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Freiberufler & Steuern: Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen

Auch in diesem Jahr ist sie wieder zum 31.Juli fällig – die Steuererklärung. Im Gegensatz zu vielen Personen in Festanstellung sind Freiberufler verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn es durchaus sinnvoll sein kann, steuerliche Themen an einen Steuerberater zu delegieren, so sollte man trotzdem ein paar wichtige Eckpunkte kennen. Dazu habe ich in diesem Beitrag die wichtigsten steuerlichen Fragen im FAQ »Freiberufler & Steuern« zusammengefasst.

Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

Bevor du deine freiberufliche Tätigkeit ausübst, verlangt das Finanzamt einen ausgefüllten Fragebogen, um dich steuerlich erfassen zu können. Passenderweise lautet der Titel dieses Formulars „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.

Anschließend erhältst du aller Voraussicht nach eine betriebliche Steuernummer. Solltest du schon vorher eine Rechnung ausstellen, kannst du auf dieser zunächst auch deine private Steuernummer verwenden. Die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen ist Pflicht. Eine habe ich die unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: Rechnungsvorlage.

Was mache ich, wenn ich es nicht schaffe, meine Steuererklärung bis zum 31. Juli abzugeben?

Falls du es nicht schaffen solltest, deine Steuererklärung bis zum 31. Juli beim Finanzamt einzureichen, kannst du schriftlich oder auch telefonisch eine Fristverlängerung bis zum 30. September beantragen. Die Finanzämter sind in diesem Punkt oft sehr kulant und bewilligen eine Fristverlängerung ohne Probleme. Für den Fall, dass du deine Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt, erhältst du automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31.12. eines jeden Jahres.

Was ist die Anlage EÜR?

EÜR ist die Abkürzung für Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die jeder Freiberufler der Steuererklärung beilegen muss. Während Kleinunternehmer bis zum Jahr 2016 diese EÜR formlos an das Finanzamt übermitteln konnten, ist die amtliche Vorgabe inzwischen für alle Freiberufler Pflicht. In der EÜR werden die Jahreseinnahmen mit deinen Ausgaben verrechnet. Die resultierende Differenz bildet die Basis zur Berechnung deiner Einkommensteuer.

Welche Steuern muss ich als Freiberufler zahlen?

Die freiberufliche Tätigkeit unterliegt der Einkommenssteuer. Um die Höhe der Einkommensteuer festzulegen, dient der Gewinn deiner freiberuflichen Tätigkeit als Berechnungsgrundlage (siehe EÜR). Sobald der Gewinn den Grundfreibetrag von 9.408 EUR pro Jahr überschreitet (Stand 2020), wird die Einkommensteuer fällig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe deines Gewinns.

Falls du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, musst du auch die Umsatzsteuer beachten. Dabei wird die von dir einbehaltende Umsatzsteuer (die Umsatzsteuer, die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast) mit der von dir gezahlten Umsatzsteuer (die Umsatzsteuer aus deinen betrieblichen Ausgaben) verrechnet. Die Differenz musst du an das Finanzamt abführen. Übersteigt die Umsatzsteuer deiner Ausgaben die Umsatzsteuer deiner Einnahmen, so erhältst du folglich vom Finanzamt eine entsprechende Erstattung.

Wie muss ich die Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln?

Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 muss die Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Die Übermittlung erfolgt über die sogenannte Elster Schnittstelle, die in vielen kommerziellen Buchhaltungsprogrammen bereits integriert ist. Alternativ bietet das Finanzamt eine  kostenfreie Elster-Formular-Software an.

Was passiert mit meinen Rechnungen und Belegen?

Rechnungen und Belege müssen nur noch auf Nachfrage des Finanzamts übermittelt werden. Für eine eventuelle Einsicht musst du die Belege mindestens 10 Jahre aufbewahren.

Muss ich auch als Kleinunternehmer die Anlage EÜR ausfüllen?

Ja, seit 2017 müssen auch Kleinunternehmer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung im amtlichen Vordruck einreichen. Gegebenenfalls kannst du aber auch eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen.

Was muss ich beachten, wenn ich meine freiberufliche Tätigkeit nur nebenberuflich ausübe?

Falls du nicht nur freiberuflich, sondern zusätzlich auch als Angestellter Einkünfte erzielst, musst du zur Steuererklärung zusätzlich noch die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) einreichen. Deine Lohnzahlungen werden zu den Einnahmen aus deiner freiberuflichen Tätigkeit addiert. Das berechnete Gesamteinkommen bildet dann die Grundlage zur Berechnung der Einkommensteuer.

Was ist eine Abschreibung? Wann müssen Anschaffungen abgeschrieben werden?

Sobald du für deine Selbstständigkeit eine Anschaffung tätigst, die über 410 EUR (2017) liegt, kannst du diese nicht vollständig als Ausgabe für das Geschäftsjahr geltend machen. In diesem Fall musst du diese Ausgaben über mehrere Jahre hinweg abschreiben. Kaufst du beispielsweise einen Computer für 900 EUR, so kannst du für diesen nicht innerhalb eines Jahres als Ausgabe geltend machen. Diesen musst du über drei Jahre abschreiben. D.h. du kannst über drei Jahre jährlich 300 EUR als Betriebsausgabe geltend machen. Die Dauer der Abschreibung variiert je nach Anschaffung. So haben beispielsweise Computer, Büromöbel oder Immobilien unterschiedliche Abschreibungszeiträume, die vom Gesetzgeber definiert sind. Eine vom Gesetzgeber definierte Tabelle zu Abschreibungen findest du hier.

Wann wird für Freiberufler die Steuer fällig?

Je nach Höhe deiner Abgaben kann das Finanzamt eine jährliche oder quartalsweise Steuervorauszahlung verlangen.


Erweitere das FAQ zum Thema »Freiberufler & Steuern«

Falls du weitere Fragen oder Anmerkungen zu diesem FAQ hast, dann schreibe diese gerne in die Kommentare. So kannst du helfen, dieses FAQ auch für andere Freiberufler zu erweitern und zu verbessern.


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6 Antworten zu “Freiberufler & Steuern: Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen”

  1. Ab welchem Gewinn muss ich bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit (Freiberufler) Einkommenssteuer bezahlen?
    Gibt es hierfür einen „Freibetrag“ oder werden die gesammten Einkünfte aus meiner selbtsändigen Arbeit mit den Einkünften aus der nichtselbständigen Arbeit zusammen gerechnet und daraus die zu zahlende Steuer errechnet?

    • Hallo Jutta,
      ja der Betrag aus nichtselbstständiger und selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit wird zusammengerechnet. Daraus ergibst sich die Höhe der Einkommensteuer. Der Freibetrag liegt 2020 bei 9.408 EUR. Hoffe das hat dir geholfen.
      VG
      Ralf

  2. Ich habe eine Frage: Gibt es ein Problem wenn ich eine selbstständige Nebentätigkeit ausübe, dann meinen Vollzeit Job wechsle und zwischen dem alten und dem neuen Job 2 Wochen ohne Anstellung bin? In diesen zwei Wochen bin ich dann ja „nur“ selbstständig. Muss ich in dieser Zeit doppelt steuern zahlen oder so was? Vielen herzlichen Dank.

    • Hallo Melissa,
      die Steuern werden auf Basis des ganzen Jahres gerechnet.
      Wenn du in 2 Wochen weniger verdienst, hast du im gesamten Jahr entsprechend auch ein geringeres Steueraufkommen.
      VG,
      Ralf

  3. Guten Abend,
    ich suche schon länger nach einer Antwort für mein Problem, kann aber leider keine Eindeutige Antwort finden.
    Ich habe dieses Jahr meinen Abschluss gemacht(Mitte Juli). Anschließend habe ich an einem Projekt ein paar Stunden freiberuflich gearbeitet (auch beim Finanzamt angemeldet). Im August habe ich dann eine Festanstellung bekommen. Wie genau muss ich jetzt meine vorherigen Einkünfte (über 1000€) angeben?

    VG,
    Jonas

    • Hallo Jonas,
      für deine freiberuflichen Auskünfte musst die bei deiner Steuererklärung die Anlage S abgeben. Dort trägst du deinen Gewinn ein. Außerdem ist noch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erforderlich, also Anlage EÜR. Falls du künftig keine weiteren Einkünfte als Freiberufler mehr erwartest, würde ich dir empfehlen die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt wieder abzumelden, sodass du keine Steuervorauszahlungen leisten musst. Wenn dein Gewinn also nach Abzug aller Ausgaben unter 410 EUR liegt musst du für deine selbständige Tätigkeit keine zusätzlichen Steuern zahlen.
      Noch ein kleiner Hinweis: Meine Antwort ersetzt keine Steuerberatung.
      Hoffe ich konnte dir trotzdem helfen.

      VG und viel Erfolg,
      Ralf

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