht auf tatsächlichen Werten basiert, sondern nur auf Schätzungen. Eine Revidierung der Werte aufgrund des tatsächlichen Einkommens ist nicht möglich. Die echten Werte ermittelt man ja mit der Steuererklärung.

    Gruß
    HF

  6. Als Arbeitnehmer zahlst Du die Rentenbeiträge von deinem Brutto.
    Du zahlst aber nur Rentenbeiträge auf die 24T€ Gewinn und nicht auf den Umsatz.
    Da ist es doch logisch das Du auch nur für den eingezahlten Betrag Rentenpunkte bekommst. Ich verstehe nicht, wie du auf die Idee kommst, es könnte anders sein?
    Du bist doch schon im Riesenvorteil, das die KSK die Hälfte deines Rentenbeitrages zahlt.
    Ist doch ganz einfach, wenn Du mehr einzahlst , bekommst Du auch mehr raus.

  7. Lieber Ralf,

    Ich bin in der KSK und plane einen Blog im Internet mit meinen Texten. Um die Seite zu unterstützen möchte ich auf Produkte hinweisen, die meine Leser über mich kaufen können. Handel und Kunst hängen hier also zusammen… Wie sieht die KSK das?

    Danke für deine Antwort!
    Judith

  8. Liebe Judith,
    aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht mehr um eine künstlerische / publizistische Tätigkeit. Allerdings toleriert die KSK eine geringfügige Nebenbeschäftigung bis 450,- EUR (Stand 07.2017)

    Versicherung_trotz_Nebenjob

    Wenn deine Einnahmen aus den Produktempfehlungen unter 450,- EUR liegen und du sonst keine weiteren Nebentätigkeiten hast, sollte das kein Problem darstellen.

    Um sicher zu gehen würde ich an deiner Stelle nochmal bei der KSK anrufen

    LG,
    Ralf

    • Hi Anke,
      für Gründerinnen / Gründer gibt es Ausnahmen. Die KSK schreibt auf Ihrer Website:
      »Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich.

      Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem KSVG in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen überschreiten werden.

      Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre seit erstmaliger Aufnahme einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
      Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z. B. wegen Kindererziehung, freiwilligem Wehrdienst oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
      Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet.«

      http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html

  9. Eine Frage: Wenn ich als freiberuflicher Grafikdesigner nicht Mitglied der KSK bin und mich privat versichern lasse, gibt es hier für mich aktuell eine Rentenversicherungspflicht? Diese gilt doch nur dann, wenn die KSK feststellt, dass ich Mitglied werden »muss« (z.B. wenn ich als »Künstler« gelte). Würde mich über Feedback und Antworten freuen.

    Vielen Dank für diesen Dienst und die Webseite. Eine sehr wertvolle Ressource.

  10. Hallo Ralf, super Artikel – habe auch noch eine Frage – bin seit vielen Jahren in der KSK – Nun mit GmbH und GmbH zahlt auch brav mein komplettes Brutto Gehalt als Abgabe – ABER:
    Wenn ich nun mein voraussichtliches Jahreseinkommen eingebe – ist das Brutto oder Netto? Brutto wäre ich ja im Nachteil zu meiner vorigen Situation (Gewinn Verlust Rechnung). Kannst Du da weiter helfen? Vielen Dank Steffen

    • Wenn Du bei einer GmbH ein Gehalt bekommst, bist Du ja wohl kein Freiberufler mehr. Sobald das die KSK merkt wirst Du da rausfliegen.

    • Hallo Steffen,
      Rolf hat bereits die Antwort auf deine Frage gegeben. Wenn du von einer GmbH Gehalt beziehst hast du leider keine Möglichkeit dich über die KSK zu versichern.
      @Rolf: Vielen Dank fürs Beantworten!
      VG,
      Ralf

  11. Ist aber so nicht richtig: nach Prüfung der Ksk bin ich weiterhin Ksk versichert da ich als Gesellschafter der Gmbh nicht weisungs gebunden bin und ob ich das Gehalt per Ausschüttung oder per Gehalt beziehe ist laut Ksk egal. Schließlich muss ja auch meine Gmbh für 100 % meines Gehaltes Künstler sozial Abgabe bezahlen. Bin ich der einzige Künstler der in seiner Gmbh arbeitet (Filmproduktion) und weiterhin bei der Ksk ist ?

  12. Hi Ralf,
    vielen Dank auch für diesen sehr guten Artikel. Für mich ist das momentan noch ein großer Nebelschwaden bezüglich der KSK. Hier meine Fragen:

    1. Wenn ich mich im Bereich Webdesign/Webentwicklung mit WordPress (später eventuell auch SEO und Texten von Webcontent) selbstständig machen möchte, kann ich dann überhaupt in die KSK kommen?
    2. Ich habe von jemandem gehört, der als freiberuflicher Webdesigner für Werbeagenturen und Grafiker die Websites in WordPress erstellt, dass er nicht in der KSK ist, da die Auftraggeber bezüglich der KSK gemurrt haben, so dass er auf der Rechnung für die Kunden eher Programmierung als Webdesign aufschlüsseln sollte, damit sie keinen KSK Beitrag bezahlen müssen. Stimmt so etwas und wenn ja, ist es dann ratsamer, nicht in die KSK zu gehen, da man sonst potenzielle Auftraggeber erst gar nicht bekommt?
    Viele Grüße
    Thorsten

    • Hi Thorsten,
      1. IT-Dienstleister können sich in der Regel nicht über die KSK versichern. Wenn du hauptsächlich als Texter von SEO Content arbeitest, hast du da schon eher eine Chance.

      2. Ja, es ist für den Kunden möglich auf diese Weise die KSK Abgaben zu umgehen. Rechtlich ist das aber schwierig. Eigentlich müsste der Kunde für die grafische Leistung KSK zahlen unabhängig davon, ob der Auftragnehmer in der KSK ist oder nicht. Das sind ungefähr 5% des Rechnungsbetrags. Ich finde die KSK insbesondere für Berufsanfänger sinnvoll.

      VG
      Ralf

  13. Ich habe eine Frage! Ich habe neben der freiberuflichen Tätigkeit eine geringfügige Beschäftigung an einer Schule angenommen. Da ich dadurch insgesamt vermutlich zu viel für die Familienversicherung verdienen werde muss ich mir nun Gedanken machen, wie es weiter geht. Wenn ich mich nun in der KSK versichere, wird dann mein Beitrag danach berechnet was ich allein mit der freiberuflichen Tätigkeit an Gewinn erziele? Oder nach dem, was ich mit der freiberuflichen Arbeit und dem Minijob insgesamt habe? Über eine Antwort würde ich mich freuen! VG Babsi

    • Hallo Babsi,
      bei der KSK habe ich folgenden Text unter http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/beitrag.html gefunden. Demnach beziehen sich deine Abgaben an die KSK lediglich auf deine freiberufliche Tätigkeit:

      … Das an die KSK zu meldende, voraussichtliche Arbeitseinkommen entspricht dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit, der aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird (§ 15 SGB IV, § 4 Abs. 3 EStG).
      Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die unmittelbar mit der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zusammenhängen (z. B. Honorare, Tantiemen, Gagen). Dazu gehören auch alle urheberrechtlichen Vergütungen, auch solche, die über Verwertungsgesellschaften bezogen werden (GEMA, GVL, Verwertungsgesellschaft Wort, Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst etc.) …

      Hoffe ich konnte dir mit dieser Antwort helfen.
      VG,
      Ralf

  14. Hallo Steffen,

    anknüpfend an die letzte Frage.
    Mein Gewinn ermittelt sich aus selbständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit und selbstständiger Tätigkeit aus IT-Dienstleistungen. Zur Zeit überwiegen deutlich die IT-Dienstleistungen (letzes Jahr 100 %).
    Ich melde immer den Gewinn aus den Gesamteinnahmen. Ist das richtig?
    Und wie sollte ich mich bei meinen Auftraggebern verhalten? In der Regel sind das klassische IT-Buden. Die verwerten keine künstlerische Tätigkeit. Sie sie trotzdem abgabepflichtig und daraus ergibt sich natürlich, ob ich sie informieren muss, oder?

    Vielen Dank schon mal!
    Manni

  15. Ich habe steuerrechlich einen Gewerbebetrieb als einzelunternehmer.
    Wenn ich mich nun bei der KSK anmelde, werde ich doch steuerechtlich als Freeiberufler behandelt werden.

    Wie wird sich das dann steuerlich auswirken? (Positiv / negativ)

    Grüße
    Martina

  16. Danke für den tollen Beitrag. Leider bin ich nun unschlüssig ob ich überhaupt in die KSK soll. Derzeit arbeite ich am Gründerzuschuss und mein Jahr 3 sieht einen Gewinn von > 30.000 Euro vor.(Naja mal abwarten…) Sich seine eigene Altersvorsorge nicht aussuchen zu können tut da schon weh, wenn die Beiträge so stark steigen. Die Alternative ist doch eine gesetzliche (oder private) Krankenversicherung deren Beiträge doch 2019 auch gefallen sind oder?

    Was würdest du nach diesem Stand empfehlen. Danke!!

  17. Hi Josh, danke für deine Nachricht. Ja, es tut wirklich weh in die gesetzliche Rentenversicherung als Freiberufler einzahlen zu müssen. Eine Alternative wäre die private Krankenversicherung und eine private Altersvorsorge. Ich nutze dazu einen ETF Sparplan. Mit dem eingesparten Geld der Krankenversicherung erhöhe ich die Sparrate meines Sparplans. Hängt aber natürlich immer auch von deinem Risikoprofil bzgl. Geldanlagen ab. Hier noch ein anderer Beitrag von mir. Vlt. hilft er dir weiter: https://freiberufler-werden.de/private-altersvorsorge-fuer-freiberufler/

    VG, Ralf

  18. Hallo Zusammen, vielen Dank für den interessanten Artikel!
    Eine Sache ist mir aufgefallen, die ich kurz aus meiner Erfahrung kommentieren möchte:
    Es wurde als Nachteil angeführt, dass Auftraggeber möglicherweise davon abgeschreckt werden, wenn Freiberufler KSK-Mitglieder sind.

    Ich arbeite seit 5 Jahren als freiberufliche Motion Designerin. Mag sein, dass es in anderen Branchen unterschiedlich ist, aber unter meinen Auftraggebern (größtenteils aus den Bereichen Film, TV, Werbung), gibt es viele Firmen und Agenturen, die sogar ausschließlich mit Freiberuflern arbeiten, die eine KSK-Mitgliedschaft nachweisen können.
    Es kann also auch durchaus von Vorteil sein, in der KSK zu sein, je nach dem welche Auftraggeber man hat/haben möchte.
    LG Nadine

  19. Hallo Ralf, danke für deine tollen Tipps. Meine Frage: ich habe 34 Jahre in der Industrie gearbeitet, seit 4 Jahren nebenbei aus meinem Hobby heraus einige Bücher geschrieben. Ich würde gerne dieses Jahr den Industriejob an den Nagel hängen, mich nur noch selbständig tätig mit Bücher schreiben beschäftigen – eine Planung des Gewinns pro jahr ist eigentlioch nicht seriös möglich, ich weiß schließlich noch nicht, wie lange ich am nächsten Buch arbeiten/recherchieren/schreiben werde. Reicht es, wenn ich einfach nur als voraussichtlichen Gewinn den Minimalsatz angebe um dann zu seehen, wie es sich entwickelt? Oder was ist da zu tun? danke uwe

    • Hallo Uwe,
      schön, dass dir mein Blog gefällt und du nach deinem Industriejob eine so schöne berufliche Perspektive gewählt hast.
      Berufsanfänger müssen laut Künstlersozialkasse nicht zwingend den Mindestsatz erreichen. Dazu habe ich folgenden Text gefunden:

      Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem KSVG in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen überschreiten werden.

      Die kannst das auch hier auf der Seite der Künstlersozialkasse nachlesen:
      https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html

      Vielleicht ist es aber mit geringeren Problemen verbunden, wenn du erstmal den Minimalsatz angibst.

      Hoffe ich konnte dir helfen.
      Viele Grüße und viel Erfolg als Autor,
      Ralf

  20. Hey Ralf,

    super Artikel, der schon viele Fragezeichen über meinem Kopf entfernen konnte 🙂

    Würde es sich ab einem bestimmten Gewinn eher lohnen, sich selbst freiwillig zu versichern und eine private Rentenvorsorge zu wählen? Ich habe jetzt mal 50.000€ Gewinn in den Rechner geworfen und läge da schon bei knapp 400€ Rentenversicherung. Für das Geld könnte ich mich doch privat sicher besser absichern?

    LG Marsha

    • Hi Marsha,
      ja das habe ich mir auch schon oft überlegt. Wenn man über lange Zeit 400€ beispielsweise in einem guten ETF anspart, kommt man beim Eintritt in das Rentenalter auf eine schöne Summe.
      Hängt natürlich immer davon ab, ob man auch mit Schwankungen am Kapitalmarkt noch gut schlafen kann. Ich nutze aktuell sowohl die Rentenversicherung der KSK und eine private Altersvorsorge via ETFs. So habe ich die Renditechancen am Kapitalmarkt genutzt und gleichzeitig eine staatliche Absicherung, aber das kostet halt 🙁

  21. Hallo Ralf,
    danke, dein Artikel ist echt super hilfreich!
    Ich lebe im Ausland und habe hauptsächlich Kunden außerhalb der EU.
    Weißt du ob Kunden die nicht aus Deutschland kommen trotzdem einen KSK Beitrag zahlen müssen?
    LG, Freya

  22. Hi Ralf,
    wie schon sehr oft in den Kommentaren erwähnt, hast Du einen sehr guten und informativen Blog bereit gestellt. Auch die Fragen und Antworten in den Kommentaren sind hilf- und aufschlussreich. Danke an Dein Engagement.
    Trotz vieler Antworten habe ich einen speziellen Fall und frage daher auch noch dies:
    Ich bin seit vielen Jahren selbständiger Grafiker. Meine aktuelle Lebenssituation hat sich in sofern verändert, das ich von einer privaten KV (beihilfeberechtigt über (ex)Ehefrau) nun vor der Entscheidung stehe, mich über die KSK zu versichern. Auch, weil ich meine Rentenvorsorge aus diversen (wirtschaft.) Gründen nicht mehr „privat“ weiterführen kann, ist das meine Überlegung.
    Kann man so ohne weiteres bei der KSK Einsteigen? Auch nach vielen Jahren (20) der Selbständigkeit?
    Und: Wie prüft die KSK denn die „künstlerische“ Tätigkeit? Vor allem mit dem Hintergrund, das bei vielen (nicht allen!) Auftraggebern dem Wunsch nachgekommen wurde, die Rechnung „KSK-neutral“ zu formulieren. Habe ich mich damit nicht selbst beschnitten? Oder gar rechtlich in unruhiges Fahrwasser begeben?
    Ohje, das waren jetzt einige Fragen.
    LG Markus

    • Hi Markus,
      erstmal danke für dein Lob! Es freut mich immer, wenn ich mit meinem Blog helfen kann.
      Grundsätzlich ist es nicht so einfach von der PKV in die GKV zu wechseln. Bei über 55 jährigen ist der Wechsel fast ausgeschlossen.
      Somit ist auch der Wechsel zur KSK kaum möglich, weil du über die quasi gesetzlich versichert bist.
      Du könntest in die GKV und somit in die KSK nur kommen, wenn du dich zuvor Arbeitslos melden würdest.
      Schau mal auf dieser Seite:
      https://www.krankenversicherung.net/rueckkehr-gesetzliche

      Ich hoffe das hilft dir weiter!

      LG Ralf

  23. Hallo Markus,
    ich arbeite freiberuflich und festangestellt an zwei verschiedenen Musikschulen. Aktuell noch mit Schwerpunkt auf der freiberuflichen Tätigkeit. Ich bin seit jeher in der KSK, da die Festanstellung dazu kam. Nun überlege ich, welche Folgen es hätte, wenn ich die festangestellten Stunden aufstocke, so dass es mehr als 50% meiner Einnahmen darauf entfallen. Wie sähe das dann rententechnisch und von der Krankenversicherung (gesetzlich) für mich aus?
    Viele Grüße
    Diana

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