Häusliches Arbeitszimmer_freiberufler

Häusliches Arbeitszimmer für Freiberufler – Steuertipp

Viele Freiberufler arbeiten in den eigenen vier Wänden und haben sich ein Heimbüro, oder neudeutsch Home-Office, eingerichtet. Als Freiberufler kannst du die Kosten für das Arbeitszimmer beim Finanzamt geltend machen und dadurch ordentlich Steuern einsparen. Welche Voraussetzungen du dazu erfüllen musst und was du alles absetzen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

Um dein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Raum, in dem sich dein häusliches Arbeitszimmer befindet, muss deutlich von der restlichen Wohnung abgetrennt sein. Eine Arbeitsecke, z.B. im Wohnzimmer, kannst du leider nicht absetzen.
  • Außerdem muss der Raum zu über 90% beruflich genutzt werden. Stelle alles, was eine private Nutzung vermuten lässt, in ein anderes Zimmer. Beispielsweise Fernseher, Kinderbett, Waschkörbe etc.

Mehr als 1250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen

Vielleicht hast du diesen Geldbetrag schon einmal in Verbindung mit einem häuslichen Arbeitszimmer gehört. Diesen Betrag kannst du maximal absetzen, wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist und dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das kann beispielsweise auf einen Außendienstmitarbeiter zutreffen.

Bei Freiberuflern bildet das Arbeitszimmer jedoch meist den Mittelpunkt aller beruflichen Tätigkeiten. Das bedeutet im Klartext: Du kannst mehr als 1.250 EUR von der Steuer absetzen!

Was darfst du alles absetzen?

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, kannst du alle Mietkosten / Immobilienkosten mit dem Anteil an der Wohnfläche geltend machen.

Ein Beispiel: Deine Wohnung hat eine Gesamtfläche von 100 Quadratmetern. 20 Quadratmeter entfallen auf das Arbeitszimmer, also 20%. Bei einer Miete von 1.000 EUR inklusive Nebenkosten, kannst du demnach pro Monat 200 EUR steuerlich als Ausgabe geltend machen.

Und es geht noch mehr: Zusätzlich kannst du Einrichtungsgegenstände, Reinigung und Versicherungen absetzen.

Hier eine kleine Übersicht:

  • Miete oder bei Immobilienbesitzern die Gebäudeabschreibung (bei Büro im eigenen Haus)
  • Nebenkosten: Wasser- und Energiekosten, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren
  • Gebäudeversicherungen
  • Renovierungskosten
  • Kosten für Reinigung
  • Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (z.B. Lampen, Möbel, Tapeten und Teppiche)
  • Schuldzinsen für Kredite zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur

Zusammenfassung: Häusliches Arbeitszimmer / Büro im eigenen Haus

Als Freiberufler kannst du deutlich mehr als nur 1.250 EUR pro Jahr für dein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn es die genannten Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich kannst du noch eine ganze Menge an Nebenkosten und Kosten für deine Einrichtung als Ausgaben verrechnen.


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14 Antworten zu “Häusliches Arbeitszimmer für Freiberufler – Steuertipp”

  1. Hallo,

    ich sitze gerade an der Steuer, als Freibrufler gehe ich zu Kunden vor Ort, oder diese bringen mir ihre Computer zu mir nach hause. Hier habe ich ein Büro/Werkstatt.Es ist unterschiedlich wie oft und für was ich es nutze. Zum Einen eben für Reparaturen und Fernwartungen, zum Anderen als Büro für meine Büroarbeiten. Es wird wirklich nur als solches genutzt und es sind auch nur Schreibtische, PCs und Arbeitsplatten für die zu reparierenden Geräte mit Werkbank vorhanden.

    Wo muss ich dieses Arbeitszimmer jetzt eintragen? In der EÜR oder in der Einkommensteuererklärung untr häusliches Arbeitszimmer?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Hallo Pius,

      als Freiberufler kannst du das Arbeitszimmer auch in der EÜR absetzen. Dafür gibt es im Amtsvordruck sogar extra ein Feld. Bei »Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer« gibt es die Zeile »Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer« sollte ca. bei Zeile 56 sein. Dort hat mein Steuerberater mein Arbeitszimmer eingetragen.

      Hoffe ich konnte dir helfen!

      VG,
      Ralf

  2. Die Nutzungsfläche meines Arbeitszimmers beträgt 89,82% und dummerweise habe ich diese Fläche bereits beim Finanzamt bekannt gemacht. Besteht immer noch die Möglichkeit mehr als die besagten 1250€ abzusetzen? Wird der prozentuale Anteil vielleicht aufgerundet?

  3. Hallo,

    mein Lebensgefährte hat für sein Kleingewerbe ein Arbeitszimmer in meinem Haus eingerichtet. Steuerlich hat er mit dem Haus nix zu schaffen, da es allein auf meinen Namen läuft. Kann ich dafür steuerlich etwas geltend machen?

  4. Hallo,
    ich habe auch mal eine Frage… ich arbeite als Freiberuflerin (Texterin) ausschließlich von Zuhause aus, habe aber eine eher kleine Wohnung und kann mir daher kein eigenes Arbeitszimmer einrichten. Sprich: Ich arbeite am Küchentisch oder im Wohnzimmer vom Sessel aus. Wie verhält es sich hier? Greifen dann die 1.250 Euro? Oder kann ich dadurch gar nichts absetzen?
    Vielen Dank für die Antwort im Voraus!
    Liebe Grüße,
    Henrike

    • Hallo Henrike,
      kurze Antwort: Das kannst du leider nicht absetzen.
      Es muss ein eigener abgetrennter Raum sein.
      LG,
      Ralf

  5. Hallo! Kann ich das Arbeitszimmer als Freiberufler bereits in der quarteilsweisen Umsatzsteuervoranmeldung angeben oder erst in der Jahressteuererklärung?

  6. Hallo,
    ertmal vielen Dank für die vielen tollen Informationen.
    Ich habe folgende Frage. Ich bin Lehrer und nebenberuflich als Fortbildner/Autor tätig.
    Als Lehrer setze ich bereits ein Arbeitszimmer mit 1250,00 über meine Einkommenssteuer ab.
    Da ich das Arbeitszimmer auch für meine nebenberufliche Tätigkeit nutze, wäre meine Frage ob ich dies nun zusätzlich in der EÜR absetzen?

    Vielen Dank
    Nico Häger

    • Hallo Nico,
      wenn du den Maximalbetrag für dein Arbeitszimmer bereits geltend machst, kannst du m.E. keine zusätzlichen Kosten in der EÜR ansetzen.

      Hier hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass der gesetzliche Höchstbetrag von 1.250 Euro nicht aufzuteilen ist. „Eine Aufteilung des Höchstbetrages unter Bildung von Teilhöchstbeträgen für die verschiedenen Einkunftsarten ist nicht zulässig.“

      siehe https://www.buhl.de/steuernsparen/ein-arbeitszimmer-mehrere-taetigkeiten/

      Hoffe ich konnte dir helfen.

      Viele Grüße,
      Ralf

  7. Liebes CiaoChef Team,

    danke erstmal für den interessanten Content.

    Ich bin seit 10 Jahren Freiberufler und hatte bisher nie Probleme bei dem Finanzamt. Ich war zwar immer überrascht, dass ich Bilder vom Arbeitszimmer mit einer Skizze meiner Wohnung und Position des Arbeitszimmer liefern musste, aber iwo verstehe ich es auch.

    Ich bin nun am überlegen aus meiner Wohnung auszuziehen und ein Haus zu mieten.

    Wie verhält es sich bei der Tatsache, wenn ich das 1. oder 2. OG im Haus als Arbeitszimmer nutzen möchte?

    Darf ich das nur machen wenn es ein großer Raum ist, oder ist es auch möglich wenn ich auf einer Etage 2 Räume habe (1 Raum als Büro und ein anderer Raum mit Konferenztisch).

    Mein Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt meiner Arbeit da ich kaum noch Reise wegen Remote Projekten etc.

    Wenn ich nun aber ein Haus miete mit EG, 1. OG und 2. OG mit einer gesamten Nutzfläche von 240 Quadratmeter und dabei fallen fast 35% auf das 1. OG. Darf ich dann bei einer Miete von bspw. 3.000 Euro pro Monat 1.050 Euro pro Monat absetzen?

    VG, Butch

  8. Ich bin als tanzpädagogin freiberuflich tätig und habe eine Aufteilung von ungefähr 50/50 bezogen auf Arbeit im Arbeitszimmer und in tanzstudios. Welche Variante könnte ich anwenden? Also die 1250 € Pauschale oder die prozentuale mietabsetzung? Liebe Grüße und danke schon mal für die Tipps

  9. Ich bin als tanzpädagogin freiberuflich tätig und habe eine Aufteilung von ungefähr 50/50 bezogen auf Arbeit im Arbeitszimmer und in tanzstudios. Welche Variante könnte ich anwenden? Also die 1250 € Pauschale oder die prozentuale mietabsetzung? Liebe Grüße und danke schon mal für die Tipps

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