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Freiberufler oder Gewerbe: Was ist für mich richtig? 

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit müssen viele kleine und große Hürden gemeistert werden. Eine der ersten Hürden ist die Frage, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeitest. Die Einstufung beim Finanzamt hat nämlich große Auswirkungen auf die Höhe der Steuern, die du zahlen musst. Da auch ich mich ausführlich mit dem Problem auseinandersetzen musste, zeige ich dir in diesem Beitrag, wo die Unterschiede zwischen dem Gewerbetreibenden und der freiberuflichen Tätigkeit liegen. Das Thema Freiberufler oder Gewerbe sollte für dich nach dem Artikel kein Problem mehr sein.

Freiberufler oder Gewerbe – klare Regelung durch den Gesetzgeber

Wenn du freiberuflich arbeiten kannst, profitierst du zweifelsfrei von zahlreichen Vorteilen. Der größte Vorteil ist, dass du einen hohen Betrag an Steuern sparen kannst. Freiberufler müssen nämlich keine Gewerbesteuer zahlen. Außerdem kannst du eine vereinfachte Steuererklärung machen und musst dich nicht mit dem Thema „Buchführung“ beschäftigen. Um als Freiberufler anerkannt zu werden, musst du allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber in § 18 des Einkommensteuergesetzes sehr genau beschrieben, welche Berufe als freie Berufe anerkannt werden. Dort wurden die sogenannten Katalogberufe definiert.

Wenn du einen solchen Beruf ausübst, darfst du freiberuflich arbeiten. Dazu zählen beispielsweise der Beruf des Designers oder andere Berufe, in denen du künstlerische Tätigkeiten ausführst. Zum Katalog der freien Berufe gehören weiterhin Heilberufe, wie Zahnärzte, Masseure, Hebammen und Psychologen. Auch werden Berufe mit beratender Funktion dazugezählt. Darunter fallen unter anderem Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Technische und naturwissenschaftliche Berufe, zu denen Architekten, Ingenieure und Lotsen gehören, werden ebenfalls im Gesetz genannt. Abschließend handelt es sich auch bei informationsvermittelnden Berufen um freie Berufe. So sind Journalisten, Dolmetscher und Wissenschaftler klassische Freiberufler.

Auch ähnliche Berufe werden als freie Berufe anerkannt

Allerdings ist die Liste, die der Gesetzgeber im § 18 des Einkommensteuergesetzes aufgeführt hat, nicht vollständig. Vor allem in der heutigen Zeit gibt es nämlich immer wieder neue Berufe. Berufsbilder und Tätigkeiten verändern sich permanent. Der demographische und technologische Wandel vollzieht sich in der Gesellschaft immer schneller. Das wirkt sich auch auf die freien Berufe aus. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz festgelegt, dass auch „ähnliche Berufe“ zu den freien Berufen gezählt werden können. Dieser Zusatz lässt dem Finanzamt nun einen großen Spielraum bei der Zuordnung verschiedener Tätigkeiten zu den freien Berufen. Wenn du deine Tätigkeit in den Katalogberufen nicht findest, bedeutet das also noch lange nicht, dass du nicht freiberuflich tätig sein kannst. Vielmehr solltest du beim Finanzamt trotzdem einen Antrag auf Freiberuflichkeit stellen, wenn du eine Tätigkeit ausübst, die der in den Katalogberufen ähnelt.

Fazit

Viele Menschen, die sich selbstständig machen möchten, stehen vor der Frage, ob Freiberufler oder Gewerbe. Der Gesetzgeber hat klar definiert, welche Tätigkeiten als freie Berufe anerkannt werden. Doch auch dann, wenn du deine Tätigkeit nicht im Katalog der Berufe findest, die als freie Berufe anerkannt werden, solltest du beim Finanzamt einen Antrag auf Freiberuflichkeit stellen. Viele der neuen Berufe können nämlich als freie Berufe anerkannt werden, weil sie den Katalogberufen ähnlich sind.


Katalog freier Berufe

Juristische Berufe

  • Notar, soweit nicht Beamter
  • Patentanwalt
  • Rechtsanwalt

Wirtschaftswissenschaftliche Berufe

  • Beratender Betriebs- und Volkswirt, Unternehmensberater
  • Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen
  • Steuerberater, Steuerbevollmächtigter
  • Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Certified Public Accountant

Heilberufe

  • Apotheker, die keine Apotheke betreiben
  • Ärzte
  • Heilpraktiker
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
  • Psychologe
  • Psychotherapeut
  • Psychologischer Psychotherapeut
  • Tierärzte
  • Zahnärzte

Medizinalfachberufe

  • Altenpfleger
  • Diätassistent
  • Ergotherapeut
  • Hebamme
  • Logopäde
  • Masseur
  • Physiotherapeut/Krankengymnast
  • Podologe

Pädagogischen Berufe

  • Dozent
  • Erzieher und Lehrer (auch Musiklehrer)
  • Kinder-Tagesmutter
  • Sozialpädagoge

Kreative Berufe

  • Choreograf
  • Designer
  • Fotograf
  • Kameramann
  • Künstler
  • Musiker
  • Regisseur
  • Sänger
  • Schauspieler
  • Schriftsteller
  • Tänzer
  • Texter
  • freier Lektor

Publizistischen Berufe

  • Dolmetscher/Übersetzer
  • Historiker
  • Journalist/Reporter
  • Videojournalist/Bildjournalist

Naturwissenschaftliche und technische Berufe

  • Architekt, Stadtplaner, Innenarchitektoder Landschaftsarchitekt
  • Bauingenieur
  • Biologe
  • Chemiker
  • Geograf
  • Informatiker
  • Lotse
  • Restaurator mit Hochschulabschluss
  • Ingenieur
  • Vermessungsingenieur
  • Sonstige Ingenieursabschlüsse

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