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Gründungszuschuss beantragen: Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit. Diese Förderung bietet für viele angehende Freiberufler, die zuvor in Festanstellung gearbeitet haben, eine tolle Starthilfe. Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musst du ein paar Voraussetzungen mitbringen. In diesem Beitrag erfährst du, was genau die Voraussetzungen sind und welche Gründe zur Ablehnung des Antrags führen können.

Meine persönliche Erfahrung

Ich habe selbst den Gründungzuschuss beantragt und die gewünschte Förderung erhalten. Nachdem meine Festanstellung endete und ich meine freiberufliche Tätigkeit gestartet habe, erhielt ich von der Agentur für Arbeit weiterhin monatliche Zahlungen für insgesamt 6 Monate. Die Höhe der monatlichen Zahlung entsprach etwa meinem vorherigen Gehalt. Anschließend erhielt ich für weitere 9 Monate je 300 EUR. Somit konnte ich leichter meine Sozialversicherungen zahlen, da Kranken- und Rentenversicherungen in der Gründungsphase sehr an der Liquidität nagen.

Die Voraussetzungen, um einen Gründungszuschuss beantragen zu können

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musst du ein paar Voraussetzungen mitbringen. Dazu habe ich in der Vergangenheit schon einen Beitrag geschrieben: Gründungszuschuss Voraussetzungen für Freiberufler

Die drei wichtigsten Punkte möchte ich hier noch einmal kurz hervorheben:

  • Du musst bereits Arbeitslosengeld I beziehen (formal reicht es, wenn du dich für einen Tag arbeitssuchend meldest).
  • Du benötigst überzeugende Unterlagen (einen realistischen Businessplan).
  • Du benötigst einen Nachweis der fachlichen Qualifikation (Zeugnisse, Abschlüsse, Urkunden etc.).

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss. Es liegt also im Ermessen des Sachbearbeiters, ob er deinen Antrag bewilligt oder ablehnt. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind:

Unrealistische Vorhaben

Versuche, deinen Businessplan ambitioniert, aber realistisch zu kalkulieren. Utopische monatliche Umsätze oder die Eroberung großer Marktanteile nach nur wenigen Wochen klingen unrealistisch und sorgen unter Umständen für eine Ablehnung.

Ungeeignete Personen

Deine fachliche Qualifikationen und dein Lebenslauf müssen einigermaßen zu deinem Gründungsvorhaben passen. Als gelernter Grafikdesigner ist man schlecht beraten, ein Gründungskonzept mit einer Praxis für Naturheilkunde vorzulegen.

Scheinselbstständigkeit

Ist in deinem Gründungskonzept absehbar, dass du auf Dauer nur für einen Kunden arbeitest, so liegt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit nahe. Der Gesetzgeber hat ein hohes Interesse daran, Menschen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zu halten. Mit der Bewilligung eines Gründungszuschusses für eine Scheinselbstständigkeit würde er die Umwandlung von sozialversicherungspflichtig in sozialversicherungsfrei sogar noch fördern.

Missbrauch und Mitnahmeeffekte

Hierzu zählen Personen, die kurz vor Ablauf der Bezüge des Arbeitslosengeldes I noch einen Gründungszuschuss beantragen, um den Bezugszeitraum künstlich zu verlängern. Es ist nicht ausgeschlossen, am Ende des ALG-I-Bezugszeitraums noch vom Gründungszuschuss zu profitieren. Der Sachbearbeiter schaut dann beim Geschäftsplan jedoch etwas genauer hin. Er prüft, ob die Gründung ein ernstes Anliegen ist oder nur den Bezugszeitraum der Leistungen verlängern soll.

Personen, die ohnehin selbstständig tätig sind

Bist du bereits erfolgreich als Freiberufler oder Selbstständiger tätig, so wirst du auch mit dem tollsten Businessplan keinen Gründungszuschuss erhalten. Allerdings gibt es eine kleine Ausnahme: Auch wenn du neben deiner Festanstellung schon ein paar Einnahmen durch eine zusätzliche selbstständige Nebentätigkeit erzielt hast, kannst du auf einen Gründungszuschuss hoffen. Entscheidend ist, dass die Einnahmen nicht von Beginn an ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu decken.

Fazit

Ich hoffe, dieser Beitrag hilft dir, wenn auch du den Gründungzuschuss beantragen möchtest. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass der bürokratische Aufwand zur Beantragung des Gründungszuschusses nicht unerheblich ist. Aus meiner Sicht hat es sich trotzdem sehr gelohnt. Schließlich erhält man bei der Bewilligung des Antrags über sechs Monate etwa die Höhe des Gehalts aus der vorherigen Festanstellung und weitere neun Monate jeweils 300 EUR. Und das Beste: Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden!


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3 Antworten zu “Gründungszuschuss beantragen: Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung”

  1. Hallo Ralf.
    Leider hast du vergessen, dass der Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur vergeben wird und diesem ein sog. Vermittlungsvorrang entgegensteht.
    Wenn du also einen Beruf ausübst bzw. ausgeübt hast, zum Beispiel als Vertriebsmitarbeiter im Außendienst, und du möchtest den Gründungszuschuss beantragen, kann es sein, dass der Sachbearbeiter dies ablehnt, weil du „einfach“ in ein abhängiges sozialversicherungspflichtiges und somit Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlendes Arbeitsverhältnis vermittelt werden kannst.
    Dies war zum Beispiel bei mir der Ablehnungsgrund, den mir der Sachbearbeiter mitgeteilt hat. In solchen Fällen bleibt die Gründung ausschließlich aus der nebenberuflichen Tätigkeit heraus.

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