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Kleinunternehmerregelung: So zahlst du keine Umsatzsteuer!

Als Gründer einer freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das spart dir einige Euros und befreit dich von lästiger Bürokratie. Möglich macht das die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und wann die Regelung für dich wirklich positiv ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Als Selbstständiger musst du in der Regel neben der Einkommensteuer auch die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und zahlen. Erfüllst du allerdings die Anforderungen für die Kleinunternehmerregelung, bist du von der Abgabepflicht der Umsatzsteuer befreit. Die Kleinunternehmerregelung hängt im Wesentlichen von der Höhe deiner Umsätze ab. Bist du gerade in der Gründungsphase, kann die Kleinunternehmerregelung für dich sehr sinnvoll sein.

Was sind die Vorraussetzungen?

Um von der Kleinunternemerregelung profitieren zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Dein Sitz liegt im Inland
  • Falls du im vorherigen Geschäftsjahr schon Umsätze erzielt hast dann dürfen diese nicht über 17.500 EUR liegen.
  • Im laufenden Jahr liegt deine Umsatzprognose nicht höher als 50.000 EUR.

Vorsicht bei Hochrechnungen durch das Finanzamt

Von der Kleinunternehmerregelung profitierst du, wenn deine Umsätze im gesamten Jahr unter 17.500 EUR liegen. Falls du jedoch im Jahresverlauf gegründet hast, werden deine Umsätze auf das Gesamtjahr hochgerechnet.

BEISPIEL: Du hast am 01.07.2015 deine freiberufliche Tätigkeit angemeldet und bis zum Jahresende insgesamt 10.000 EUR an Umsätzen erzielt. Da diese Umsätze in einem halben Jahr (1.7 – 31.12) erzielt worden sind, würde das Finanzamt die Umsätze auf das Gesamtjahr 2015 hochrechnen und auf einen Gesamtumsatz von 20.000 EUR kommen. Somit würdest du nicht von der Kleinunternehmerregelung profitieren können.

Wie sich die Kleinunternehmerregelung auf deine Selbstständigkeit auswirkt

Wie bereits beschrieben, musst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Demnach musst du auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Das erspart dir jede Menge Bürokratie.

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnen darfst. Außerdem musst du auf deinen Rechnungen einen Hinweis platzieren, dass du Kleinunternehmer bist. Dazu kannst du beispielsweiße folgende Formulierung verwenden »Du Umsatzsteuer wird gemäß §19 UStG nicht erhoben«.

Zusätzlich solltest du beachten, dass du als Kleinunternehmer beim Kauf z.B. von Arbeitsmitteln keine Vorsteuer geltend machen kannst, weil du ja auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst.

BEISPIEL: Du kaufst einen Computer für 1000,- EUR inkl. 19% Umsatzsteuer. Die anteilige Umsatzsteuer von 190 EUR kannst du als Kleinunternehmer nicht geltend machen.

Wann macht die Kleinunternehmerregelung Sinn?

Besonders in der Gründungsphase, oder bei einer nebenberuflichen Tätigkeit kann die Kleinunternehmerregelung sehr sinnvoll sein, da der bürokratische Aufwand mit dieser Regelung deutlich geringer ist. Der größte Vorteil besteht aus meiner Sicht jedoch in der Preiskalkulation. Falls du überwiegend Privatkunden hast, kannst du deine Preise deutlich besser kalkulieren, da deine Kunden nicht die 19% Umsatzsteuer zahlen müssen. Die folgende Abbildung zeigt dir den Unterschied zwischen den Rechnungen eines Freiberuflers der als Kleinunternehmer agiert und einem Freiberufler der nicht von der Kleinunternehmerregelung profitiert.

kleinunternehmerregelung_vergleich

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Falls du großen Wert auf dein Image legst, solltest du dir gut überlegen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Aber was hat denn nun die Kleinunternehmerregelung mit deinem Image zu tun? Nun, du bist ja wie oben bereits erwähnt verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis auf deinen Rechnungen zu platzieren. Somit weiß jeder deiner Kunden, dass deine Umsätze unter 17.500 EUR liegen.

Zusätzlich kannst du keinen Vorsteuerabzug aus deinen Investitionen geltend machen (siehe Beispiel mit dem Computer). D.h. Investitionen belasten dich vergleichsweise mehr, da dir die 19% Umsatzsteueranteil vom Finanzamt nicht wieder erstattet werden.

Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig

Mithilfe dieses Beitrags kannst du sorgfältig abwägen, ob sich die Kleinunternehmerreglung für deine Selbstständigkeit eher positiv oder eher negativ auswirkt. Du kannst schon bei der Gründung auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, auch wenn dein Umsatz unter 17.500 EUR liegt und du die entsprechenden Kriterien erfüllen würdest. Nach der Gründung kannst du einfach durch ein formloses Schreiben an das Finanzamt deinen Verzicht auf Führung als Kleinunternehmer erklären.

GUT ZU WISSEN: Falls du dich einmal gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, bist du für fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden. Erst nach Ablauf des fünften Kalenderjahres kannst du dann wieder in die Kleinunternehmerregelung zurückkehren. 


Kennst du Leute die als Kleinunternehmer gründen möchten? Dann teile diesen Beitrag auf Facebook und unterstütze deine Freunde bei der Existenzgründung!


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4 Antworten zu “Kleinunternehmerregelung: So zahlst du keine Umsatzsteuer!”

  1. Eine umfassende und ausführliche Vorstellung der Kleinunternehmerregelung, vielen Dank dafür.
    Meiner Meinung nach eignet sie sich häufig, wenn eine nebenberufliche Selbstständigkeit ausgeübt wird.
    Gruß
    Christian

    • Ich habe kurz nachgeforscht und folgendes gefunden:
      »Überschreitet der Umsatz im Gründungsjahr 17.500 €, darf die Kleinunternehmerregelung im folgenden Wirtschaftsjahr nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das Gleiche gilt, wenn im Folgejahr der Jahresumsatz 50.000 € voraussichtlich überschreiten wird.«.
      Quelle. Nach meiner Interpretation hat eine Umsatzüberschreitung im ERSTEN Geschäftsjahr keine steuerlichen Auswirkungen. Allerdings bin ich kein Steuerberater. Im Zweifelsfall würde ich einen Steuerberater kontaktieren. VG

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