Freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung

Freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung: Was du wissen musst!

Freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung: Was du wissen musst
In Zeiten von steigenden Preisen und Kosten wünschen sich viele ein zusätzliches Einkommen. Wenn du dir zu deinem Hauptjob als Angestellter noch etwas Geld dazuverdienen willst, ist das möglich. Eine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung ist kein Problem. Es gilt jedoch, dass du einiges beachten musst, damit die Freiberuflichkeit für dich nicht im finanziellen Chaos endet.

Wie viel kann man als Freiberufler im Freelancer Nebenjob dazu verdienen?

Wenn du dich nebenberuflich als Freiberufler arbeiten willst, dürfen deine Einkünfte aus dieser Selbstständigkeit nicht höher sein als dein Einkommen aus deinem Angestelltenverhältnis. Das Einkommen aus deiner Nebentätigkeit musst du versteuern. Ein genauer Betrag kann deshalb nicht definiert werden, weil sich der Freibetrag dafür auf dein gesamtes Einkommen bezieht. Der Grundfreibetrag aller Einkünfte wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben und liegt bei 9984 Euro. Wer eine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung ausübt, liegt in der Regel aber darüber. Wer arbeitslos gemeldet ist, darf mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit so viel verdienen, wie mit einem Nebenjob, also 165 Euro im Monat. Liegst du als Arbeitsloser darüber, verlierst du deinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld. 

Wie wird die freiberufliche Nebentätigkeit versteuert?

Das Einkommen aus deiner selbstständigen Tätigkeit als Freiberufler muss versteuert werden. Deshalb musst du für einen Freelancer Nebenjob ein Gewerbe anmelden. Du unterliegst der Einkommenssteuer als Unternehmer. Wer selbstständig ist, muss grundsätzlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, ganz egal, ob das im Hauptberuf oder im Nebengewerbe ist. Diese Steuer wird rückwirkend errechnet, sobald du deinen Gewinn ermittelt hast. Dies geschieht bei einer freiberuflichen Tätigkeit in der Regel über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), für die das Steuerprogramm Elster separate Formulare bereithält. Deine Steuer wird rückwirkend berechnet, du solltest also Geld dafür auf die Seite legen.

Kann ich freiberuflich und angestellt sein?

Ja, das geht. Freiberufliche Tätigkeiten sind in vielen Branchen sogar üblich. Du kannst zum Beispiel im Hauptberuf als Softwareentwickler tätig sein, nebenberuflich aber für Online-Portale Artikel schreiben und damit freiberuflich Geld mit einem Freelancer Nebenjob verdienen. Für die Nebenberuflichkeit musst du ein Gewerbe anmelden, also dem Finanzamt Bescheid geben. Du erhältst dann Formulare, in denen du genauere Angaben machen musst. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, das Angestelltenverhältnis auf Teilzeit zu ändern. Das macht Sinn, wenn man sich im Nebenberuf ein eigenes Unternehmen aufbauen möchte. Allerdings sollte genau durchgerechnet werden, ob das Einkommen für den Lebensunterhalt reicht. 
Brauche ich eine Erlaubnis des Arbeitgebers?

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. In vielen Arbeitsverträgen steht der Passus, dass Nebentätigkeiten durch den Arbeitgeber genehmigt werden müssen. Die meisten Unternehmen möchten informiert darüber sein, wie viel ihre Angestellten nebenbei arbeiten. Außerdem schließen viele Arbeitgeber Tätigkeiten in der Branche des Unternehmens aus. In der Regel sollte der Arbeitgeber aber keine Einwände gegen eine Nebentätigkeit haben, es sei denn, man möchte als Bauingenieur ein eigenes Bauunternehmen gründen. Zugleich hat der Arbeitgeber immer auch Interesse daran, dass du deine Freizeit zur Erholung nutzt und nicht zu viel arbeitest.

Wie muss ich meine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung beim Finanzamt anmelden?

Wenn du mit der Nebentätigkeit als Freiberufler starten willst, genügt zunächst eine formlose Mitteilung beim zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt sendet dir dann einen Fragebogen zu, mit Fragen zum Gewerbe und dem zu erwartenden Umsatz. Wenn du dich allerdings mit einem Gewerbe selbstständig machen willst, ist das Gewerbeamt der richtige Ansprechpartner. Vom Gewerbeamt erhältst du einen entsprechenden Gewerbeschein und das Amt informiert das für dich zuständige Finanzamt über die Aufnahme der freiberuflichen Nebentätigkeit. Je nach Gewerbe kann es sein, dass sich auch noch die Industrie- und Handelskammer oder die Handelskammer bei dir melden, wegen einer Mitgliedschaft. Je nach Gesellschaftsform und Art der Firma kommt unter Umständen eine notarielle Beglaubigung dazu. 

Was gibt es bei der Krankenversicherung zu beachten?

Die freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung muss auch der Krankenkasse mitgeteilt werden. Handelt es sich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit, müssen keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden. Denn durch die Festanstellung bist du bereits gesetzlich versichert. Schätzt die Krankenkasse deine Tätigkeit aber als hauptberufliche Tätigkeit ein, musst du eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen oder eine private Krankenversicherung abschließen. Für die Einstufung der Krankenkasse gibt es Kriterien. Dein Einkommen aus deiner Festanstellung sollte dein Haupteinkommen sein. Außerdem darfst du keine Angestellten haben, sondern maximal einen sogenannten Minijobber auf 450 Euro Basis. Du darfst von der Agentur für Arbeit keinen Gründerzuschuss bekommen und höchstens 20 Wochenstunden nebenberuflich als Freiberufler arbeiten. Dabei darfst du nicht mehr als 75 Prozent der monatlichen Bezüge verdienen.

Darüber hinaus spielt auch die Sozialversicherung eine Rolle, die für die Rente und das Arbeitslosengeld eintritt. Für die freiberufliche Nebentätigkeit in Festanstellung sind normalerweise keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, da dies bereits von deinem Gehalt im Hauptjob abgezogen wird. Das solltest du der Krankenkasse ebenfalls mitteilen, denn unter Umständen setzt sie die Sozialversicherungspflicht aus, das heißt du zahlst keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Für hauptberufliche Freiberufler gibt es Sonderregelungen, wenn sie einem künstlerischen Beruf angehören. Dann müssen sie nur die Hälfte der Beiträge an die Künstlersozialkasse bezahlen.

Lohnt sich eine freiberufliche Nebentätigkeit?

Eine freiberufliche Nebentätigkeit als Freiberufler lohnt sich in den meisten Fällen. Das Gehalt des Hauptjobs schafft eine finanzielle Sicherheit. Ganz egal, ob du eine Selbstständigkeit aufbauen willst oder nur Geld dazuverdienen möchtest. Auch Krankenkassenbeiträge und Sozialversicherungsabgaben sind abgedeckt. Als Freiberufler hast du gegenüber Gewerbetreibenden zusätzlich den Vorteil, dass du keine Gewerbesteuer zahlen musst und kein Gewerbe anmelden musst. Beim Finanzamt ist nur eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung notwendig, für die es die Anlage EÜR bei der Steuererklärung gibt. Wichtig ist es, sich vorher zu informieren.

Gibt es Freibeträge, die ich in Anspruch nehmen kann?

Für das Einkommen gilt der Freibetrag von 9984 Euro. Dieser gilt allerdings für dein Angestelltenverhältnis und deine freiberufliche Nebentätigkeit. Bis zu dieser Grenze bleibt dein Einkommen steuerfrei. Allerdings erreichst du wahrscheinlich den Freibetrag bereits in deiner Haupttätigkeit.

Brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung für Freiberufler im Nebengewerbe ist keine Pflicht. Die sogenannte Betriebshaftpflicht ist auch für hauptberufliche Freiberufler keine Pflicht, wird aber für Kleinunternehmer, Kleingewerbetreibende und Freiberufler je nach Branche empfohlen, denn sie übernehmen die Kosten für Personen- oder Sachschäden, die in deiner Nebentätigkeit entstehen können. Ist der Schaden nicht privat entstanden, haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Die Höhe der Kosten für eine solche Versicherung hängen in der Regel von der Branche ab, in der du tätig bist.

Was ist eine Scheinselbstständigkeit?

Eine Scheinselbstständigkeit tritt dann auf, wenn du nur für einen Auftraggeber eine freiberufliche Nebentätigkeit in Festanstellung ausübst. Angenommen, du arbeitest nebenberuflich als Musiklehrer. Wenn du nur für eine Musikschule mit Vertrag tätig bist, bist du scheinselbstständig, denn es entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis im Nebenjob. Dazu gibt es weitere Kriterien. Eine Scheinselbstständigkeit wäre erfüllt, wenn du in Dienstpläne eingetragen bist, Visitenkarten hast, ein eigenes Büro bei der Musikschule hast und Weisungen des Musikschulleiters unterliegst. Diese Kriterien wären ähnlich einer Festanstellung, also sozialversicherungspflichtig. Wenn du im Nebenberuf freiberuflich arbeiten möchtest, solltest du also darauf achten, dass du mehrere Auftraggeber hast und unabhängig von den jeweiligen Unternehmen arbeitest.

Wie starte ich am besten?

Eine Festanstellung kann an manchen Tagen ganz schön fordernd sein. Da ist es manchmal schwer nach Feierabend sich zu motivieren und noch die freiberufliche Nebentätigkeit zu planen. Falls es dir schwer fällt dich zu motivieren oder du noch keinen Plan hast, wie du starten sollst, empfehle ich dir mein Buch Selbstständig machen in 25 Tagen. Es ist ähnlich aufgebaut wie ein Trainingsbuch im Fitnessbereich, soll dich aber motivieren den Sprung in die Selbstständigkeit zu schaffen und den ersten Schritt zu gehen.


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