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Gewerbe anmelden: Wie geht das? Was kostet das?

In diesem Beitrag zeige ich dir die wichtigsten Informationen, die du benötigst, wenn du ein Gewerbe anmelden möchtest. Ich habe diesen Beitrag in Form eines FAQs aufgebaut. So kannst du schnell die für dich relevante Info finden.

Wann musst du ein Gewerbe anmelden?

Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist Pflicht, wenn du dich selbstständig machst und deine Tätigkeit nicht zu den freien Berufen zählt. Zu den freien Berufen gehören selbstständig ausgeübte Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Publizistik sowie Lehr- und erzieherische Tätigkeiten. Der Gesetzgeber hat dazu Katalogberufe definiert. Sofern deine Tätigkeit zu den Katalogberufen zählt, musst du kein Gewerbe anmelden. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auch in meinem Beitrag „Freiberufler oder Gewerbe“

Was kann ich tun, bevor ich mein Gewerbe anmelde?

Bevor du dein Gewerbe anmeldest solltest du einige Vorbereitungen treffen. Einen detaillierten Businessplan musst du beim Amt nicht vorlegen. Ich rate dennoch zunächst grundlegend über dein Geschäftskonzept nachzudenken, bevor du dein Gewerbe anmeldest. So solltest du wichtige Fragen klären wie beispielsweise

  • Welche fachliche Qualifikation bringst du mit? 
  • Gibt es für dein Angebot eine ausreichende Nachfrage? 
  • Über welche Vertriebswege möchtest du deine Leistungen anbieten? 
  • Wie sieht dein Marketing aus?

Mehr zu Erstellung eines soliden Geschäftskonzepts findest du in meinem Buch »Selbstständig in 25 Tagen«. Darin findest du im Kern ein Programm mit praktischen Übungsaufgaben zur Erstellung eines tragfähigen Geschäftskonzepts. 

Weiterhin solltest du für die reine Anmeldung beim Gewerbeamt folgende Punkte geklärt haben:

  • Unter welchem Namen möchte ich mein Gewerbe anmelden?
  • Was ist der Unternehmenszweck? (z.B. Verkauf von Möbel, Elektrohandel)
  • Handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe?

Welche Gewerbe sind genehmigungspflichtig?

Für einige Gewerbe benötigst du eine gesonderte Erlaubnis (Genehmigung, Konzession, Zulassung). Das gilt auch dann, wenn du dein Gewerbe nur nebenberuflich ausübst. Die Erteilung der Erlaubnis ist abhängig von der persönlichen Zuverlässigkeit, Kenntnissen sowie sonstigen fachlichen Voraussetzungen.

Im Folgenden zeige ich dir eine Liste von Gewerben, die eine besondere Genehmigung benötigen:

Buchführungshelfer, Wachdienst, Gastgewerbe, Inkassobüro, Makler, Vermögensberater, Versteigerer, Vermögensverwaltung, Pfandleiher, Arbeitnehmerüberlassung, Aufstellung von Spielgeräten, Güterkraftverkehr, Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, Handel mit Waffen und Munition, Personenbeförderung, Reisegewerbe, Handwerk.

Falls du dein Gewerbe nicht in der Liste finden konntest, hilft dir die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort erfährst du auch wie du die benötigte Erlaubnis erhältst.

Was ist ein Kleingewerbe?

Kleingewerbe-Unternehmen sind von der Umsatzsteuerregelung und von der doppelten Buchführung befreit. Als Kleinunternehmer kannst du dir somit viel Bürokratie und Kosten sparen. Statt der doppelten Buchführung genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR. Diese ist einfacher zu erstellen. Außerdem ist sie günstiger, falls du einen Steuerberater damit beauftragst. Mithilfe der Kleinunternehmerregelung kannst du dich besser auf dein Unternehmen konzentrieren. Somit kann die Kleinunternehmerregelung sehr sinnvoll sein, wenn du ein Gewerbe anmelden möchtest. Weitere Details zu diesem Thema findest du in meinem Beitrag »Wann ist die Kleinunternehmerregelung für Freiberufler sinnvoll“«. 

Wie kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Um deine selbstständige Tätigkeit als Kleingewerbe anzumelden, muss dein prognostizierter Umsatz im ersten Jahr unter 17.500 € liegen. Im zweiten Geschäftsjahr unter 50.000 €.  Die Gründung als Kleingewerbe kannst du direkt bei der Anmeldung angeben.

Wichtiger Hinweis:Wenn du ein Kleingewerbe angemeldet hast, musst auf allen Rechnung die du ausstellst einen Hinweis anbringen. Die Formulierung könnte dann wie folgt aussehen: »Kein Ausweis von Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG«

Welche Nachteile hat es, wenn du ein Kleingewerbe anmeldest?

Wenn du als Betreiber eines Kleingewerbes keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst, kannst du umgekehrt auch keine geltend machen. Somit zahlst du bei Einkäufen immer den Bruttobetrag (inkl. 19%) Umsatzsteuer. Ohne diese Regelung könntest du die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen wieder vom Finanzamt erstattet bekommen.

Außerdem musst du auf jeder deiner Rechnungen ausweisen, dass du als Kleingewerbe agierst. D.h. jeder Kunde weiß, dass deine Umsätze unter 17.500 EUR liegen. Das kann unter Umständen negative Auswirkungen auf das Ansehen deines Unternehmens haben.

Was kostet es, wenn du ein Gewerbe anmelden möchtest?

Die Kosten einer Gewerbeanmeldung hängen vom Sitz des Unternehmens ab. Je nach Gemeinde unterscheiden sich die Bearbeitungsgebühren für die Ausstellung eines Gewerbescheins. In der Regel liegen die Gebühren in Deutschland zwischen 15 und 65 €. Übrigens: In Österreich kann die Anmeldung auch über 100 € kosten. Die Anmeldung ist zwingend erforderlich! Wer ohne Gewerbeschein seine Dienstleistungen als Selbstständiger anbietet riskiert ein Bußgeld. Außerdem  riskiert man eine Steuernachzahlung. Dabei wird die Höhe vom Finanzamt rückwirkend geschätzt. Oft zu Ungunsten des Beschuldigten.

Wie läuft die Gewerbeanmeldung ab?

Wenn du ein Gewerbe anmelden möchtest sieht der Ablauf in der Regel wie folgt aus:

  1. Wichtige persönliche Dokumente wie Zeugnisse, Zulassungen oder Aufenthaltsgenehmigungen sammeln bzw. beantragen
  2. Es gibt gewerbliche Berufe, welche die Zulassung des Ordnungsamtes erfordern. Prüfe, ob du eine solche Genehmigung für dein Business benötigst. (Beispiele: Betrieb von Gewinnspielgeräten, Makler, Anlageberater, Reisegewerbe, Alkoholausschank usw.)
  3. Anmeldung beim Gewerbeamt (Gewerbe-Anmeldung Formular)
  4. Gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt melden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  5. Umsatzsteuer–Identifikationsnummer beantragen
  6. Optional: Falls du Mitarbeiter beschäftigen möchtest, musst du beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen und dein Business entsprechend erfassen lassen. Binnen einer Woche nach Anmeldung deines Unternehmens musst du dich bei der Berufsgenossenschaft melden.
  7. Die Mitgliedschaft in der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder in der Handwerkskammer (HWK) ist für alle Gewerbetreibenden Pflicht.

Beachte: Die hier dargestellten Abläufe dienen zur Veranschaulichung des Anmeldeprozesses der jeweiligen Geschäftsformen. Sie decken lediglich die Hauptanlaufstellen für Gründer ab. Darüber hinaus können beispielsweise Ausländerbehörden im Anmeldeprozess involviert sein, wenn du ein Gewerbe anmelden möchtest. Bei Teamgründungen – bspw. GbR – sollten alle Absprachen in einem gemeinsamen Vertrag festgehalten werden. Bei Gründungen im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft muss diese in ein entsprechendes Register eingetragen werden. 

Welche Ämter müssen noch informiert werden?

Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, wird dich das Gewerbeamt in der Regel automatisch bei weiteren Behörden melden. Dazu zählen: Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Gewerbeaufsicht und die Agentur für Arbeit. Überdies kann auch das Amtsgericht involviert sein, wenn es sich bei der Anmeldung um eine Handels- oder Partnerschaftsgesellschaft handelt. Freiberuflern bleibt diese Anmeldeflut erspart.

Die oben genannten Behörden werden bei jeder Gewerbeanmeldung benachrichtigt. Außerdem gibt es noch weitere Ämter. Je nachdem welche Tätigkeit du ausführst müssen gegebenenfalls auch folgende Ämter informiert werden:

  • Das Bauamt ist zu informieren, wenn du zur Ausführung deines Gewerbes gewerbliche Neubauten oder Umbauten an bestehenden Immobilien vornehmen möchtest.
  • Ferner kann es sein, dass das Umweltamt eingeschaltet werden muss
  • Die gesetzliche Sozialversicherung, falls du planst Mitarbeiter einzustellen.
  • Außerdem das Gesundheitsamt. Für bestimmte Tätigkeiten, die eine Erlaubnis bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen. Beispielsweise Gastronomie oder Lebensmittelhandel.

Du willst dein Gewerbe anmelden und hast noch weitere Fragen?

Ich hoffe dieser Beitrag hat dir dabei geholfen, die wichtigsten Fragen bezüglich der Gewerbeanmeldung zu klären. Falls du weitere Fragen hast, kannst du diese gerne unten in die Kommentare schreiben. Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg bei deiner Anmeldung!


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