Scheinselbstständigkeit

Wie du dich gegen den Vorwurf von Scheinselbstständigkeit schützen kannst

Als Freelancer gehörst du arbeits- und sozialrechtlich zur Gruppe der selbstständig Tätigen im Gegensatz zu den Berufstätigen in einem festen Arbeitsverhältnis. Das klingt allerdings einfacher, als es ist. Denn die Abgrenzung einer selbstständigen Arbeit von einer abhängigen Beschäftigung ist in der Praxis oft viel schwieriger und muss im Zweifelsfall sogar vor Gericht geklärt werden – und zwar genau dann, wenn der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit im Raum steht. Davon hast du sicherlich schon viel gehört. Trotzdem wissen wir aus eigener Erfahrung, dass oft auch viel Unsicherheit bezüglich des Themas herrscht. Deshalb möchten wir mit diesem Beitrag versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und dir Tipps mit an die Hand geben, wie du dich gegen den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit schützen kannst. 

Was bedeutet Scheinselbstständigkeit? 


Wie der Begriff es schon andeutet, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, wenn Personen als Selbstständige auftreten, sich aber tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV befinden und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Selbstständigen dadurch stark eingeschränkt ist. 

Eine selbstständige Arbeit zeichnet sich dabei durch die freie Gestaltung der Tätigkeit sowie Selbstbestimmung über die Arbeitszeit und die eigene Arbeitskraft aus. Außerdem verfügen Selbstständige über unternehmerische Entscheidungsfreiheit, z. B. über Einkaufs- und Verkaufspreise oder die Einstellung von Personal. Und sie sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. 
Ein Arbeitsverhältnis, also eine nichtselbstständige Arbeit, zeichnet sich dagegen durch eine Tätigkeit nach Weisungen sowie durch eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers aus, beispielsweise durch die Bereitstellung eines festen Arbeitsplatzes mit Arbeitsmitteln oder das Angebot von betrieblichen Sozialleistungen. Der Arbeitgeber kann demnach über Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsdauer sowie Art der Arbeitsausführung entscheiden. Eine rechtliche Definition einer Beschäftigung findet sich ebenfalls in § 7 Abs. 1 SGB IV. 

Was passiert im Falle einer festgestellten Scheinselbstständigkeit? 

Die Entscheidung über die Art der Beschäftigung liegt hierzulande nicht nur bei den Vertragspartnern, sondern beim Bund Deutsche Rentenversicherung. Im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen wird festgestellt, ob eine selbstständige Arbeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. 
Wird eine Scheinselbstständigkeit aufgedeckt, werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung rückwirkend zu bezahlen. Darüber hinaus kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Deshalb ist es durchaus ratsam, im Vorhinein zu überprüfen, ob der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit entstehen oder ob diese sogar vorliegen könnte. Eine Möglichkeit wäre ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren, in dem der sozialversicherungsrechtliche Status offiziell festgestellt und damit Rechtssicherheit garantiert wird. 

Was solltest du beachten, um dich gegen den Vorwurf einer Scheinselbstständigkeit zu schützen? 

Basierend auf den oben genannten Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit sowie auf Argumenten, die in Gerichtsverhandlungen für eine Selbstständigkeit vorgebracht wurden, haben wir dir im Folgenden eine Liste mit Tipps zusammengestellt, die dich hinsichtlich des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit zumindest weniger angreifbar machen und dich als selbstständig tätige Person klassifizieren sollten: 

1. Vermeide die Zuweisung eines festen Arbeitsplatzes bei deinem Auftraggeber, sofern das nicht zwingend erforderlich ist. Du bestimmst den Arbeitsort oder legst diesen ggf. gemeinsam mit deinem Auftraggeber fest. Alternativ bietet es sich an, zu großen Teilen remote zu arbeiten, beispielsweise in eigenen Geschäftsräumen. 

2. Kümmere dich eigenständig um deine Betriebsmittel! Das heißt, nutze am besten deine eigene Hardware und eine eigene E-Mail-Adresse. Nur wenn du aus technischen, datenschutzrechtlichen oder urheberrechtlichen Gründen unternehmenseigene Hard- und Software nutzen musst, kann das aus den o.g. Gründen höchstwahrscheinlich als unkritisch betrachtet werden. 

3. Erstelle für deine erbrachten Leistungen immer eine Rechnung. 

4. Auch wenn man nicht gerne über Geld spricht, solltest du darauf achten, dass dein Honorar über dem Verdienst der Festangestellten liegt, denn 2017 wurde vom 12. Senat des Bundessozialgerichts die Höhe des Honorars von Selbstständigen relativ zum Verdienst von Angestellten als neues Kriterium bzw. ein Indiz für eine Selbstständigkeit eingeführt. Zudem ermöglicht dir ein relativ hohes Honorar die oft teurere Eigenvorsorge als Freelancer. 

5. Stelle sicher, dass ein auftragsbezogenes Angebot in Textform vorliegt, aus dem hervorgeht, welche Leistung in welchem Zeitrahmen zu welchem Preis erbracht werden soll und dass dieses auch angenommen wurde. 

6. Dein Auftraggeber sollte keinerlei Weisungsbefugnis besitzen. Du selber entscheidest, in welcher Form und mit welchen Arbeitsmethoden du die Leistung erbringst oder wie eine Vertragsdurchführung vollzogen wird. 

7. Du kannst deine Arbeitszeiten flexibel gestalten. Dein Auftraggeber kann dir diesbezüglich keine Vorgaben machen. Unabhängig davon ist es für eine produktive Zusammenarbeit natürlich sinnvoll, mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Arbeitszeiten zu treffen und sich an vereinbarte Besprechungstermine zu halten. Allerdings liegt die Entscheidung darüber bei dir. Zudem findet keine Urlaubsabstimmung, Krankmeldung oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall statt. 

8. Tritt gegenüber Dritten, z. B. Kunden deines Auftraggebers, klar und deutlich als externe und selbstständige Person auf und vermeide eine Aufnahme in ein internes Telefonregister, Organigramme, Dienstpläne oder andere Mitarbeiterübersichten des Auftraggebers, da dies sonst als Eingliederung in den Betrieb gewertet werden könnte. 

9. Vermeide bestmöglich eine wirtschaftliche Abhängigkeit von deinem Auftraggeber. Versuche also parallel für weitere Auftraggeber tätig zu sein. 

10. Nutze die Möglichkeit, durch eine eigene Homepage nach außen als selbstständig tätige Person aufzutreten und mache Werbung für deine Dienstleistungen. Platziere ein eigenes Logo auf deiner Homepage. Melde ein eigenes Gewerbe an. 

11. Schließe eine vollständige Haftpflichtversicherung ab und lasse dich am besten nicht über deinen Auftraggeber versichern. Wenn du hierzu eine persönliche Beratung benötigst, kannst du dich gerne an unseren freelancercheck-Versicherungsexperten wenden. 

12. Leider genügt ein Projektvertrag oft nicht, wenn es um eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht geht. Wichtig ist, wie du dich bei deinem Auftraggeber vor Ort als selbstständige Person verhältst und welche Freiräume dir gewährt werden – insbesondere gegenüber den dort festangestellten Mitarbeitern. Also mache dich mit den Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit vertraut und fordere die definierten Freiräume auch ein. 

13. Solltest du dir unsicher sein, wie deine Situation von Außenstehenden bewertet werden könnte, beantrage lieber ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Rentenversicherungsanstalt. Ältere Statistiken zeigen hier allerdings, dass der Bund der DGV bei der ersten Prüfung oft zu dem Ergebnis einer Scheinselbstständigkeit kam, dann aber bei einer zweiten oder dritten Überprüfung Selbstständigkeit feststellte. Deshalb kann es sich ggf. lohnen, Widerspruch einzulegen. 

Fazit

Leider ist die Rechtslage für Freelancer und Selbstständige sehr undurchsichtig. Zwar gibt es mittlerweile Kriterien zur Prüfung, ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Dennoch entscheidet die DRV Bund basierend auf der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls, ob es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit handelt. 

Wir hoffen, dass wir dir dennoch ein paar hilfreiche Tipps an die Hand geben konnten, um einen Vorwurf der Scheinselbstständigkeit abzuwehren oder um dich im Rahmen einer Prüfung zu bewähren. Solltest du dazu noch Fragen haben, melde dich gerne bei uns. Das Team von freelancercheck beantwortet dir gerne alle weiteren Fragen. 

Über uns: 

Freelancercheck.de stellt dir als Freelancer eine Plattform zur Verfügung, auf der du kostenlos nach Projekten suchen oder in unserem Blog spannende Beiträge zu verschiedenen Themen wie Steuern, Recht, Versicherungen oder Lifestyle lesen kannst. Zudem bieten wir dir verschiedene Dienstleistungen wie Assistenzservices, Schulungen oder Beratungen zu Versicherungen und Steuerthemen an. Schau doch gerne mal vorbei!


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