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Steuerstundung für Freiberufler in der Corona-Krise: Wie geht das?

Die wohl wichtigste Maßnahme der Bundesregierung gegen Liquiditätsengpässe in der Corona-Krise dürfte für Freiberufler und Solo-Selbstständige die Möglichkeit der Steuerstundung sein. Wie funktioniert die Steuerstundung für Freiberufler? Was gibt es zu beachten? Das erfährst du in diesem Beitrag.

Was bedeutet eine Steuerstundung für Freiberufler und Solo-Selbstständige?

Hohe Steuerbelastungen lassen sich mit der Steuerstundung weiter in die Zukunft verschieben. Fällige Steuern müssen also erst später bezahlt werden. So bleibt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten jedem Freiberufler mehr Geld, um kurz- bis mittelfristig die Ausgaben decken zu können.

Wo kann ich eine Steuerstundung beantragen?

Falls du in finanziellen Schwierigkeiten bist und deine Steuern nicht zahlen kannst, kannst du dich an dein Finanzamt wenden und eine Steuerstundung beantragen. Ein Musterschreiben, welches du an dein Finanzamt schicken kannst findest du hier.

Was passiert dann?

Dein Antrag wird geprüft und je nach Sachlage bewilligt oder abgelehnt. Bei einer Ablehnung hast du noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Manchmal gewährt das Finanzamt in diesem Fall zumindest eine Ratenzahlung, was dir ebenfalls einen etwas größeren finanziellen Spielraum verschafft. 

Neben deiner Stundungsbedürftigkeit wird auch deine Stundungswürdigkeit geprüft. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn du bisher deinen Steuerzahlungen termingerecht nachgekommen bist.

Was ist nun bei der Steuerstundung in der Corona-Krise neu?

Steuerstundungen konnten Freiberufler und Selbstständige bereits vor der Corona-Krise beantragen. Nun werden die Voraussetzungen für die Stundungswürdigkeit aufgrund der Corona-Krise erweitert.

Eine Stundungswürdigkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn deine finanzielle Notlage nicht selbstverschuldet ist. Das liegt beispielsweise dann vor, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deine Rücklagen für eventuelle Steuernachzahlungen komplett aufbrauchen musstest. 

Ebenso sind auch der Ausbruch des Coronavirus und eine damit verbundene schlechtere Auftragslage nicht selbstverschuldet. Es gibt eine ganze Reihe von Freiberuflern, die von der Corona-Krise betroffen sind und gute Gründe für eine Steuerstundung anführen können.

Hier ein paar Beispiele:

  • Autoren, die aufgrund der Corona-Krise keine Lesungen mehr durchführen dürfen
  • Musiker, Zauberer oder andere Künstler, die keine öffentlichen Auftritte mehr geben dürfen
  • Dozenten, deren Schulen geschlossen wurden
  • Fotografen (zum Beispiel für Partys oder Hochzeiten)

Schlussbemerkung

Ich wünsche dir, dass du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit gut durch die Corona-Krise kommst und deine Rücklagen lange ausreichen. Falls nicht habe ich dir mit diesem Beitrag zur Steuerstundung für Freiberufler eine Möglichkeit gezeigt, wie du etwas länger deine Liquidität sichern kannst. Mein wichtigster Wunsch ist aber, dass du gesund bleibst!


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