Errechne deinen Beitrag an die Künstlersozialkasse (KSK) schnell und anonym. Bist du als Freiberufler bei der KSK versichert? Ich habe für dich einen KSK Rechner programmiert, mit dem du deine Beiträge an die Künstlersozialkasse einfach und schnell berechnen kannst.
Sozialversicherung: | Betrag: |
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Pflegeversicherung: | |
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Was kann der KSK Rechner?
Der KSK Rechner schlüsselt die Beiträge in Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung auf, unterscheidet zwischen Ost und West und zeigt den Beitragssatz mit und ohne Kind.
Unterschied zwischen Ost und West.
Der KSK Rechner unterscheidet die Beiträge zwischen Ost und West. Einen Unterschied ergibt sich erst ab einem voraussichtlichen Jahreseinkommen über 81.000€, da es zwischen den entsprechenden Bundesländern unterschiedliche Obergrenzen bei den Rentenversicherungsbeiträgen gibt. Die Obergrenze liegt im Westen aktuell bei 655,65€ und im Osten bei 627,70€.
Die Geringfügigkeitsgrenze
Liegt das Jahreseinkommen unter 3.900€ kann der KSK Rechner den Beitrag nicht berechnen, da der Betrag unter der sog. Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Wie errechne ich den bei der KSK anzugebenden Jahresgewinn?
Als Schätzungsgrundlage für deinen voraussichtlichen Jahresgewinn kannst du auf deinem letzten Einkommensteuerbescheid, oder deine Einnahmen-Überschussrechnung zurückgreifen. In der Einnahmen-Überschussrechnung werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen.
Was zählt für die KSK zu den Einnahmen, was zu den Ausgaben?
Zu den Betriebseinnahmen zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert die unmittelbar mit deiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zusammenhängen. Dazu zählen:
- Honorare
- Tantiemen
- Gagen
- urheberrechtlichen Vergütungen z.B. GEMA, GVL, Verwertungsgesellschaft Wort, Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst usw.
Zu den Betriebsausgaben zählen insbesondere:
- Aufwendungen für Betriebsräume (Miete, Beleuchtung, Heizung, Reinigung),
- Aufwendungen für Hilfskräfte (Lohn, Sozialversicherungsbeiträge),
- Aufwendungen, die sonst als Werbungskosten von den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit abgezogen werden, soweit sie bei der Ausübung der versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit entstanden sind,
- Beiträge zu Berufsverbänden sowie Abschreibungen.
Sonderbeiträge und Versicherungsbeiträge der KSK, private Kranken- und Lebensversicherung kannst du für die KSK leider nicht als Betriebsausgabe verrechnen.
Vorsicht bei zu hohen Prognosen
Dein gemeldetes Jahresarbeitseinkommen als Berechnungsgrundlage für die Beitragsanteile zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung führt zu verbindlichen Monatsbeiträgen, die du rückwirkend nicht mehr korrigieren kannst. Die Schätzung deines voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens solltest du deshalb sehr sorgfältig vornehmen.
Quellen: kuenstlersozialkasse.de
Buchtipp zur Künstlersozialversicherung
Weitere Rechner findest du auf der Seite Apps & Rechner.