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Scheinselbstständigkeit: Das Risiko für Freiberufler

Viele Freiberufler und Selbstständige sind laut Gesetzgebung scheinselbstständig – und wissen es nicht. Die Scheinselbstständigkeit kann dabei rechtliche und teure Folgen haben. In diesem Beitrag erfährst du, wann eine Scheinselbstständigkeit vorliegt und welche Risiken und Konsequenzen daraus resultieren können.

Was ist Scheinselbstständigkeit eigentlich?

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn der Vertrag mit deinem Auftraggeber zwar eine selbstständige Arbeit definiert, du tatsächlich aber eine Leistung in Form einer nichtselbstständigen Arbeit erbringst.

Nein. Eine Scheinselbstständigkeit kann hohe finanzielle und rechtliche Risiken mit sich bringen.

Warum ist die Scheinselbstständigkeit so verlockend?

Werden die Kriterien der Selbstständigkeit nicht erfüllt, müssen Auftraggeber und Auftragnehmer die gesetzlich auferlegten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Im Falle einer Selbstständigkeit können sich beide Parteien diese Kosten sparen. Das macht die Scheinselbstständigkeit auf den ersten Blick lukrativ.

Woran erkenne ich, ob ich scheinselbstständig arbeite?

Entscheidend ist, ob sich eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber feststellen lässt. Dafür kann es verschiedene Anhaltspunkte geben. Die Vermutung einer Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn

  • du deine Leistungen in den Räumen des Auftraggebers bei fest geregelten Arbeitszeiten ausübst
  • eine vom Auftraggeber fest vorgegebene Urlaubsregelung vorliegt
  • du weitere Nebentätigkeiten von deinem Auftraggeber genehmigen lassen musst
  • deine Selbstständigkeit keine Merkmale eines eigenständigen Unternehmens aufweist (z.B. keine Visitenkarten, Onlinepräsenz, Firmenschild etc.)
  • deine Leistungen in der Arbeitskleidung deines Aufraggebers erbracht werden
  • du im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitest (5/6 deines Umsatz von einem Kunden stammen)
  • du beim Auftraggeber zuvor die gleiche Tätigkeit in Festanstellung verrichtet hast
  • dein Auftraggeber Beschäftigte hat, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie die Selbstständigen

Beachte: Ein einzelnes Kriterium führt nicht direkt zur Scheinselbstständigkeit. Maßgeblich ist die Gesamtsituation.


Anders gefragt: Woran erkenne ich, ob ich selbstständig arbeite?

Auch hier gibt es viele Kriterien, die dir helfen können, die selbstständige Arbeit von einer scheinselbstständigen Arbeit zu unterscheiden. Selbstständigkeit kann vorliegen, wenn

  • du deine Leistungen unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung anbietest und erbringst
  • du deine Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestaltest
  • dein eigenes Kapital einsetzt und eigene Arbeitsgeräte besitzt
  • du z.B. mit Werbemaßnahmen als Selbstständiger in der Geschäftswelt auftrittst und wahrgenommen wirst
  • eine eigene Betriebsstätte (oder auch Arbeitszimmer) vorhanden ist
  • du Einkaufs- und Verkaufspreise selbst festlegst

Auch hier führt nicht ein einziges Kriterium automatisch zur Selbstständigkeit.

Welche Risiken gibt es?

Zunächst ist dein Auftraggeber dazu verpflichtet, die durch die Scheinselbstständigkeit zurückgehaltenen Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Das können schnell mehrere tausend Euro sein, die zu einem Zeitpunkt fällig werden. Die Hälfte davon kann er rechtmäßig von dir fordern. Ohne entsprechende Rücklagen kann dich diese Forderung schnell in den Ruin treiben.

Wer kann mir Klarheit verschaffen?

Falls du noch unsicher bist, ob du scheinselbstständig bist, kannst du bei der Clearingstelle des Deutschen Rentenversicherungsbundes ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren in Auftrag geben. Das Anfrageverfahren ist allerdings nur möglich, wenn die Deutsche Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Verfahren eingeleitet hat. Die Kontaktdaten zur Clearingstelle findest du hier.

Fazit

Ein gut ausgefeilter Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist kein Garant dafür, dass die deutsche Rentenversicherung die Erbringung der Leistungen als Selbstständigkeit anerkennt. Wichtig ist die tatsächliche Handhabung. Zeigt es sich in der Praxis, dass es sich um eine nichtselbständige Tätigkeit handelt, so kommt es auf die Formulierungen innerhalb des Vertrags nicht mehr an. Welche Erfahrungen hast du mit dem Thema Scheinselbstständigkeit? Schreibe es in die Kommentare und lass andere Freiberufler und Selbstständige an deinem Wissen teilhaben.


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