Noch vor einer Generation war es nicht üblich, den Job zu kündigen. Viele Arbeitnehmer begannen ihre Laufbahn in der Firma als Lehrling und blieben dort bis zur Rente. Heute ist den Job kündigen fast normal geworden, weil von Arbeitnehmern Flexibilität erwartet wird. Arbeitgeber haben in der Regel für eine Kündigung Verständnis. Das heißt jedoch nicht, dass eine Kündigung immer einfach und problemlos vonstatten geht. Es kann durchaus auch Stolperfallen geben.
Den Job kündigen – was sagt das Gesetz?
Ein Arbeitsverhältnis ist ein Vertrag, der von zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Grundsätzlich haben beide Seiten das Recht, diesen Vertrag durch eine Kündigung zu beenden. Wenn das im Rahmen der Wahrung der vorgeschriebenen Fristen geschieht, spricht man von einer gesetzlichen Kündigung. Kündigst du als Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag, handelt es sich juristisch um eine Arbeitnehmer-Kündigung. Der Arbeitgeber hat es zu akzeptieren, dass du das Arbeitsverhältnis beenden möchtest. Du musst ihm keine Gründe nennen und bist nicht verpflichtet, dich zu rechtfertigen. Damit es mit dem Job kündigen klappt, musst du jedoch einige Dinge beachten.
Die Form der Kündigung
Damit die Kündigung rechtswirksam wird, muss sie in schriftlicher Form erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine per E-Mail sind nicht akzeptabel. Das Schreiben kann formlos sein, muss aber bestimmte Anforderungen erfüllen:
- vollständiger Namen und Adresse des Absenders
- vollständiger Namen und Adresse des Empfängers (Arbeitgebers)
- Ort und Datum
- handschriftliche Unterschrift
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, wenn das Schreiben dem Arbeitgeber nachweisbar zugestellt wurde. Am besten gibst du es persönlich ab. Alternativ kannst du es auch als Einschreiben mit Rückschein schicken.
Versende die Kündigung niemals als einfachen Brief. Der Arbeitgeber kann behaupten, das Schreiben nie empfangen zu haben.
Einen Grund für die Kündigung musst du nicht angeben. Es genügt, eindeutig zu erklären, dass du das Arbeitsverhältnis beendest.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Viele Arbeitnehmer haben im Arbeitsvertrag oder auch im Tarifvertrag eine besondere Kündigungsfrist vereinbart, die länger als die gesetzliche Kündigungsfrist ist. Das musst du bei der Kündigung berücksichtigen. Oft verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Du solltest das berücksichtigen, wenn du den Job kündigen möchtest. In der Regel ist es besser, wenn du zum Beispiel die Kündigungsfrist nutzt, um deinen Resturlaub zu nehmen. Die Auszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zudem wird das Geld mit dem Höchststeuersatz besteuert.
Den Job kündigen – war das schon alles?
Mit der Abgabe des Kündigungsschreibens und der Einhaltung der Kündigungsfrist sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Trotzdem ist es besser, wenn du mit deinem Arbeitgeber ein Kündigungsgespräch führst. Das macht beim Chef einen guten Eindruck und sorgt dafür, dass du die Arbeitsstelle im Guten wechselst. Man weiß nie, ob man sich nicht noch einmal wiedersieht. Vielleicht kommst du doch einmal zurück oder dein alter Chef wechselt zufällig zu deiner neuen Arbeitsstelle. Es gibt viele Gründe, den Übergang von der alten zur neuen Arbeitsstelle (oder in die Selbstständigkeit) möglichst reibungslos zu gestalten.
Nicht zuletzt spiegelt sich eine einvernehmliche Kündigung positiv in deinem Arbeitszeugnis wider.
Was solltest du beim Kündigungsgespräch beachten?
Viele Arbeitnehmer sehen der Unterhaltung mit gemischten Gefühlen entgegen. Auf der einen Seite wissen sie, dass sie der Arbeitgeber nicht zurückhalten kann, wenn sie den Job wechseln wollen, auf der anderen Seite empfinden sie die persönliche Konfrontation mit ihrem Chef als unangenehm. Solche Befürchtungen sind unbegründet, denn mit etwas Vorbereitung und Übung verläuft das Kündigungsgespräch ohne Probleme.
Diplomatie ist gefragt
Bleibe beim Kündigungsgespräch sachlich und vermeide Beleidigungen oder emotionale Reaktionen. Nenne keine lange Liste an Gründen, warum du das Unternehmen verlassen möchtest, sondern konzentriere dich auf einen wesentlichen Grund (beispielsweise gesundheitliche Probleme, kürzerer Arbeitsweg oder bessere Karrieremöglichkeiten). Selbst wenn es in der alten Firma nicht so gut war, zeige keinen Groll oder Verbitterung. Betone stattdessen, dass du dankbar bist, im Unternehmen gearbeitet zu haben. Selbst wenn das nicht ganz den Tatsachen entsprechen sollte, ist es diplomatisch, über solche Kleinigkeiten hinwegzusehen.
Bereite dich gut auf das Gespräch vor
Dazu kannst du die moderne Technik nutzen. Lege dir die Worte zurecht, die du sagen möchtest und nehme deine Rede mit der Videokamera deines Smartphones oder Tablet PCs auf. Das gibt dir Gelegenheit, auf deine Aussprache und die Körpersprache zu achten. Wenn dein Chef ein Choleriker ist und du böse Reaktionen fürchtest, kannst du zu deiner Unterstützung einen Vertreter der Gewerkschaft, des Betriebsrats oder der Mitarbeitervertretung zum Kündigungsgespräch einladen.
Sorge für einen guten Übergang
Wenn du vorhast, die Firma zu verlassen, sorge dafür, dass der Übergang von dir zu deinem Nachfolger möglichst ohne Probleme verläuft. Biete dem Chef deine Unterstützung an, indem du angefangene Projekte nach Möglichkeit zu Ende bringst oder zumindest die gerade laufende Phase abschließen kannst. In Berufen mit einer gewissen Verantwortung ist es üblich, dass noch vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers vom Chef ein Nachfolger bestellt wird. Vom scheidenden Arbeitnehmer wird erwartet, dass er seinen Nachfolger einarbeitet. Schon aus moralischen Gründen solltest du bei dieser Aufgabe dein Bestes geben. In der neuen Firma geht es dir vielleicht genau so. Du wirst auch dankbar sein, wenn sich ein erfahrener Mitarbeiter um dich kümmert und dir die Tricks und Kniffe zeigt, die nicht unbedingt in der Arbeitsanweisung stehen. Das hilft dir, dich schneller einzuarbeiten und nützt auch dem Unternehmen.
Was tun, wenn dich der neue Arbeitgeber dringend braucht?
Solche Situationen kommen in der Praxis immer wieder vor. Der neue Arbeitgeber bietet eine interessante Stelle mit gutem Gehalt und Karrieremöglichkeiten an, macht aber zur Bedingung, dass du zu einem bestimmten Termin dort anfängst.
In solchen Fällen bietet sich ein Aufhebungsvertrag an. Bei einem Aufhebungsvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht. Du kannst den Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Im Gegensatz zu einer Kündigung, die einseitig ausgesprochen wird, kann ein Aufhebungsvertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen werden.
<strong>Sollte sich der Arbeitgeber weigern und auf der Kündigungsfrist bestehen, macht es Sinn, wenn du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchst und dich beraten lässt.</strong>
Den Job kündigen – ein paar nützliche Tipps
Selbst wenn du den neuen Job scheinbar schon in der Tasche hast, solltest du dich trotzdem bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. In der Regel wirst du zwar für 3 Monate für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt, wenn du den Job kündigst (weil du die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast), es gibt aber Ausnahmen. Zu diesen Ausnahmen gehört, wenn du ein neues Jobangebot schon sicher hattest, es aber am Ende doch nicht zustande kommt. Dasselbe trifft zu, wenn du den alten Job kündigst, weil du zu deinem Ehe- oder Lebenspartner ziehen möchtest.
Kommt ein Aufhebungsvertrag zustande, wird nicht selten eine Abfindung gezahlt. Abfindungen, Provisionen und andere Sonderzahlungen werden beim Arbeitslosengeld angerechnet.
Vergiss nicht, dir ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Das ist dein gutes Recht. Manche Arbeitgeber scheuen jedoch die Mühe und stellen das Zeugnis nur aus, wenn sie dazu aufgefordert werden.
Verabschiede dich von deinen alten Kollegen im Guten. Du weißt nicht, ob ihr nicht irgendwann im Leben wieder zusammenarbeiten werdet oder ob dein früherer Kollege nicht eines Tages dein Chef oder Auftraggeber sein wird.
Falls du deinen Job kündigen möchtest, um dich Selbstständigkeit zu machen, kann dir mein Programm »Selbstständig in 25 Tagen« sicher helfen.