nebenbei selbstständig machen

Nebenbei selbstständig machen: Konflikte mit dem Arbeitgeber vermeiden

Wer sich neben seiner Festanstellung ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften möchte, muss dies in der Regel als selbstständige Tätigkeit anmelden. Dabei kann es abhängig vom Arbeitsvertrag sein, dass du deinen Arbeitgeber über dein Vorhaben informieren und eine entsprechende Genehmigung einholen musst. Wer sich nebenbei selbstständig machen möchte sollte auch weitere Dinge beachten. Diese möchte ich dir in folgendem Beitrag vorstellen.

Konflikte mit dem Arbeitgeber vermeiden

Zunächst ist ein Nebenerwerb nur genehmigungspflichtig, wenn dein Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel beinhaltet. Üblich sind Formulierungen wie z.B.: »Während der Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses ist dem Mitarbeiter jede unentgeltliche und entgeltliche Nebentätigkeit untersagt.«  Oder etwas netter formuliert: »Nebentätigkeiten bedürfen stets der Zustimmung des Arbeitgebers.« In diesem Fall muss der Arbeitgeber informiert und eine schriftliche Zustimmung für den Nebenerwerb eingeholt werden. Ohne eine solche Klausel ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht notwendig. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Insbesondere dann, wenn das Interesse des Arbeitgebers durch deine Nebentätigkeit bedroht sein könnte. Was heißt das?

Ein Beispiel: Ein Designer arbeitet in einer Agentur. Nun beschließt er, diese Leistungen auch als Selbstständiger anzubieten. Infolge dessen möchte er sich nebenbei selbstständig machen. Das ist laut Gesetz (§242 (BGB) und §60 HGB) ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers verboten, weil dadurch eine Konkurrenzsituation entstehen kann. Außerdem entsteht eine Konkurrenz auch dann, wenn Kontakte von Geschäftspartnern des Arbeitgebers für den eigenen Nebenjob genutzt werden.

Wie erhält man eine Zustimmung für den Nebenerwerb? 

Am einfachsten ist es, dem Arbeitgeber ein Dokument zur Zustimmung auszuhändigen, welches er nur noch unterschreiben muss. Der Text darin könnte wie folgt lauten:

Nebentätigkeitsvereinbarung:

1. Dem Arbeitnehmer wird die Aufnahme folgender Nebentätigkeit bis zu max. …………… Stunden/Woche gestattet: ……………………………..

2. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich, sofern betriebliche Gründe vorliegen, die einer Fortsetzung der Nebentätigkeit entgegenstehen.

Viele Arbeitgeber bestehen auf die zweite Klausel, um diese Vereinbarung künftig widerrufen zu können. Bis zu diesem Zeitpunkt hast du aber vielleicht schon einen Verdienst aus der selbstständigen Tätigkeit, der deine Ausgaben deckt. Somit wärst du nicht mehr auf diesen Job angewiesen.

Was ist, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung verweigert?

Falls der Arbeitgeber seine Zustimmung zum Nebenerwerb verweigert, solltest du zunächst den Dialog suchen und den Arbeitgeber bitten, seine Vorbehalte in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. Dies sollte nicht zwischen Tür und Angel besprochen werden. 

Ein typisches Argument ist die geringere Leistung am Arbeitsplatz durch zusätzliche Arbeitsbelastung. Um Arbeitgebern diese Angst zu nehmen, könnte der zeitliche Umfang des Nebenerwerbs verhandelt und in der Vereinbarung definiert werden.

Somit bietet es sich an, gute Argumente vorzutragen, wie der Arbeitgeber durch die Zustimmung des Nebenwerbers profitieren kann. Durch die Aufnahme eines Nebenerwerbs baut man Fähigkeiten im Bereich der Organisation aus und erwirbt neue Fähigkeiten. Das macht die eigene Arbeitskraft auch für den Arbeitgeber wertvoller. Durch die Genehmigung des Nebenerwerbs kann also auch der Arbeitgeber profitieren.   

Was ist unzulässig, wenn du dich nebenbei selbstständig machen möchtest?

Ein schwieriges Thema sind Krankmeldungen beim Arbeitgeber, wenn gleichzeitig eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb ausgeführt wird. Erfährt der Arbeitgeber, dass während Krankmeldung im geringeren Umfang nebenbei erwerbstätig gearbeitet wird, sodass der Heilungsprozess hinausgezögert wurde, hat er das Recht, eine Abmahnung auszustellen. Kommt dies regelmäßig vor, so kann er auch kündigen. In Extremfällen kann die Kündigung auch fristlos ausgesprochen werden.

Außerdem sollte die nebenberufliche Selbstständigkeit nie mit dem Haupterwerb vermischt werden. Somit sind Telefonate oder Recherchen im Internet zum Zwecke des Nebenerwerbs während der Arbeitszeit beim Arbeitgeber zu unterlassen. Achte darauf, wenn du dich nebenbei selbstständig machen möchtest.

Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz vermeiden

Richtigerweise sollte die Kombination aus Hauptjob und Nebenjob mit dem Arbeitszeitgesetz im Einklang stehen. Hierzu ist im §3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert, dass die maximale Arbeitszeit zehn Stunden pro Tag nicht überschreiten darf. 

Somit darf bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden in Festanstellung die Nebentätigkeitsvereinbarung nur über zwei zusätzliche Stunden pro Tag ausgestellt sein, um mit dem Arbeitszeitgesetz nicht in Konflikt zu geraten.

Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen

Beim Ausüben des Nebenerwerbs nach den Vorgaben eines Minijobs (geringfügige Beschäftigung), müssen keine Beiträge an die Kranken,- Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, die über die Beiträge der Festanstellung hinausgehen. In jedem Fall ist der Nebenerwerb als Minijob jedoch rentenversicherungspflichtig. Die zusätzlichen Beiträge muss der Arbeitgeber an die Rentenversicherung abführen, welcher er in der Lohnabrechnung natürlich entsprechend einbehält. Der einbehaltene Betrag ist im Rahmen eines Minijobs jedoch sehr überschaubar.


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