Kleinunternehmer

Freiberufler als Kleinunternehmer: Darauf solltest du achten!

Mit der Kleinunternehmerregelung wirst du direkt bei der Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit konfrontiert. In diesem Beitrag möchte ich zeigen was Freiberufler als Kleinunternehmer beachten müssen und ob es sinnvoll ist in der Gründungsphase vom Finanzamt als Kleinunternehmer geführt zu werden.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung hat das Ziel den Umgang mit der Umsatzsteuer zu vereinfachen. Deine Rechnungen beinhalten keine Umsatzsteuerbeträge die du an das Finanzamt abführen musst. Allerdings darfst du als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuerbeträge auf von dir gezahlte Rechnungen beim Finanzamt einfordern. Somit fallen mit der Kleinunternehmerregelung aufwändige Umsatzsteuererklärungen und Voranmeldungen weg. Besonders in der Gründungsphase kannst du dir mit der Kleinunternehmerregelung einiges an bürokratischem Aufwand einsparen.

Wie funktioniert eigentlich die Umsatzsteuer?

Bist du nicht als Kleinunternehmer tätig, musst du zu deinem Rechnungsbetrag deinem Kunden zusätzlich 19% Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Beispiel: Für die Umsetzung eines Projekts verlangst du 1.000 EUR. Zusätzlich stellst du die Umsatzsteuer von 19% in Rechnung. Der Gesamtrechnungsbetrag liegt dann bei 1.190 EUR. Die zusätzlichen 190 EUR darfst du aber nicht behalten. Diesen Betrag musst du an das Finanzamt abführen.

Der Betrag den du an das Finanzamt abführen musst reduziert sich erst, wenn du Rechnungen zahlst die ebenfalls eine Umsatzsteuer ausweisen.

Beispiel: Neben den oben genannten Einnahmen hattest du auch Ausgaben in Höhe von 500 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer also 595,- EUR inkl. Umsatzsteuer. Der Anteil der Umsatzsteuer deiner Ausgaben wird mit der Umsatzsteuer deiner Einnahmen verrechnet.

Eine vereinfachte Rechnung:

Zu zahlende Umsatzsteuer an das Finanzamt =

Umsatzsteuer aus Einnahmen – Umsatzsteuer aus Ausgaben 
190,- EUR – 95,- EUR = 95 EUR

Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung

Von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung kannst du profitieren solange dein zu erwartender jährlicher Umsatz unter 17.500 EUR liegt. Überschreitet dein Umsatz diese Grenze so darfst du im darauffolgenden Wirtschaftsjahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Was müssen Kleinunternehmer bei Rechnungen beachten?

Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer in deiner Rechnung ausweisen. Gleichzeitig musst du einen Hinweis auf deiner Rechnung platzieren, dass du als Kleinunternehmer handelst und deshalb keine Umsatzsteuer ausgewiesen hast.

Ein Hinweis kann wie folgt lauten:
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet!

Welche Vorteile haben Kleinunternehmer?

Neben einem deutlich geringeren bürokratischen Aufwand hast du als Kleinunternehmer noch einen weiteren Vorteil. Stellst du deine Rechnungen hauptsächlich an Privatkunden so bist du für den Kunden 19% günstiger als dein Mitbewerber der nicht von der Kleinunternehmerregelung profitiert.

Welche Nachteile haben Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer hast du keine Möglichkeit die Umsatzsteuer deiner getätigten Ausgaben geltend zu machen. Erfordert deine Gründung hohe Investition so wäre es nachteilig die Kleinunternehmerregelung anzuwenden.

Beispielrechnung:

Einnahmen: 4.000 EUR + UST (19%) 760 EUR = 4.760 EUR
Ausgaben: 20.000 EUR + UST (19%) 3800 EUR = 23.800 EUR

Mit der Kleinunternehmerregelung kannst du die Umsatzsteuer aus den Ausgaben nicht verrechnen. Du verlierst dadurch (3800 EUR – 760 EUR) 3.040 EUR. Bei hohen Anschaffungskosten in der Gründungsphase solltest du also unbedingt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung kann eine tolle Sache sein. In der Gründungsphase sparst du dir jede Menge bürokratischen Aufwand. Rechnest du jedoch mit hohen Investitionen solltest du dir gut überlegen ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden möchtest. Eine falsche Entscheidung kann mit enormen steuerlichen Nachteilen verbunden sein.


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3 Antworten zu “Freiberufler als Kleinunternehmer: Darauf solltest du achten!”

  1. Das stimmt so nicht ganz. Als Kleinunternehmer darf ich mir aussuchen ob ich die Umsatzsteuer ausweisen will oder nicht. Muss dies dann aber auch beibehalten. Der Artikel suggeriert, dass Kleinunternehmer grundsätzlich keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.

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