Mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten: Alles was du dazu wissen musst!

In den vergangenen Jahren ist für viele Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Homeoffice arbeiten zu können, zu einer willkommenen Realität geworden. Während dieses Arbeitsmodell noch vor einigen Jahren in vielen Jobs eher die Ausnahme war, so gehört heute die Arbeit im Homeoffice für zahlreiche Berufstätige schon zum Alltag. Ein großer Faktor für diese Entwicklung ist zweifellos die immer noch weltweit herrschende Corona-Pandemie. Inzwischen wird allerdings für den Begriff »Homeoffice« auch immer häufiger ein Begriff genutzt, der ein Arbeitsmodell beschreibt, welches sich in einigen Punkten signifikant von handelsüblichem Homeoffice unterscheidet. Die Rede ist dabei von »mobilem Arbeiten» (oder auch »Mobilarbeit«).

Viele nutzen diese beiden Begriffe fälschlicherweise als Synonyme für Homeoffice, ohne zu wissen, dass sich Mobilarbeit in einigen wesentlichen Punkten von „normalem“ Homeoffice unterscheidet. Worin genau sich diese beiden Arbeitsmodelle voneinander unterscheiden, und was es sich im Detail mit mobiler Arbeit auf sich hat, lässt sich in diesem Artikel herausfinden.

Definition – Homeoffice und Mobilarbeit

Um den Unterschied zwischen diesen beiden Arbeitsmodellen möglichst gut hervorheben zu können, ist es zunächst einmal wichtig, beide Modelle genau zu definieren.

Homeoffice

Bei dieser Arbeitsmethode handelt es sich um die Leistung einer Arbeit an einem extra dafür eingerichteten Arbeitsplatz, der sich außerhalb des eigentlichen Unternehmens befindet. In den meisten Fällen wird dafür ein Ort in den eigenen vier Wänden ausgewählt, weshalb dieses Modell auch als „Homeoffice“ bezeichnet wird.

Für den Arbeitgeber entsteht dabei die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass der neue Arbeitsplatz im Homeoffice für den Mitarbeiter dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wie es im betrieblichen Büro der Fall ist. Allerdings hat der Arbeitnehmer im Homeoffice nicht die völlige Freiheit, seinen Arbeitsort selbst auszusuchen. Stattdessen besteht für Angestellte im Homeoffice die Pflicht, die Arbeit von einem zuvor festgelegten Ort aus zu verrichten, der im Vorfeld genaustens als geeigneter Homeoffice-Arbeitsplatz geprüft worden ist.

Mobiles Arbeiten

Die Mobilarbeit ist ein Arbeitsmodell, bei dem es Berufstätigen freisteht, durch diverse mobile Endgeräte (Laptops, Smartphones, etc.) ihre anfallenden Arbeiten von unterschiedlichen Ortschaften (außerhalb der Firma) zu erledigen – beispielsweise im Hotel, auf Zugreisen, oder auch im heimischen Wohnzimmer.

Während ein Arbeitnehmer im klassischen Homeoffice dazu verpflichtet ist, seine Tätigkeiten an einem zuvor bestimmten Ort zu verrichten, muss ein Angestellter in Mobilarbeit lediglich über ein mobiles Endgerät (mitsamt Erreichbarkeit) verfügen, um seine beruflichen Aufgaben erledigen zu können. Von wo aus am Ende die mobile Arbeit erledigt worden ist, spielt dabei keine entscheidende Rolle.

Recht auf Mobilarbeit?

Im Zuge der Corona-Pandemie haben zahlreiche Arbeitgeber ihren Angestellten die Möglichkeit angeboten, im Homeoffice zu arbeiten, oder sogar in das Modell der Mobilarbeit zu wechseln. In nicht gerade wenigen Betrieben ist diese Methode während der Pandemie für einen gewissen Zeitraum sogar zur Pflicht geworden. Abgesehen von derartigen Ausnahmesituationen gibt es für Arbeitnehmer aber grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf Mobilarbeit.

Viele Unternehmen bieten dieses Arbeitsmodell dennoch als ergänzende Zusatzleistung an. Dies hat für einen Betrieb mehrere Vorteile. Zum einen können auf diese Weise Angestellte eines solchen Unternehmens deutlich flexibler arbeiten, und zum anderen ist eine Firma, die ihren Angestellten Mobilarbeit anbietet, auf dem Arbeitsmarkt für viele potenzielle neue Mitarbeiter nochmal deutlich interessanter.

Vorteile von mobilem Arbeiten

  • Die Angestellten eines Unternehmens können flexibler arbeiten
  • Das Image einer Firma verbessert sich
  • Die »Work-Life-Balance« wird gesteigert
  • Sowohl das Verantwortungsbewusstsein, als auch die Motivation vieler Arbeitnehmer erhöhen sich
  • Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Eine höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter (und damit mehr Bindung zum Unternehmen)

Nachteile von mobilem Arbeiten

  • Privat- und Berufsleben vermischen sich mehr, sodass die Work-Life-Balance negativ beeinflusst werden kann
  • Die Wahrscheinlichkeit einer Überlastung erhöht sich, da Angestellte in diesem Beschäftigungsmodell öfter mal zu lange am Tag arbeiten
  • Der Austausch mit Kollegen wird unregelmäßiger, was sich negativ auf das Teambuilding auswirken kann
  • Die interne Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten wird schwieriger

Vorschriften zum Arbeitsschutz

Ein weiterer Punkt, durch den sich Homeoffice und Mobilarbeit sehr gut voneinander unterscheiden lassen, sind die Arbeitsschutzvorschriften.

Arbeitsschutz im Homeoffice:

Im Homeoffice gelten für den Arbeitsschutz in der Regel die gleichen Standards, wie für einen handelsüblichen Arbeitsplatz im Büro. Sollte der Homeoffice-Platz noch dazu vom Arbeitgeber eingerichtet worden sein, dann müssen auch die verschiedenen Regelungen der Arbeitsstättenverordnung beachtet werden. Wenn es also um den Schutz des Arbeitnehmers im Homeoffice geht, dann muss dieser Schutz vom Arbeitgeber gewährleistet werden. Eine Firma trägt also die Verantwortung dafür, dass ihre Angestellten im Homeoffice über einen ausreichend großen Arbeitsschutz verfügen.

Arbeitsschutz im mobilen Arbeiten

Die Anforderungen des Arbeitsschutzes sind bei der Mobilarbeit um einiges flexibler als im Homeoffice. Beim mobilen Arbeiten tritt zum Beispiel nicht die Arbeitsstättenverordnung in Kraft, da ein Arbeitgeber seinen Angestellten in Mobilarbeit nicht gewährleisten kann, dass das Zugabteil, oder das Hotelzimmer, in dem sie gerade arbeiten, auch wirklich sicher ist.

Dennoch gelten auch beim mobilen Arbeiten diverse Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Dazu zählt unter anderem die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG, sowie auch die Unterweisung des Arbeitnehmers nach § 12 Abs. 1 ArbSchG. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt bei diesem Arbeitsmodell ebenfalls – wenn auch nur in beschränkter Form. Hierbei ist es von großer Wichtigkeit, dass der Arbeitgeber auf seine entsprechenden Prüf- und Dokumentationspflichten achtet.

Die Arbeitszeit beim mobilen Arbeiten

Wie bereits in den Nachteilen erläutert, neigen nicht gerade wenige Arbeitnehmer in Mobilarbeit dazu, zu viel zu arbeiten, da sie an ihrem Arbeitsplatz meistens keiner direkten Kontrolle durch einen Chef ausgesetzt sind. Von daher ist es bei den Arbeitszeiten von großer Wichtigkeit, sich als Arbeitnehmer mit der zuständigen Führungskraft gut abzusprechen, und sich auf klare Erreichbarkeitszeiten zu einigen.

Allerdings greift auch bei dem Modell der mobilen Arbeit das Arbeitszeitgesetz, in dem geregelt ist, dass Arbeitnehmer an einem Werktag ihre Tätigkeiten höchstens acht Stunden lang verrichten dürfen. Die im Gesetz festgeschriebene Ruhepause von mindestens elf Stunden muss dabei zwischen den jeweiligen Arbeitseinheiten ebenso eingehalten werden.

Kosten für Arbeitsgeräte

Um überhaupt Mobilarbeit betreiben zu können, sind in den allermeisten Fällen unter anderem verschiedene mobile Endgeräte nötig, wie beispielsweise Smartphones, Tablets oder Laptops. Da stellt sich dann natürlich für viele Arbeitnehmer oft die Frage, ob die Kosten für derartige Gerätschaften vom Arbeitgeber übernommen werden.

Da es beim mobilen Arbeiten jedoch keinen festgelegten Arbeitsplatz (wie beim Homeoffice) gibt, ist ein Unternehmen nicht dazu verpflichtet, für die Arbeitsgeräte von Angestellten in Mobilarbeit aufzukommen. Viele Firmen bieten ihren Arbeitnehmern in derartigen Beschäftigungsverhältnissen dennoch die freie Nutzung von solchen mobilen Endgeräten an, damit die Angestellten ihre Tätigkeiten auch in Mobilarbeit bestmöglich verrichten können.

Steuerliche Absetzbarkeit

Grundsätzlich besteht für jeden Arbeitnehmer in Mobilarbeit die Möglichkeit, einen gewissen Anteil der Kosten für die Arbeitsausstattung zu versteuern. Allerdings reicht (als Beispiel) eine kleine Ecke im Wohnzimmer nicht aus, um als richtiger Arbeitsplatz zu gelten.

Damit eine solche steuerliche Absetzung möglich ist, muss es sich bei dem genutzten Arbeitsplatz um einen separaten Raum handeln, der ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt und eingerichtet wird. Sollte die mobile Arbeit teilweise von zu Hause aus verrichtet werden, dann können höchstens 1.250 Euro der Kosten für das heimische Arbeitszimmer (mit Ausstattung etc.) von der Steuer angesetzt werden.


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