Abmahnung im Job

Abmahnung im Job: Wie soll ich damit umgehen?

Du hast gerade eine Abmahnung im Job erhalten? Dann sitzt dir der Schreck wahrscheinlich noch in den Knochen. Trotzdem ist es eine gute Idee, erst einmal Ruhe zu bewahren, um die nächsten Schritte klug planen zu können. Gar nicht mal so einfach, wenn man das Gefühl hat, zu Unrecht verwarnt worden zu sein. Dabei ist die Abmahnung im Job im Grunde ein guter Mechanismus. Er dient dazu, dem Arbeitnehmer eine „letzte Chance“ zu geben, um etwaiges Fehlverhalten zu korrigieren. Natürlich musst du die Meinung des Chefs nicht einfach so hinnehmen. Wie du dich verhalten und wehren kannst, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Welche Gründe sind für eine Abmahnung im Job zulässig?

Eine Abmahnung im Job darf immer dann ausgesprochen werden, wenn du gegen deine auferlegten Pflichten verstößt. Diese sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Zu diesen zählt zum Beispiel die Arbeitsverweigerung, häufige Verspätungen, ein Fernbleiben bzw. das Antreten eines ungenehmigten Urlaubs. Natürlich sind auch alle Formen der Belästigung abmahnfähig – egal ob sexuell oder durch Mobbing. 

Übrigens: Zur Abmahnung berechtigt sind prinzipiell alle Personen, die dich auch kündigen können. Allerdings kann jede Person, die in der Hierarchie über dir steht, dich ebenfalls abmahnen – wenn ihr diese Macht übertragen wurde! 

Weshalb darf nicht abgemahnt werden?

Arbeitsverweigerung darf abgemahnt werden. Wenn du aber einfach nur „zu langsam“ arbeitest, dann ist dies nicht unbedingt ein Grund für eine Abmahnung im Job. Du bist nur verpflichtet, so gut und zügig zu arbeiten, wie es deine Fähigkeiten und Kenntnisse erlauben. Ein Vergleich mit den Kollegen ist unzulässig! Im Konfliktfall muss ganz genau analysiert werden, ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist – oder nicht. 

In diesem Zusammenhang macht es Sinn, die „Bagatelle“ anzusprechen. Unter diesem Begriff werden kleinere Verfehlungen verstanden, bei denen es lächerlich wäre, eine Abmahnung auszusprechen. Du hast etwa vergessen, deinen Schreibtisch nach Arbeitsende aufzuräumen oder das Licht auszumachen? Dies sind Beispiele für Nichtigkeiten, welche keinesfalls zu einer Abmahnung führen dürfen. 

Eine Verwarnung darf auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn du häufig krankheitsbedingt fehlst. Prinzipiell darf dein Chef dich immer dann nicht verwarnen, wenn du keinen Einfluss auf das unerwünschte Verhalten hast. 

Wann ist eine Abmahnung ungültig?

Hast du bisher geglaubt, dass eine Abmahnung im Job der Schriftform bedarf? Dann lagst du leider falsch! Du kannst nämlich auch mündlich abgemahnt werden. Um für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewappnet zu sein, wird dir aber in den meisten Fällen eine schriftliche Ausfertigung zugestellt werden. Dies hat auch den Grund, dass Abmahnungen ungültig werden, falls die folgenden Punkte nicht erfüllt werden:

1. Es muss eine zureichende Begründung erfolgen

Formale Bestandteile jeder Abmahnung sind die Rüge und die Verwarnung. Dein Chef muss dir konkret ein Fehlverhalten aufzeigen und dir mit Konsequenzen (der Kündigung) drohen. Dabei reicht es nicht, wenn er schwammige Formulierungen verwendet. Der Regelverstoß muss konkret benannt werden. „Er hat schlecht gearbeitet“, reicht nicht aus. Ebenso wenig haben Beleidigungen wie „Er ist zu faul“ Bestand. Ort, Zeitpunkt und Art des Regelverstoßes sollte der Arbeitgeber in einem Protokoll festhalten und der Abmahnung beifügen. 

2. Die Begründung muss gerechtfertigt sein

Natürlich ist es absolut unzulässig, wenn dein Chef sich Fehlverhalten einbildet oder es erfindet – etwa weil er dich nicht leiden kann. Dieser Punkt sorgt oftmals für Konflikte, da sich die Frage stellt, ob und wie bestimmte Regelverstöße überhaupt nachvollzogen werden können. Gerechtfertigt ist eine Abmahnung im Job in jedem Fall dann nicht, wenn du dich berechtigt einer Weisung entzogen hast. Schikanen durch deinen Vorgesetzten musst du nicht akzeptieren. Leistest du etwa mehr als im Arbeitsvertrag geregelt, dann ist dies stets freiwillig. Eine Rüge darf nur dann Konsequenzen nach sich ziehen, wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllst. 

3. In der Abmahnung muss mit Kündigung gedroht werden

Es ist nicht erlaubt, dich zu kündigen, wenn in der Abmahnung nicht explizit davor gewarnt wurde. Eine Formulierung wie „Im Fall eines weiteren Verstoßes behalten wir uns arbeitsrechtliche Konsequenzen vor“ erfüllt nicht die vorgeschriebene Warnfunktion der Abmahnung. 

4. Es darf kein »Verwirkungstatbestand« erfüllt sein

Was kompliziert klingt, ist im Grunde einfach erklärt. In bestimmten Fällen kann dein Chef sein Anrecht auf Abmahnung verwirken. Dies passiert unter Umständen recht leicht. Wird etwa dein Fehlverhalten über längere Zeit toleriert, entsteht bei dir der Eindruck, dass dies in Ordnung ist. Wenn du z. B. monatelang jeden Tag eine halbe Stunde zu spät zur Arbeit erscheinst, muss dein Chef dich sofort abmahnen. Unterlässt er dies, trifft er im Grunde eine neue Abmachung bezüglich der Arbeitszeiten. Das Recht zur Abmahnung wird auch dann verwirkt, wenn du das später abgemahnte Verhalten bereits selbstständig korrigiert hast. Die Abmahnung im Job soll schließlich ein Instrument sein, um den Arbeitnehmer über Vertragsverletzungen in Kenntnis zu setzen, damit er diese einstellen kann. Es ist nicht legitim, dieses Werkzeug zur Bestrafung zu nutzen! 

Tipp: Prüfe deinen Arbeitsvertrag genau. Gerade manche ältere Tarifverträge verpflichten deinen Chef zu einer vorherigen Anhörung. 

Abmahnung erhalten: Was kann ich als Arbeitnehmer dagegen unternehmen?

Zuerst solltest du selber entscheiden, ob die Abmahnung gerechtfertigt war oder nicht. Auch wenn dein Chef im Grunde Recht hat, kann es sein, dass dir bestimmte Formulierungen missfallen. Bestehe in diesem Fall darauf, eine Gegendarstellung in deine Personalakte aufnehmen zu lassen. Diese stellt den Fall aus deiner Perspektive dar – so können spätere Entscheidungen fairer ausfallen. Auch wenn du bereits nach einer einzigen Abmahnung im Job gekündigt werden kannst, geben viele Arbeitgeber bis zu 3 Chancen. 

Die Arbeitgebervertretung informieren

Fühlst du dich ungerecht behandelt, dann ist dein erster Ansprechpartner der Betriebsrat. Stellt sich dieser auf deine Seite, kann er in deinem Namen die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte einfordern. Ist kein Personalrat vorhanden, bleibt dir nichts anderes übrig, als auf eigene Faust tätig zu werden.

Macht es Sinn, zu klagen? 

Zuerst klingt es einmal drastisch, aber einen Arbeitsrechtler einzuschalten kann sehr sinnvoll sein. Schließlich bestreiten wir von unserem Gehalt den Lebensunterhalt. Einen wichtigen Job zu verlieren, kann schnell existenzbedrohend werden, wenn wir etwa Hypotheken oder andere Kredite bedienen müssen. Allerdings ist eine Klage nicht immer der richtige Weg, denn das belastet das Arbeitsverhältnis oft über Gebühr. Trotzdem schadet es nicht, eine Fachmeinung einzuholen, denn jede Situation ist anders. Spätestens wenn es ob der Abmahnungen zu einer Kündigung kommt, sollte der Rechtsweg beschritten werden. Dann zahlt es sich aus, direkt im Anschluss an die Abmahnung eine Gegendarstellung für die Personalakte geschrieben zu haben. 

Ruhe bewahren und das Gespräch suchen

Die beste Herangehensweise nach einer Abmahnung im Job besteht aber immer darin, Ruhe zu bewahren. Hast du den Ärger erst einmal verdaut, kannst du den Sachverhalt nüchtern bewerten. In vielen Fällen reicht ein klärendes Gespräch mit deinem Vorgesetzten, um eine Lösung zu finden. Letztlich ist auch der Arbeitgeber meist daran interessiert, prinzipiell gute Mitarbeiter im Unternehmen zu halten.


Autor:

Datum:


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.