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Rentenversicherung für Freiberufler – Fragen und Antworten

»Die Rente ist sicher!« Dieser legendäre Satz stammt vom ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm. Vor allem die jüngeren Freiberufler schenken diesem berühmten Satz immer weniger Vertrauen. Denn gesetzlich versicherte Freiberufler, die ihren Rentenbescheid sehen, können über die Höhe der im Rentenalter ausgezahlten Beiträge nur noch die Stirn runzeln. Wie können wir trotzdem für einen angemessenen Lebensstandard im Alter vorsorgen? Welche Möglichkeiten gibt es? In diesem Beitrag möchte ich ein paar der wichtigsten Fragen zum Thema »Rentenversicherung für Freiberufler« klären.

Gibt es für Freiberufler eine Versicherungspflicht oder können wir frei wählen?

Grundsätzlich kann man als Freiberufler wählen, ob man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, oder nicht. Aber es gibt einige Ausnahmen. Viele Berufsgruppen sind pflichtversichert.

Pflichtversichert sind beispielsweise Freiberufler, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind. Auch Trainer, Coachs, Dozenten, Pflegepersonen oder Hebammen zählen zu der Gruppe der Selbstständigen, die in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind. Quelle: Deutsche Rentenversicherung – selbstständig und pflichtversichert)

Sobald du versicherungspflichtige Arbeitnehmer einstellst, kannst du dich auch von der Rentenversicherungsplicht lösen. Aber Vorsicht: Bei mehr als einem Mitarbeiter kann es Ärger mit der Künstlersozialkasse geben. Dazu der folgende Text:

Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen / publizistischen Tätigkeit mehr als  einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, wird nicht nach dem KSVG versichert, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 SGB IV. Geringfügig ist eine Beschäftigung, wenn das Entgelt 450,00 Euro monatlich nicht übersteigt.

Quelle: Künstlersozialkasse

Was kostet die freiwillige Rentenversicherung für Freiberufler?

Falls du als Freiberufler nicht versicherungspflichtig bist kannst du trotzdem freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Die monatlichen Beiträge richten sich nach deinem Einkommen. Der Beitragssatz liegt aktuell (2020) bei 18,6%. Der Mindestbeitrag liegt aktuell bei knapp 84 EUR pro Monat. Der Höchstbeitrag bei 1.283 EUR pro Monat.

Welche Vorteile bietet eine gesetzliche Rentenversicherung für Freiberufler?

Um die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung zu definieren, sollte man zuerst klären, womit man diese eigentlich vergleicht. Verglichen mit einer privaten Altersvorsorge (z.B. in Form eines monatlichen Sparplans) bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Diese ist wichtig, falls du beispielsweise durch eine starke Erkrankung berufsunfähig wirst. Die Höhe dieser Rente ist nicht wirklich üppig. Trotzdem hast du Anspruch auf monatliche Zahlungen, falls du durch deine Erkrankung nur noch weniger als 6 Stunden pro Woche arbeiten kannst.

Außerdem basiert die gesetzliche Rente auf einem Umlageverfahren. Das heißt, nachfolgende Generationen zahlen für unsere Rente. Da die Sicherung auf der Arbeitskraft einer ganzen Generation basiert, ist die Ausfallwahrscheinlichkeit einer gesetzlichen Rente deutlich geringer als bei einem einzelnen privaten Versicherungsunternehmen, welches potenziell pleitegehen könnte.

Welche Nachteile hat die gesetzliche Rentenversicherung für Freiberufler?

Bereits heute schon zeichnet sich ab, dass die Höhe der Auszahlungen künftig kaum ausreicht. Einige Freiberufler haben die großartige Möglichkeit, zu wählen, ob sie gesetzlich versichert sein wollen oder nicht. Statt das Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, könnte man die monatlichen Beträge auch deutlich gewinnbringender beispielsweise in einen ETF-Sparplan investieren. Hier liegt in meinen Augen einer der größten Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zur privaten Altersvorsorge. Mehr dazu in meinem Beitrag »Private Altersvorsorge: 3 Möglichkeiten für Freiberufler«.

Fazit

Als freiberuflicher Grafikdesigner bin ich über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Rentenversicherung mitversichert. Die Versicherungsbeiträge an die Rentenversicherung sind für KSK-Mitglieder deutlich günstiger. Dafür erhalte ich den Vorteil, bei einer Berufsunfähigkeit über die Erwerbsminderungsrente abgesichert zu sein. Das könnte man auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Weil ich, wie viele andere Freiberufler, nicht an eine üppige Rente durch die Rentenversicherung für Freiberufler glaube, sorge ich gleichzeitig privat mit einem ETF-Sparplan vor. Was ist deine Strategie für die Altersvorsorge?


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