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Selbstständig als Student / in – Die wichtigsten Fragen kurz erklärt

Spürst du schon jetzt den Drang dich selbstständig zu machen und dein eigenes Unternehmen zu gründen? Es gibt viele gute Gründe, die dafür sprechen. So baust du dir frühzeitig ein wichtiges berufliches Netzwerk auf, sammelst wertvolle unternehmerische Erfahrungen und kannst parallel zum Studium deine Geschäftsidee testen, ohne dabei Zeit zu verlieren. Klingt verlockend, oder? Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten, wenn du dich neben deinem Studium selbstständig machen möchtest. In vielen Beiträgen wird man zu diesem Thema mit seitenlangen Texten bombardiert. In diesem Beitrag versuche ich dir, die wichtigsten Fragen zum Thema „Selbstständig als Student / in“ so gut wie möglich in aller Kürze zusammenzufassen.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Das hängt von deiner geplanten Tätigkeit ab. Freiberufler wie z.B. Grafiker, Texter oder Programmierer müssen kein Gewerbe anmelden. Eine umfangreiche Liste mit Berufsgruppen, die zur Gattung der Freiberufler zählen, findest du in meinem Beitrag „Katalogberufe Freiberufler Liste“. Für alle anderen Berufe ist in der Regel die Anmeldung eines Gewerbes notwendig.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Dein Gewerbe kannst du bei deiner Gemeinde ganz einfach im Bürgerbüro anmelden. Dazu füllst du einen Gewerbeschein aus. Die Kosten sind von deiner Gemeinde abhängig und liegen in der Regel zwischen 20 bis 50 Euro. Rechnest du zu Beginn mit geringen Umsätzen, lohnt es sich, ein sog. Kleingewerbe anzumelden. Das erspart dir viel bürokratischen Aufwand.

Was passiert mit meinem BAföG?

BAföG kannst du nur dann ohne Kürzung beziehen, wenn der jährliche Gewinn deiner selbstständigen Tätigkeit nicht über das Jahresgehalt eines Minijobs hinausgeht. Liegst du darüber, musst du mit Kürzungen rechnen. Quelle

Stellst du im Laufe deiner selbstständigen Tätigkeit fest, dass der Gewinn voraussichtlich über dieser Grenze liegen wird, dann solltest du dies dem BAföG-Amt melden. Ansonsten musst du am Ende des Bewilligungszeitraums mit Rückzahlungen an das BAföG–Amt rechnen.

Was muss ich wegen der Steuer beachten?

Als Selbstständiger bist du verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung bis zum 31.7. an das Finanzamt zu übermitteln. Selbstständige müssen in der Steuererklärung die Formulare „Anlage S“, „Anlage EÜR“ und eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Bei Studierenden unter 25 Jahren übernimmt die Krankenversicherung der Eltern die Versicherungsbeiträge. Allerdings gilt dies nur, solange du regelmäßig nicht mehr als 425 EUR verdienst. Sobald du mehr als 2 Monate in Folge diese Grenze überschreitest, endet die Familienversicherung für dich.

Alle, die älter als 25 sind oder monatlich mehr verdienen als 425 EUR, müssen sich selbst versichern. Als Student/in mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit kannst du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse vergleichsweise günstig versichern. Teuer wird es, wenn deine selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft wird. Das ist dann der Fall, wenn du im Fragebogen der Krankenversicherung bei der Wochenarbeitszeit bezogen auf deine Selbstständigkeit mehr als 20 Stunden angibst. Die monatlichen Beiträge liegen dann bei ca. 200 – 500 EUR.

Welche Versicherungen brauche ich sonst noch?

Je nachdem wie hoch du das Risiko deiner unternehmerischen Handlungen einschätzt, kann es sinnvoll sein, Bereiche deiner selbstständigen Tätigkeit abzusichern. Versicherungen, die du privat bereits abgeschlossen hast, decken unter Umständen nicht die Schäden, die durch deine selbstständige Tätigkeit entstanden sind. Versuche herauszufinden, welchen Versicherungsschutz du benötigst. Dazu habe ich dir eine Übersicht zu den wichtigsten Versicherungen zusammengestellt: Versicherungen für Freiberufler

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Falls du eine wahnsinnig tolle Geschäftsidee hast und die einzige Einschränkung deine finanziellen Mittel sind, dann lohnt es sich, etwas Zeit für das Ausfüllen von Formularen verschiedener Fördereinrichtungen zu investieren. Es ist empfehlenswert, einen näheren Blick auf das EXIST Gründerstipendium für Studierende zu werfen. Aktuell (2018) erhältst du mit diesem Stipendium für ein Jahr 1.000 EUR als Student/in oder 2.500 als Hochschulabsolvent/in. Außerdem kannst du auch Zuschüsse für Sachausgaben und Coachings beantragen.

Welche Frage hast du zum Thema »Selbstständig als Student / in«?

War deine Frage nicht dabei? Dann schreibe sie in die Kommentare. Ich werde versuchen, eine Antwort für dich zu finden. So können wir gemeinsam diese Seite für alle noch informativer und besser machen. Vielen Dank!


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2 Antworten zu “Selbstständig als Student / in – Die wichtigsten Fragen kurz erklärt”

  1. Hi, ich bin Student und arbeite nebenbei in einem Teilzeitjob (65h monatlich) und habe vor mich nebenbei selbstständig zu machen. Am liebsten wäre es mir den Teilzeitjob zum Beginn meiner Selbstständigkeit noch beizubehalten und erst zu kündigen, wenn ich sicher bin dass alles funktioniert. Aber als Student darf man rechtlich gesehen nicht mehr als 20h wöchentlich arbeiten, daher meine Frage: Ist das überhaupt möglich? Oder muss ich vor das Risiko eingehen und meinen Job kündigen?

    • Also da gibt es verschiedene Optionen:
      In der aktuellen Konstellation hättest du pro Woche knapp vier Stunden, um deine selbstständige Tätigkeit zu testen. Das kann vielleicht schon ausreichen. Falls dir die Zeit nicht reicht könntest du vielleicht die Stunden deines aktuellen Nebenjobs reduzieren.
      Beste Grüße und viel Erfolg

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