Kündigungsfrist in der Probezeit

Kündigungsfrist in der Probezeit: Was du unbedingt beachten musst!

In den meisten Arbeitsverhältnissen wird zu Beginn des Arbeitsvertrages eine gemeinsame Probezeit fixiert. Diese Vertragsklausel ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Regelung haben Du und der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich im Rahmen der Tätigkeit näher kennen zu lernen. Die Kündigungsfrist in der Probezeit kann für maximal sechs Monate fixiert werden. In den folgenden Ratgeber erfährst du wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Kündigungsoption innerhalb der Probezeit.

Die wichtigsten Informationen zu der Kündigungsfrist in der Probezeit in Kurzform

Im Gegensatz zu einer Kündigung außerhalb der Probezeit kann im Rahmen vertraglich vereinbarten »Startphase« ohne Begründung gekündigt werden. Sowohl Du als auch der Arbeitgeber können ohne eine Angabe von Gründen schriftlich kündigen.


Nach Paragraf 622 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches kannst du in Deutschland mit einer Frist von zwei Wochen innerhalb der Probezeit kündigen. Diese Regelung trifft auch auf den Arbeitgeber zu. Nach der Probezeit beträgt die Frist üblicherweise vier Wochen zum Monatsende. Eine abweichende Frist kann im Arbeitsvertrag fixiert sein.

Eine Kündigungsfrist in der Probezeit während der Ausbildung ist nicht vorhanden. Nach Paragraf 22 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes kannst Du das Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit jederzeit beenden. 

Welche rechtlichen und formellen Anforderungen bestehen bei einer Kündigung in der Probezeit?

Analog zu den Kündigungen während des Arbeitsverhältnisses darf eine Kündigung in der Probezeit nicht sittenwidrig sein. Formal betrachtet musst Du die Kündigung in Schriftform erhalten, wenn der Arbeitgeber kündigt. Möchtest Du das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit kündigen, solltest du die Kündigung ebenfalls in Schriftform an den Arbeitgeber übermitteln.

Aus der Kündigung muss eine klare Willenserklärung hervorgehen, dass Du das Arbeitsverhältnis kündigen willst. In Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung solltest Du in das Kündigungsschreiben in jedem Fall deinen Namen und deine Anschrift integrieren. Weiterhin sollte das Schreiben mit einem Datum und deiner rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sein. Um den Zugang zu gewährleisten und die Kündigungsfrist in der Probezeit zu wahren, ist ein Versand als Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen. Bei dieser Versandform hast Du einen Nachweis über den Zugang und das Zugangsdatum. 

Wann ist eine Kündigung in der Probezeit rechtzeitig zugegangen?

Wenn Du oder der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit eine ordentliche Kündigung aussprichst, muss dieses Schreiben noch vor dem Ende der Probezeit bei dem Arbeitgeber bzw. Dir eingegangen sein.

Wird die Kündigung in der Probezeit verschickt, kommt aber verspätet bei Dir oder dem Arbeitgeber an, greift die Kündigungsfrist in der Probezeit nicht mehr. In diesem Fall musst Du bzw. der Arbeitgeber die vertraglich nach der Probezeit fixierte Kündigungsfrist berücksichtigen. 

Welche Besonderheiten sind bei der Kündigung in der Probezeit zu beachten?

Anhand der Kündigungsfrist in der Probezeit kannst Du bereits erkennen, dass in der Probezeit kein Kündigungsschutz in dem üblichen Sinne besteht. Als Besonderheit ist in dieser Konstellation eine Schwangerschaft zu beachten. Gemäß Paragraf 17 des Mutterschutzgesetzes besteht für eine schwangere Mitarbeiterin eine Kündigungsverbot.

Dieses greift auch innerhalb der Probezeit, sodass die Kündigungsfrist in der Probezeit nicht verkürzt und ohne Begründung erfolgen darf. 

Gibt es in Deinem Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit angehört werden. Die Verpflichtung ist in Paragraf 102 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. 

Die fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit

Soll innerhalb der Probezeit fristlos und nicht ordentlich gekündigt werden, kann dies nur mit wichtigem Grund erfolgen. Will der Arbeitgeber Dir gegenüber fristlos kündigen, ist im Regelfall zunächst eine Abmahnung aufgrund eines Fehlverhaltens erforderlich.

Die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung ist je nach Grund individuell und wird von den Gerichten entschieden. In einem Musterfall hatte auch unentschuldigtes Fehlen an drei aufeinander folgenden Tagen bei einem Mitarbeiter für eine fristlose Kündigung keinen gerichtlichen Bestand. In diesem Fall hätte der Arbeitgeber im Vorfeld schriftlich abmahnen müssen. 

Zusammenfassung

Bei der Kündigungsfrist in der Probezeit gibt es einige wesentliche Unterschiede im Vergleich zu einer Kündigung während des Arbeitsverhältnisses. Die Frist beträgt gesetzliche vorgeschriebene zwei Wochen. Es besteht für Dich, wie für den Arbeitgeber, keine Notwendigkeit eine Begründung anzugeben. Analog zu den weiteren Kündigungen besteht ein Schriftformerfordernis.

Weiterhin empfiehlt sich der Versand mit Einschreiben und Rückschein, damit Du über einen Nachweis in Bezug auf den Zugang und die Fristwahrung verfügst. Geht die Kündigung erst nach der Probezeit bei Dir oder dem Arbeitgeber ein, greift die Frist nach der Probezeit aus dem Arbeitsvertrag. Gegenüber schwangeren Mitarbeiterinnen kann der Arbeitgeber nicht in der Probezeit kündigen. Hierfür hat der Gesetzgeber ein Kündigungsverbot fixiert. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang auch der Beitrag über einen Aufhebungsvertrag sein.


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