aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Chancen und Fallstricke

Es gibt drei grundlegende Wege ein Arbeitsverhältnis aufzulösen: die Kündigung durch den Arbeitgeber, die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Aufhebungsvertrag. Während die erste beiden Möglichkeiten viel diskutiert sind, weiß man über den Aufhebungsvertrag oftmals wenig, wenn man bislang selbst noch keinen geschlossen hat. Was ein Aufhebungsvertrag genau ist, und wann es sinnvoll ist einen abzuschließen, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Im Arbeitsverhältnis ist ein Aufhebungsvertrag der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Der Vertrag enthält die wesentlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel wann genau das Arbeitsverhältnis endet. Er kann darüber hinaus jedoch auch sonstige Regelungen, wie beispielsweise eine Abfindung enthalten.

Was ist der Unterschied zur Kündigung?

Eine Kündigung ist immer einseitig. Das bedeutet eine Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) kann das Arbeitsverhältnis unabhängig von der Zustimmung der anderen Partei durch eine Erklärung (die Kündigung) beenden. Hierbei sind nur die gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten.

Für einen Arbeitgeber ist ab einer gewissen Anzahl von Arbeitnehmern eine Kündigung nicht so einfach durchzusetzen. Hier greift das Kündigungsschutzgesetz und der Arbeitgeber braucht einen guten, rechtmäßigen Grund für die Kündigung. Zudem sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gesetzlichen oder im Tarifvertrag geregelten Kündigungsfristen zu beachten.

Ein Aufhebungsvertrag hingegen ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Dieser kann nur geschlossen werden, wenn beide Seiten mit den Bedingungen einverstanden sind und diesen unterschreiben.

Wann verwendet man einen Aufhebungsvertrag?

Sinnvoll ist der Abschluss dieses Vertrages, wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht zu den Zielen der Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer passen. 

Für den Arbeitnehmer ist dies häufig der Fall, wenn er sich beruflich verändern will und einen neuen, spannenden Job in Aussicht hat, dieser aber vor Ende seiner regulären Kündigungsfrist angetreten werden soll. Hier kann er mit seinem aktuellen Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag die Beendigung zu einem früheren Zeitpunkt vereinbaren.

Ein Arbeitgeber setzt diese Verträge gern ein, wenn er Mitarbeiter los werden will oder muss, aber die gesetzlichen Bedingungen nicht einhalten kann oder will. Oftmals ist dies der Fall, wenn in großen Unternehmen mehrere Mitarbeiter auf einmal wegen Verlagerung der Arbeitsplätze oder Auslagerung von Betriebsteilen entlassen werden sollen. Um die dann erforderliche komplizierte Sozialauswahl und eine vermutlich darauf folgende Klagewelle zu vermeiden, bieten Arbeitgeber Mitarbeitern, die das Unternehmen freiwillig verlassen, oftmals diese Möglichkeit an. In solchen Fällen natürlich nur unter Zahlung einer angemessenen Abfindung, damit auch der Arbeitnehmer einen Grund hat, sich auf den Deal einzulassen und auf seine gesetzlichen Rechte zu verzichten. In der Regel ist dies ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Warst Du also 5 Jahre im Unternehmen beschäftigt, werden im Schnitt 2,5 Monatsgehälter angeboten.

Aber auch in kleineren Unternehmen und in Einzelfällen wird oftmals zur Aufhebung gegriffen. Dies zum einen, wenn der Arbeitgeber nicht sicher ist, ob er mit einer Kündigung durchkommt oder einen Kündigungsschutzprozess von vornherein vermeiden will. Auf der anderen Seite kann auch ein Arbeitnehmer, dem gekündigt wird, stattdessen um einen Aufhebungsvertrag bitten. Dies macht sich besser im Arbeitszeugnis bei künftigen Bewerbungen, da der Chef dann rein schreiben kann: „Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen beendet.“ 

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag?

Der wesentliche Vorteil gegenüber der Kündigung ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei über den Inhalt wie den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder eine eventuelle Abfindung verhandeln können. Sie sind beide nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder die Entscheidung eines Richters gebunden. 

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass einem Arbeitnehmer nach dem Gesetz in der Regel keine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht. Abfindungen sind Verhandlungssache. Auch in Kündigungsschutzklagen wird keine Abfindung zugesprochen. Im Urteil wird entschieden, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam war und somit das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder eben nicht. Die Abfindung wird in der Regel vorgeschlagen, wenn die Kündigung nach Ansicht des Richters unwirksam ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen müsste, dies aber nicht will. In diesen Fällen kann man einen gerichtlichen Vergleich über eine Abfindung schließen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.  

Dadurch, dass man sich vorab über die Bedingungen einigt, können beide Seiten einen zeit- und kraftraubenden Rechtsstreit vermeiden. 

Welche (rechtlichen) Fallstricke lauern?

Zwischen den Stühlen: 

Im Falle, dass du als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag wünschst, weil du einen neuen Job in Aussicht hast, ist das Timing eine Herausforderung. Grundsätzlich solltest du einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, bevor du nicht den unterschriebenen Arbeitsvertrag der neuen Stelle vor dir liegen hast. Denn im worst case klappt es trotz aller Zusicherungen doch nicht mit der neuen Stelle und das alte Arbeitsverhältnis hast du mit dem Vertrag aufgelöst. Du stehst dann ohne Job da und hast, da du den Aufhebungsvertrag freiwillig geschlossen hast, nicht mal Anspruch auf Arbeitslosengeld für die ersten Monate.

Hast du den neuen Arbeitsvertrag bereits abgeschlossen und dein alter Arbeitgeber lässt dich nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Vertrag, kannst du dich schadensersatzpflichtig machen. Auch weitere Fallstricke können bei Sozialversicherung, Steuern & Co. lauern, wenn du zwei Hauptarbeitsverhältnisse gleichzeitig hast.  

Hier hilft es nur, sensibel bei der Kommunikation vorzugehen und dem neuen Arbeitgeber, sobald er dir einen Vertrag anbietet, die Situation zu schildern. Vielleicht lässt er sich darauf ein, dir einen von seiner Seite bereits unterschriebenen Vertrag zukommen zu lassen, so dass du deine Unterschrift erst drunter setzen kannst, wenn das alte Arbeitsverhältnis aufgelöst ist. Wenn dein alter Chef sich weigert, den Vertrag zu unterschreiben, solltest du mit dem neuen Chef den neuen Arbeitsvertrag zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist aushandeln. Gerade bei größeren Unternehmen oder Firmen, die langfristig an dir interessiert sind, spielen ein paar Wochen hin oder her keine Rolle. Offene Kommunikation ist hier das A und O zum Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis.

Probleme beim Arbeitslosengeld

Wenn man das Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund freiwillig durch einen Vertrag auflöst, kann dies zur Sperre beim Arbeitslosengeld führen. Wenn dein Chef dich kündigen will und dir stattdessen einen Vertrag zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses anbietet, solltest du diesen genau prüfen (lassen). Denn nur wenn der Vertrag bestimmte Klauseln enthält, bekommst du dennoch Arbeitslosengeld. So eine Klausel könnte beispielsweise lauten: „Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt aus betriebsbedingten Gründen. Eine Beschäftigung in einer anderen Position im Unternehmen ist nicht möglich.“ In der Regel kannst du mit der für dich zuständigen Arbeitsagentur klären, ob die Formulierung zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führt oder nicht. 

Sonstige Regelungen

Achte gut darauf, dass alle offenen Punkte im Vertrag geregelt sind. So sollte zum Beispiel geklärt sein, was mit noch bestehenden Urlaubsansprüchen passiert. Wenn der Arbeitgeber dich nicht mehr weiter beschäftigen möchte und auch nicht will, dass du bis zum im Vertrag festgelegten Datum weiter arbeitest, muss zwingend eine Freistellungsklausel in den Vertrag. Darin wird geregelt, dass du nicht mehr zu Arbeit erscheinen muss, aber deinen Lohn noch weiter bis zu offiziellen Beendigung bekommst. Auch bietet es sich an, gleichzeitig ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu vereinbaren oder sich gleich auf eines zu einigen, das dem Vertrag als Anlage beigefügt wird. So kann ein weiterer Rechtsstreit für beide Seiten vermieden werden.

Form

Achte darauf, dass der Vertrag in jedem Fall schriftlich geschlossen wird und beide Seiten auf dem Dokument unterschreiben. Mündliche Vereinbarungen oder einfache E-Mails sind nicht wirksam. 

Was soll ich tun, wenn mir so ein Vertrag vorgelegt wird?

Zunächst: lass dich nicht überrumpeln oder dazu drängen irgendetwas zu unterschreiben. Nimm den Vertrag mit nach Hause, lies ihn in Ruhe durch und hol dir gegebenenfalls Rechtsberatung ein. Überlege dir in Ruhe, welche Konsequenzen die Auflösung dieses Arbeitsverhältnisses für dich hat und was deine Alternativen sind. Könnte diese Auflösung nicht auch eine Chance für dich sein?

Wenn dein Chef dir Druck macht, indem er sagt, das Angebot gelte nur an diesem Tag, ist das erst Recht ein Grund nicht zu unterschreiben. Denn dieses Druckmittel zeigt, dass er wohl wenig in der Hand hat und befürchtet, dir ohne den Vertrag nicht rechtmäßig kündigen zu können oder eine höhere Abfindung zahlen zu müssen.

Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Kann ich diesen Rückgängig machen?

Pacta sunt servanda“ – mit diesem lateinischen Sprichwort kannst du bei der nächsten Runde mit deinem Wissen glänzen. Wichtiger ist jedoch der Inhalt: Verträge sind einzuhalten. Ein einmal geschlossener Vertrag ist in aller Regel bindend. Auch wenn Verbraucherrechte in den letzten Jahren oftmals dazu geführt haben, dass der Eindruck entstanden ist, man kann von allem zurücktreten, so ist dies ein Irrtum. Die Regel ist, dass Verträge bindend sind und der Rücktritt die Ausnahme darstellt. 

Beim Vertrag zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses via Aufhebungsvertrag gilt diese Regel auch. Einmal unterschrieben, gilt er und man kommt nur sehr schwer wieder raus. Nur in schwerwiegenden Fällen ist der Vertrag unwirksam. Oftmals muss man dies dann auch gerichtlich durchkämpfen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise bei dir vor Vertragsunterzeichnung ein Irrtum vorlag oder der Arbeitgeber dich getäuscht oder dir unzulässig gedroht hat. In diesen Fällen ist eine sogenannte Anfechtung deiner Willenserklärung möglich. Dazu sollte aber in jedem Fall ein Anwalt eingeschalten werden. Für einen Laien ist das schwer durchzusetzen, wenn man sich mit den rechtlichen Fallstricken nicht auskennt.


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