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Arbeitsschutz im Homeoffice: Deine wichtigsten Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

Dein Arbeitgeber bietet dir das Homeoffice an? Dann kannst du von zu Hause aus arbeiten und dir so den Arbeitsweg ersparen. Doch hier gibt es noch einen wichtigen Unterschied zu beachten, der vor allem deinen Arbeitsschutz im Homeoffice betrifft. Von ihm ist es abhängig, ob du bei einem Unfall in vollem Umfang abgesichert bist und im schlimmsten Fall eine Rente von der Berufsgenossenschaft bekommst. Vor allem seid der Corona-Pandemie hat sich der Unterschied zwischen einer Telearbeit und dem mobilen Arbeitsplatz besonders herausgebildet.

Welche Vorteile bringt dir ein Telearbeitsplatz?

Wenn es um den Arbeitsschutz im Homeoffice geht, ist der Telearbeitsplatz zu empfehlen. Der Arbeitgeber begeht mit dir deine Wohnung. Dort einigt ihr euch über den richtigen und gesundheitsfördernden Telearbeitsplatz. Dieser wird fest eingerichtet und darf im allgemeinen nicht für private Zwecke genutzt werden. Nun bestellt dein Arbeitgeber einen Arbeitstisch und den ergonomischen Stuhl. Dann richtet ein IT-Experte einen firmeneignen PC in deinen Privaträumen ein. Hierbei sollte ein stabiler Festnetz-anschluss vorhanden sein, der sich für die Cloud-Lösung eignet. Gegebenenfalls lohnt sich eine WLAN-Verbindung. Zum Schluss fragst du deinen Vorgesetzten nach einer Anpassung des Arbeitsvertrages. Hier geht es um die Arbeitszeit und die Pausen. Er kann alternativ eine separate Vereinbarung anbieten, die Teil des Arbeitsvertrages wird. Diese sollte zwischen euch unbefristet oder für einen begrenzten Zeitraum geschlossen werden. Alternativ kommt für dich als Arbeitnehmer der mobile Arbeitsplatz infrage, der jedoch mit zahlreichen Nachteilen verbunden ist. 

Macht der mobile Arbeitsplatz Sinn?

Es kann jedoch vorkommen, dass dein Arbeitgeber dir keinen Telearbeitsplatz anbietet. Du kannst in diesem Fall mit dem PC oder Notebook von jedem Platz aus arbeiten. Das gilt sowohl für das Büro, für die eigene Wohnung oder den Park. Allerdings hast du als Arbeitnehmer einen gravierenden Nachteil, da du für die Einrichtung der Räumlichkeiten und der technischen Arbeitsmittel selbst verantwortlich bist. Gegebenenfalls beteiligt sich dein Arbeitgeber mit finanziellen Mitteln, um ein Minimum an Arbeitsschutz im Homeoffice zu gewährleisten. 

Welche Vorteile bringt die Arbeitsstättenverordnung für die Telearbeit?

Hier ist erwähnenswert, dass die Arbeitsstättenverordnung nur für den Arbeitsschutz im Homeoffice bei der Telearbeit gilt. Nur hier kannst du als Arbeitnehmer auf die Einhaltung der hohen Anforderungen bestehen, wenn dir ein Gerät zur Verfügung gestellt wird. Diese Anforderungen sehen bestimmte gesundheitlich relevante Neigungswinkel vor, die den Kopf als auch die Augen während der stundenlangen Tätigkeiten schonen. Genauso wichtig ist die Beinfreiheit, die sich neben der Ergonomie des Schreibtischstuhls auf die Gesundheit des Rückens und der Arme auswirkt. In diesem Zusammenhang steht auch die Höhe des Schreibtisches, sodass du mit den Armen die Tastatur und die Maus schonend nutzen kannst.

Welche Rechte hast du bei Nutzung eines Tele- oder mobilen Arbeitsplatzes?

Neben der eigentlichen Arbeit geht es um deinen. Arbeitsschutz im Homeoffice. Hier hilft dir auch der Gesetzgeber, der deinem Arbeitsgeber eine Reihe von gesetzlichen Regelungen vorgibt. 
Ein wesentlicher Eckpunkt ist das Arbeitsschutzgesetz. In § 1 des ArbSchG geht es um deine Sicherheit und Gesundheit. Die Vorschrift bezieht sich auf die folgenden Maßnahmen, die von deinem Arbeitgeber getroffen werden müssen. 
Wesentlicher ist § 5 mit seinen Absätze 1 bis 3. Mit Absatz 1 ist eine sehr wichtige Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden. Er muss beurteilen, ob dein Arbeitsplatz oder die von dir wahrgenommene Beschäftigung deine Gesundheit gefährdet. Liegt eine Beeinträchtigung vor, dann muss er für den Schutz im Homeoffice entsprechende Maßnahmen ergreifen. Absatz 2 bezieht sich außerdem auf die Art der von dir wahrgenommenen Tätigkeit. 

Die zentralen Punkte werden nun in § 3 Abs. 3 ArbSchG beschrieben. 

Gleich am Anfang kommt es auf die Gestaltung und die Einrichtung des Arbeitsplatzes an. Diese Regelung gilt auch für die Arbeitsstätte. Wichtige Ansatzpunkte sind die physischen, chemischen und biologischen Einwirkungen. Beim Arbeitsschutz im Homeoffice geht es bei der physischen Belastung um das körpergerechte Sitzen. Dieses Problem ist zugleich auch ein biologisches. Verspannungen im Rücken und Nackenbereich wirken sich verhängnisvoll auf die Bandscheiben aus. Hast du beschädigte Bandscheiben, dann schmerzt jede Bewegung. Das bedeutet gleichzeitig massive Einschränkungen beim Arbeiten im Sitzen sowie bei jeder anderen Tätigkeit. 

Gefährdungspotentiale im Homeoffice setzen sich aus verschiedenen Beurteilungen zusammen. Dabei kommt es auf die Kombinationswirkungen an, die sich für dich ergeben können. Ist der Stuhl schief oder zu klein, fehlt es dir an Beinfreiheit. Diese führt zu Verspannungen. Gleiches gilt für einen nicht arbeitsgerechten Tisch sowie die ungleichmäßige Lichtquelle. Alle Faktoren zusammen beeinträchtigen die Gesundheit und somit die Arbeitsleistung.

Achte auf die fachgerechte und korrekte Unterweisung!

Der berufliche Einsatz in den eigenen Räumen unterscheidet sich in einigen Punkten von einer Tätigkeit im Büro des Arbeitgebers. Da dir nicht alle Einzelheiten dieser neuen Arbeitswelt bekannt sein werden, muss dich dein Arbeitgeber fachgerecht und umfassend einweisen. Nach dieser Unterrichtung wird er von dir eine schriftliche Bestätigung erwarten. Das dazugehörige Schreiben hat er vorbereitet. Du hast jedoch auch eine Mitwirkungspflicht und musst nach der Unterweisung eine Unterschrift leisten. Mit dieser dokumentiert dein Arbeitgeber alle von der Berufsgenossenschaft geforderten Bedingungen.

Was ist ein Arbeitsunfall im Homeoffice?

Gehst du im Büro zur Toilette, können auch auf diesem Weg Unfälle passieren. Du fällst auf der Treppe oder stolperst. Diese Dienstwege waren früher die einzigen, die von der Unfallversicherung als Arbeitsunfälle eingestuft wurden. 
Während der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer jeweils im Homeoffice. Deshalb überlegte sich der Gesetzgeber eine bessere Lösung überlegen, die dem aktuellen Schutz im Homeoffice Rechnung trägt. Ab dem 18.06.2021 fallen deshalb auch Wege in der eigenen Wohnung unter die Bestimmungen der Arbeitsunfallversicherungen. Die Regelung gilt vom Toilettengang bis zum Besuch der Küche. Voraussetzung ist jedoch, dass du als Mitarbeiter während dieser Zeit für deinen Arbeitgeber tätig bist. Sollte deine Tätigkeit dort jedoch in erster Linie privater Natur sein, ist diese nicht durch die betriebliche Unfallversicherung abgedeckt.

Was sollte ich beachten, wenn ich Kinder habe?

Hast du Kinder, die noch zum Kindergarten, in die Kindertagesstätte oder die Schule müssen, kannst du sie ohne versicherungstechnische Einschränkungen dort hinbringen oder abholen. Danach geht es wieder zum Homeoffice, ohne das der betriebliche Unfallversicherungsschutz unterbrochen wird. Auch ein Auto- oder Fahrradunfall, der sich auf dem Hin- oder Rückweg zu diesen Orten ereignet, wird somit versicherungstechnisch abgedeckt.

Auf jeden Fall solltest du als Arbeitnehmer beim Schutz im Homeoffice private und berufliche Handlungen trennen. 
Darf dich dein Chef beim Homeoffice besuchen?
Erlaubt dir der Chef das Homeoffice, könnte er seine Mitarbeiter dort auch besuchen. Doch das geht nur, wenn du es ihm erlaubst. Leben noch weitere Personen mit dir zusammen, dann müssen diese ebenfalls zustimmen. 

Auch der Gebrauch von Videokameras ist nur bedingt zulässig. Der Vorgesetzte benötigt schon einen dringenden Tatverdacht, bevor er den Arbeitsschutz im Homeoffice per Videoüberwachung aushebeln darf. Hier als auch beim Hausbesuch greift jeweils das Grundgesetz, das die Unantastbarkeit der eigenen Wohnung garantiert.

Darf meine Arbeitszeit überwacht werden? 

Bevor du dein Chef jedoch abweist, solltest du abwägen, ob die Chance auf einen Arbeitsplatz im Homeoffice nicht das Recht auf die Antastbarkeit der eigenen Wohnung überwiegt.
Denn es gibt Mitarbeiter, die statt zu arbeiten, lieber Videos schauen. Es soll auch Kollegen geben, die sich während der Arbeitszeit mit anderen privaten Themen beschäftigen. 
Allerdings hat die Technik deinem Vorgesetzten über die Cloud-Lösung viel zu bieten. So wählst du dich als Mitarbeiter mit deinen Benutzerrechten ein, um deine Arbeit durchzuführen. Gleichzeitig hat dein Vorgesetzter über die interne Plattform die Möglichkeit, deine Arbeitszeit sowie die Fortschritte während des Auftrages zu kontrollieren. Dabei verstößt er nicht gegen die Unantastbarkeit der deiner eigenen Wohnung.

Gegebenenfalls kannst du den Arbeitsplatz im Homeoffice so planen, dass das Sichtfeld im Rahmen einer Videokonferenz eingeschränkt wird. Der Vorgesetzte oder ein Ansprechpartner kann zwar dich und deinen Arbeitsplatz, nicht aber deinen privaten Bereich einsehen. 


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