Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe: Wer muss zahlen?

Vergibst du Aufträge an freie Mitarbeiter im künstlerischen, gestalterischen oder publizistischen Bereich? Dann bist du wahrscheinlich dazu verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe zu leisten. Alle wichtigen Infos zur Künstlersozialabgabe erfährst du in diesem Beitrag.

Warum gibt es die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialkasse finanziert Künstlern und Publizisten 50% ihrer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge. Dieser Teil wird von Bundeszuschüssen und aus Pflichtabgaben der sogenannten Verwerter beglichen.

Künstlersozialabgabe: Wer muss zahlen?

Verwerter sind Firmen, Institutionen, Verbände, Vereine und Gemeinden, die regelmäßig die Dienste von Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen. Eine Regelmäßigkeit kann schon dann vorliegen, wenn der Künstler / Publizist einmal jährlich beauftragt wird.

Wer zählt zu der Gruppe „Künstler und Publizisten“?

Die Gruppe der Künstler und Publizisten ist seitens der Künstlersozialkasse relativ weit gefasst. Unter anderem zählen folgende Berufe (m/w) zu dieser Gruppe:

Design: Grafik-, Kommunikations-, Werbe-, Medien-, Web- und Interfacedesigner sowie Fotografen, Maler, Zeichner, Illustratoren, Medienkünstler

Musik: Komponisten, Musikbearbeiter, Arrangeure, Musiker, Sänger, Dirigenten, Chorleiter

Wort: Autoren, Journalisten, Synchronautoren, Lektoren, Ausbilder im Bereich Publizistik

Darstellende Kunst: Schauspieler, Sänger, Sprecher, Moderatoren, Kabarettisten, Regisseure, Kameramänner

Eine detaillierte Übersicht findest du unter folgendem Link.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Der Abgabesatz wird für jedes Kalenderjahr neu festgelegt. Im Jahr 2017 liegt dieser bei 4,8%. Aktuelle und historische Beitragssätze findest du hier. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an Künstler und Publizisten. Zum Entgelt zählen auch Auslagen und Nebenkosten wie z.B. Aufwendungen für Materialien, die dem Künstler vergütet werden.

Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen:

  • die in den Rechnungen des Künstlers/Publizisten ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Reisekosten, die dem Künstler/Publizisten im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden
  • nachträgliche Vervielfältigungskosten (z.B. Druck von Prospekten, Herstellung von Datenträgern etc.)
  • Zahlungen an juristische Personen (GmbH, AG), Verwertungsgesellschaften, KGs und OHGs

Wie ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen?

Der abgabepflichtige Unternehmer muss einmal pro Jahr die geleisteten Entgelte an Künstler und Publizisten mit dem von der KSK zur Verfügung gestellten Meldebogen übermitteln. Die Meldefrist endet immer zum 31. März des Folgejahres.

Was passiert, wenn ich der Meldepflicht nicht nachgekommen bin?

Die Anmeldung als Verwerter bei der Künstlersozialkasse muss selbstständig erfolgen. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Bei einer nachträglichen Feststellung der Abgabepflicht werden die Abgaben für die letzten 5 Jahre fällig.

Muss ich eine Abgabe zahlen, wenn der Künstler / Publizist nicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert ist?

Ja. Die Plicht zur Abgabe besteht unabhängig davon, ob der beauftrage Künstler / Publizist nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert ist.

Der Beauftragte Künstler/Publizist hat seinen Sitz im Ausland. Muss ich trotzdem die Künstlersozialabgabe zahlen?

Ja. Wenn das eigene Unternehmen in Deutschland gemeldet ist, muss die Künstlersozialabgabe trotzdem geleistet werden.

Fazit

Sicherlich gibt es spannendere Themen als die Künstlersozialabgabe. Trotzdem möchte ich mit diesem Beitrag dieses Thema aufgreifen, da viele Unternehmer noch nie etwas von dieser Abgabepflicht gehört haben. Wer also regelmäßig einen Designer für die Firmenwebsite beauftragt, ist in der Regel von der Abgabepflicht betroffen. Gleiches gilt auch bei Sängern oder Moderatoren, die im Rahmen von Firmenfeiern engagiert werden. Insbesondere junge Unternehmen, Start-Ups oder Kleinunternehmen vergessen dabei, die Künstlersozialabgabe zu melden. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt, kann mit einer hohen Strafe belegt werden. Hohe Nachzahlungen und Strafen können gerade ein junges Unternehmen schnell in die Bredouille bringen. Um dich vor solchen Überraschungen zu schützen, habe ich diesen Beitrag geschrieben.


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