kleinunternehmerregelung

Wann ist die Kleinunternehmerregelung für Freiberufler sinnvoll?

Mit der Kleinunternehmerregelung spart man sich als Freiberufler eine Menge bürokratischen Aufwand. Liegt dein Jahresumsatz voraussichtlich unter 22.000 EUR, kannst du als Freiberufler von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Doch welche Vorteile bietet diese Regelung eigentlich für Freiberufler?

Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung für Freiberufler?

Der wichtigste Vorteil: Du darfst Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. Stellst du deinem Kunden eine Rechnung, müsstest du ohne die Kleinunternehmerregelung zusätzlich 19% Umsatzsteuer berechnen. Diesen zusätzlichen Betrag darfst du aber nicht behalten.

Die mit deiner Rechnung eingenommene Umsatzsteuer muss in regelmäßigen Abständen wieder an das Finanzamt abgeführt werden. Das geschieht jährlich, quartalsweise oder sogar monatlich. Diesen Aufwand kannst du dir mit der Kleinunternehmerregelung sparen.

Im Gegensatz zu Privatkunden können Geschäftskunden die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Somit kannst du als Kleinunternehmer deinen Privatkunden deutlich günstigere Angebote machen, ohne deine Einnahmen zu schmälern. Darin besteht der wesentliche Vorteil der Kleinunternehmerregelung für Freiberufler.

Was sind die Nachteile der Kleinunternehmerregelung für Freiberufler?

Wenn du mithilfe der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst, kannst du umgekehrt auch keine geltend machen. D.h: Als Kleinunternehmer zahlst du bei Einkäufen immer den Bruttobetrag (inkl. 19% Umsatzsteuer), während du ohne diese Regelung die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen wieder vom Finanzamt erstattet bekommst.

Außerdem musst du auf jeder deiner Rechnungen ausweisen, dass du als Kleinunternehmer agierst. D.h. jeder Kunde weiß, dass deine Umsätze unter 22.000 EUR liegen. Das erschwert aus meiner Sicht das Durchsetzen höherer Stundensätze.

Nun stellt sich die Frage, ob du als Kleinunternehmer beim Finanzamt geführt werden möchtest. Bedenke: Du kannst dies nur entscheiden, wenn dein voraussichtlicher Jahresumsatz unter 22.000 EUR liegt.

Wann macht es Sinn, als Freiberufler beim Finanzamt als Kleinunternehmer zu gelten?

  • wenn du hauptsächlich Privatkunden hast
  • falls deine Kunden größtenteils öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Vereine sind
  • falls du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit klein bleiben möchtest (z.B. als Nebenberuf) und keine teuren Anschaffungen machst

Wann solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

  • Wenn dein Kundenstamm bereits aus Unternehmern und Freiberuflern besteht. Diese können die von dir berechnete Umsatzsteuer geltend machen.
  • Bei hohen Anschaffungskosten, denn ohne Kleinunternehmerregelung kannst du die Umsatzsteuer wieder zurückfordern.
  • Wenn du durch größere Aufträge schon bald deutlich höhere Jahresumsätze als 22.000 EUR erwartest.

Fazit

Ich kenne als Freiberufler beide Seiten. Bereits während meines Studiums zum Grafikdesigner hatte ich meine freiberufliche Tätigkeit angemeldet und wurde als Kleinunternehmer geführt. Das gab mir mehr Zeit, mich auf mein Studium und die bevorstehende Selbstständigkeit zu konzentrieren. Ich musste mich nicht um Umsatzsteuervoranmeldungen usw. kümmern. Nach einem Jahr hatte ich keine Wahlmöglichkeit mehr, weil der Umsatz über der Grenze von 22.000 EUR lag. Für Neulinge erscheint diese Zahl vielleicht sehr hoch. Versucht man aber, seinen Lebensunterhalt für ein ganzes Jahr von den Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit zu bestreiten, wirkt diese Grenze sehr niedrig.


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20 Antworten zu “Wann ist die Kleinunternehmerregelung für Freiberufler sinnvoll?”

  1. Hallo Ralf,

    vielen Dank für den interessanten Beitrag. Es wird m.E. viel zu oft vor allem über die Vorteile der Kleinunternehmerregelung geschrieben, aber die Kehrseite wird entweder oft nicht verstanden oder eben ignoriert.
    Es gibt da noch einen sehr komplizierten Aspekt in Sachen Einkauf von Dienstleistungen von einem Unternehmen im EU-Ausland. Das ist heutzutage schnell passiert: der Web-Designer aus Portugal, die Texterin aus Östereich oder die Plattform zur Auftragsvermittlung in Irland.
    Hier gibt es die wichtige Entscheidung zu treffen: zahlt man die Umsatzsteuer des Auslands oder nimmt man das Reverse-Charge-Verfahren in Anspruch?
    Letzteres hat den Vorteil, dass man eine Rechnung ohne Umsatzsteuer bekommt, aber der Haken kommt jetzt: man schuldet dann auch als Kleinunternehmer die MwSt dem Finanzamt….
    Auf unserem Blog haben wir dazu einen Artikel mit mehr Details: https://www.kontolino.de/kleinunternehmer-und-umsatzsteuer/
    Noch eine kleine Anmerkung zum Artikel: die Kleinunternehmergrenze ist inzwischen von 17.500 auf 22.000 € angehoben worden. Es wäre daher vielleicht gut, den Artikel nochmal anzupassen. Es wäre schade, einen so gut lesbaren und verständlichen Text, der auch in 2021 gerne gelesen wird, wegen einer solchen „Kleinigkeit“ abzuwerten…

  2. Hallo Ralf,

    eine Frage zur Kleinunternehmerregelung:

    Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt (also Otto Normal), verdiene im Jahr Brutto ca. 50.000 Euro. Jetzt würde ich gerne nebenberuflich als Honorardozent tätig werden.
    Kann ich trotzdem von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sprich, gelten die 22.000 Euro Einkommen nur für meine nebenberufliche Tätigkeit?
    Oder muss ich noch was anderes beachten?

    Gruss,
    Bastian

  3. Hallo, sehr spannender Beitrag. Ich habe nur eine Frage, und zwar was musstest du genau machen, als deine Umsätze dann nach einem Jahr über 22.000 Euro lagen?

    • Hallo, für das folgende Geschäftsjahr sollte unaufgefordert das Finanzamt informiert werden, dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da die Umsatzgrenze überschritten wurde. Für das Jahr in dem abgelaufene Jahr in dem die 22.000 Euro überschritten wurden fallen meines Wissens keine zusätzlichen Steuern an.

      Angenommen, du bist im Jahr 2019 Kleinunternehmer. Ende 2019 / Anfang 2020 stellst du fest, dass du in 2019 die Umsatzgrenze von 17.500 Euro überschritten hast. Dann bist du im Jahr 2020 kein Kleinunternehmer mehr und stellst deinen Kunden ab Januar 2020 unaufgefordert Umsatzsteuer in Rechnung. Dass dein Umsatz im Jahr 2020 die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, ist unerheblich.

      Rückwirkende Nachteile für das Jahr 2019 musst du in dem Fall nicht befürchten. Erst wenn du im laufenden Jahr auch die großzügig bemessene Grenze von 50.000 Euro überschreitest, solltest du auf kritische Nachfragen gefasst sein.

      Hier die Quelle zum Nachlesen:
      https://www.invoiz.de/kleinunternehmer-grenze-ueberschritten-was-soll-ich-bloss-tun/

      Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

      VG,
      Ralf

  4. Hallo Ralf, danke für diesen Beitrag.

    Eine Frage hätte ich und zwar wenn man als Freiberufler einen Jahresumsatz von unter 22.000 Euro hat, gilt die Kleinunternehmerrregelung automatisch dann für einen ? Oder muss man sich als Kleinunternehmer anmelden, sodass man dieser Regelung angehören kann ?

    VG, Van

    • Hallo Van,
      bevor du deine Selbständigkeit startest, musst du ein Formular für das Finanzamt ausfüllen. Es heißt »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung«. Diesen gibt es aktuell nur noch in Elster, weil man als Einzelunternehmer/-in inzwischen verpflichtet ist alle Angaben digital an das Finanzamt zu übermitteln.

      Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du in Punkt 7.3 angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.

      Hoffe ich konnte dir helfen.

      VG, Ralf

  5. Toller Artikel!
    Wie sieht es aus, wenn ich als Freiberuflerin die 22000 nur ganz knapp übertrete 2022. Dann zahle ich ja für 2022 keine Umsatzsteuer. Aber muss ab 2023 Umsatzsteuer ausweisen. Aber dann bekomme ich auch die Umsatzsteuer von allem zurück, was ich kaufe?
    Meine Privatkunden müssen dann also 19% mehr zahlen – das wird mir garantiert einige Kunden vergraulen.. und im Endeffekt werde ich, damit ich wettbewerbsfähig bleibe (Übersetzungen etc.), wohl diejenige sein, die in den sauren Apfel beißen muss, beim gleichen Preis bleibt und 19% weniger raus hat am Ende.

    • Hallo Theresa,
      ja genau, wenn du nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung profitierst bekommst du die Umsatzsteuer von deinen Ausgaben erstattet. Wenn man Dienstleistungen anbietet und eigentlich keine höheren Anschaffungen hat ist es sicherlich nachteilig, wenn man nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung profitiert. Wenn deine Kunden jedoch Geschäftskunden sind, können diese die Umsatzsteuer aber ebenfalls geltend machen, sodass deine Anpassung des Bruttopreises für diese Kunden keine Auswirkung hat. Bei Privatkunden ist das sicherlich ein Problem.
      VG und viel Erfolg wünsche ich dir,
      Ralf

  6. Hallo Ralf!

    Wirklich ein ausgesprochen leicht verständlicher Artikel. Vielen Dank dafür.

    Bin gerade mit meinem Finanzamt am verhandeln bzgl. Kleinunternehmerregelung. Finanzamt schrieb, dass dies in meinem Fall möglich sei, ich jedoch auf 5 Jahre an diese Regelung gebunden wäre.
    Nachdem ich nun einiges verstanden habe, verstehe ich diese Fünfjahresbindung so, dass ich – sollte ich in den 5 Jahren aus der Kleinunternehmerregelung heraus fallen, weil ich mehr als 22k verdiene – dann die weiteren x Jahre keine Umsatzsteuer von meinen Einkäufen usw. „gegen rechnen“, d.h. steuerlich absetzen darf. – Bis die 5 Jahre „voll“ wären.

    Das wäre natürlich tierisch ärgerlich, wenn ich schon nach einem Jahr mehr als die 22k verdiente – und auch entsprechende Ausgaben hätte.

    Verstehe ich das richtig oder was bedeutet diese Bindung auf 5 Jahre?

    • Hallo Marileen,
      danke für deinen Kommentar.
      Wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen möchtest kannst du diese jederzeit widerrufen beim finanzamt widerrufen.
      Das musst du einfach mit einem Schreiben deinem Finanzamt mitteilen.

      VG,
      Ralf

  7. Um Kosten zu sparen und auch weil ich beim Start meines nebenberuflichen Projektes erstmal nur 2-3000€ im Jahr erwarte, würde ich gerne freiberuflich starten und wie ich gelesen habe ordnet das FI Amt einem diesen Status zu oder nicht.

    Ich möchte Fotokurse anbieten bei denen ich mein eher künstlerisches Wissen vermittle in der Art etwas zu fotografieren. Außerdem Orte mit Wildlife Sichtungen die ich mir erarbeitet habe in diesen Workshops anbieten. Es ist eher künstlerisch.

    Muss ich also als Kleinunternehmer starten?
    Kleinunternehmer ist quasi dasselbe wie Freiberufler?

    Danke schon mal im voraus 😊

      • Danke für die Antwort,

        es heißt doch „als Freiberufler müssen sie keinen Gewerbeschein beantragen und keine Gewerbesteuer zahlen“ das meinte ich u.a. mit Kosten sparen. Ebenso müsste ich doch als Kleingewerbler vermutlich in die Handelskammer womit weitere Kosten entstehen.

        Ich hab bisher immer geglaubt das könnte ich mit dem Status Freiberufler umgehen und mir sparen (wenn ich dazu berechtigt bin vom FiAmt). Deshalb dachte ich auch es wäre sinnvoller Freiberufler statt als Kleingewerbetreibende eingestuft zu sein/werden. Nun klingt es als wäre das egal.

        Was bringt dann die Unterscheidung Freiberufler zum Kleingewerbetreibende? und was macht mehr Sinn für mein kleines Projekt?

        Sorry verstehe es vielleicht nicht.
        VG Thea

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