homeoffice-ausstattung

Welche Homeoffice Ausstattung muss der Arbeitgeber dir stellen?

Auch wenn es aufgrund der aktuellen Situation noch gesetzlich vorgegeben ist, dass man im Homeoffice arbeitet, wollen viele Unternehmen auch nach der Pandemie ihre Mitarbeiter von Zuhause aus arbeiten lassen. Dabei kommt natürlich die Frage auf, welche Homeoffice Ausstattung dir gestellt werden muss, damit du deiner Arbeit effektiv nachgehen kannst.

Die Arbeit von Zuhause hat zahlreiche Vorteile für dich. So kannst du deine Arbeitszeiten flexibler gestalten und sparst dir die Spritkosten für den Arbeitsweg. Der Arbeitgeber kann die eingesparte Fläche für andere Angestellte nutzen. Somit ist es auch durchaus in seinem Interesse, dir die Möglichkeit des Homeoffice zu ermöglichen. Die Homeoffice Ausstattung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil um die Arbeit von Zuhause auszuführen.

Dennoch gilt im Homeoffice das Prinzip der Freiwilligkeit. Das bedeutet, dass du nicht gegen deinen Willen Zuhause arbeiten musst und der Chef nicht verpflichtet ist, deinen Wunsch im Homeoffice zu arbeiten, zu genehmigen.

Diese Homeoffice Ausstattung muss der Arbeitgeber stellen:

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, passendes Mobiliar bereitzustellen. Da auch bei der Arbeit von Zuhause der Arbeitsschutz gewährleistet werden muss. Aus diesem Grund muss die Einrichtung so gewählt werden, dass gesundheitsschädliche Folgen verhindert werden können. Diese Ausstattung umfasst einen geeigneten Schreibtisch, sowie einen ergonomischen Schreibtischstuhl.

Darüber hinaus muss auch der Bildschirm, bzw. der Laptop diesen Anforderungen gerecht werden. So muss der Arbeitgeber auch die Kosten für die Wartung und Pflege der Ausrüstung tragen. Weist das Display beispielsweise einen Defekt auf, muss die Firma die Kosten für die Instandsetzung übernehmen. Gehört ein Drucker zu deiner Homeoffice Ausstattung, muss der Betrieb auch die Kosten für Druckerpapier und -tinte tragen. Wie du siehst, ist es die Aufgabe deines Vorgesetzten, sämtliche Kosten für alle benötigten Arbeitsmaterialien zu übernehmen. Schlussendlich dürfen dir keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Solltest du wiederum ein Arbeitszimmer mit der passenden Homeoffice Ausstattung haben, kann bei Absprache mit dem Vorgesetzten auch deine vorhandene Einrichtung verwendet werden. Aber grundlegend gilt: Der Arbeitgeber muss sich um sämtliche Anforderungen kümmern, damit ein Arbeiten von Zuhause möglich ist.

Welche Kosten müssen noch übernommen werden?

Doch nicht nur die Ausstattung ist vom Arbeitgeber zu übernehmen. So können darüber hinaus auch Betriebskosten für Miete, Strom und Internet anfallen, die dein Chef anteilig zahlen muss. Da sich oftmals jedoch schwer sagen lässt, welche Kosten tatsächlich durch die Tätigkeit im Homeoffice angefallen sind, zahlen viele Betriebe eine pauschale Summe, um den Arbeitnehmer zu entlasten. Aber auch das kann dich entlasten, da der Verbrauch an Strom im Homeoffice zweifelsohne steigen wird.

Dieser Verpflichtung muss der Arbeitgeber aber nur dann nachkommen, wenn dieser ausdrücklich die Heimarbeit anordnet. Solltest du hingegen auf eigenen Wunsch im Homeoffice arbeiten, muss dein Vorgesetzter keine Kosten für Strom, etc. übernehmen.

Was gibt es noch zu beachten?

Neben den Kosten für die Homeoffice Ausstattung und den Betriebskosten, gibt es auch noch weitere Punkte, die von deinem Chef berücksichtigt werden müssen. So ist die IT-Sicherheit ein sehr großer und wichtiger Punkt in Hinblick des Arbeitsschutzes. So muss dein Vorgesetzter gewährleisten, dass deine Dokumente und Daten ebenso gut geschützt sind wie bei der Arbeit im Büro. Unabhängig vom Standort müssen auch die Richtlinien des <strong>Bundesdatenschutzgesetzes</strong> (BDSG) berücksichtigt werden. Zusätzliche Maßnahmen wie das Einrichten einer Firewall und einer VPN können die Sicherheit des Arbeitnehmers zusätzlich erhöhen.

Die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) müssen genau so beachtet und umgesetzt werden. Dazu zählt unter anderem die Raumbeleuchtung und die Temperatur. Wichtig hierbei ist, dass diese Anforderungen stets überwacht und geprüft werden.

Du kannst auch von steuerrechtlichen Vorteilen profitieren. Wichtig hierbei ist, dass du die Heimarbeit in einem abschließbaren Zimmer tätigst, das auch als Arbeitszimmer anerkannt werden kann. Dabei spielt auch die Büroeinrichtung eine Rolle. Darüber hinaus ist der prozentuale Anteil des Arbeitsortes relevant. Solltest du den heimischen Arbeitsplatz mehr als 90 Prozent der berufsbedingten Zeit nutzen, kannst du so einen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.

Fazit

Solltest du deiner Arbeit zukünftig von Zuhause aus nachgehen, kann es eine große Erleichterung für dich und deine Finanzen sein, wenn die Homeoffice Ausstattung von deinem Arbeitgeber übernommen wird. So sparst du dir die hohen Anschaffungskosten von Möbeln und technischen Geräten, wie Bildschirme oder Laptop. Auch kann dir dein Chef einen pauschalen Zuschuss für Betriebskosten zahlen, wodurch der Mehrverbrauch von Strom gedeckt werden kann.
Aber auch die entfallenden Spritkosten und die gewonnene Zeit durch den Wegfall des Arbeitswegs wirken sich positiv auf deine Finanzen aus. So kannst du deine Arbeitszeiten effektiver und flexibler gestalten.

Neben der Homeoffice Ausstattung muss sich dein Vorgesetzter auch um eine ausreichende IT-Sicherheit kümmern, damit deine Dokumente und Daten stets geschützt sind. Hier ist eine Firewall, sowie eine VPN-Verbindung nützlich. Auch müssen sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz stets geprüft und überwacht werden.

Zuletzt kannst du von steuerlichen Vorteilen profitieren, sofern die Anforderungen erfüllt sind. Das ist neben der prozentualen Präsenz im Homeoffice, auch die passende Büroausstattung, die deinen Arbeitsort zu einem Arbeitszimmer formen.


Autor:

Datum:


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.