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Rechtsformen für Freiberufler: Welche gibt es?

Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein wichtiger Grundstein für die freiberufliche Tätigkeit. Bestimmt kennst du schon einige Rechtsformen wie zum Beispiel GmbH oder Aktiengesellschaften. Doch welche Rechtsformen sind für Freiberufler passend und wo liegen die Vor- und Nachteile? Um dieses Thema geht es in diesem Beitrag.

Für eine erste Orientierung lohnt es sich, die einzelnen Kategorien der Rechtsformen anzusehen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. In diesen Kategorien findest du dann die entsprechende Rechtsform.

Übersicht der gängigsten Rechtsformen in Deutschland

Einzelunternehmen
Personengesellschaften
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (BGB-Gesellschaft)
  • offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG) (nur für Freiberufler)
Kapitalgesellschaften
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • GmbH & Co KG
  • Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) (Variante der GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
Genossenschaften
  • eingetragene Genossenschaft (eG)

Welche Rechtsformen gibt es für Freiberufler?

Freiberufler gehören nicht zu den Gewerbetreibenden und werden auch nicht im Handelsregister eingetragen. Als Freiberufler kannst du ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Gründest du als Freiberufler eine Ein- Personen GmbH, so verlierst du in der Regel deine Privilegien als Freiberufler und zählst als Gewerbetreibender. Das heißt du musst gegebenenfalls Gewerbesteuer und Mitgliedsbeiträge an die IHK abführen und bist zur Bilanzierung verpflichtet. Eine Sonderstellung hat die sogenannte Freiberufler–GmbH. Diese ist allerdings nur für bestimmte freie Berufe zugelassen. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Um die Vorteile einer freiberuflichen Tätig vollumfänglich zu nutzen kommen also nur die folgenden Rechtsformen in Frage:

  • das Einzelunternehmen
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Freiberufler–GmbH (nur für bestimme freie Berufe)

Rechtsform: Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist mit Abstand die häufigste Rechtsform in Deutschland. Es ist für den Einstieg in die Selbständigkeit gut geeignet, weil die Gründung sehr einfach ist. Eine freiberufliche Tätigkeit braucht nur beim Finanzamt angezeigt zu werden.

Vorteile als Einzelunternehmen

  • kein Mindestkapital erforderlich
  • Gewinne müssen nicht aufgeteilt werden
  • du kannst als sogenannter Kleingewerbetreibender (auch nebenher) beginnen
  • minimale Gründungskosten, da Notar und Eintragung ins Handelsregister entfallen

Nachteile als Einzelunternehmen

  • auf dir lastet die gesamte Verantwortung für die Geschicke deines Unternehmens
  • du haftest als Inhaber mit deinem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) unbeschränkt
  • es sind rechtlich keine Beteiligungen oder Einlagen möglich
  • unterliegt der Einkommensteuer; etwas höhere Besteuerung als bei Kapitalgesellschaften

Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die GbR, ist die einfachste Rechtsform, um sich in einem Team selbstständig zu machen. Das Besondere bei der GbR ist, dass sie automatisch entsteht, sobald Unternehmerinnen und Unternehmer einen gemeinsamen geschäftlichen Zweck verfolgen. Freiberufler können unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit die Rechtsform der GbR gründen und auf Dauer beibehalten

Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • kein Mindestkapital erforderlich
  • keine Eintragung ins Handelsregister
  • relativ einfache zu gründende Gesellschaftsform (kein Notar erforderlich)
  • die GbR-Gesellschaft hat bei Kreditinstituten ein höheres Ansehen als die Einzelfirma, weil mehrere Personen höhere Sicherheit bieten

Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • volle Haftung jedes Mitgesellschafters einschließlich des Privatvermögens
  • Gläubiger können Forderungen sowohl gegen die Gesellschaft, die Gesellschafter und beide zugleich gerichtlich geltend machen
  • Auseinandersetzungen zwischen den Partnern können schnell existenzgefährdend werden
  • das Ausscheiden Einzelner bedeutet grundsätzlich die Auflösung der Gesellschaft

Rechtsform: Partnerschaftsgesellschaft

Bei der GbR haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Demgegenüber haften bei einer Partnerschaftsgesellschaft die einzelnen Partner neben der Gesellschaft nur dann, wenn einer der Partner selbst mit der Bearbeitung eines Auftrages befasst war (§ 8 Abs. 2 PartGG). Auch gibt die Partnerschaftsgesellschaft im Vergleich zur GbR den ausgeschiedenen Partnern im Haftungsfall mehr Rechtsicherheit. Während bei der GbR erst die Kenntnis des einzelnen Gläubigers vom Ausscheiden des Gesellschafters die Verjährungsfrist von fünf Jahren in Gang setzt, beginnt diese bei der Partnerschaftsgesellschaft mit der Eintragung des Ausscheidens ins Partnerschaftsregister.

Demnach bietet die Partnerschaftsgesellschaft mehr Rechtssicherheit und die Haftungsrisiken einzelner Partner können erheblich beschränkt werden. Gegenüber der GbR ergeben sich folgende Vor- und Nachteile:

Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft

  • erleichterte Freistellung von der persönlichen Haftung für Berufsfehler, für die andere Partner verantwortlich sind
  • geschützter und im öffentlichen Register geführter Name

Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft

  • Notar- und Gerichtskosten für die Registereintragung

Rechtsform: Freiberufler-GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH, ist nach dem Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform in Deutschland. Die beschränkte Haftung schützt den Unternehmer vor dem Verlust seines privaten Vermögens. Standesrechtlich kann den Freiberuflern der Zusammenschluss zu einer Kapitalgesellschaft verboten sein. Möchten sich Freiberufler in der GmbH zusammenschließen, ist daher zunächst zu klären, ob die GmbH für diese Rechtsform zugelassen ist. Außerdem ist zu prüfen, welche weiteren Voraussetzungen das Berufsrecht speziell für den Zusammenschluss der Freiberufler in der Rechtsform der GmbH stellt.

Vorteile der Freiberufler–GmbH

  • Haftungsbeschränkung: Trennung zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem privaten Vermögen
  • als Kapitalgesellschaft steuerlich (leicht) begünstigt
  • Vorteile bei Vererbung und Verkauf

Nachteile der Freiberufler–GmbH

  • Stammkapital von €25.000 erforderlich
  • Gesellschaftsvertrag mit Notarpflicht. Jede Änderung muss kostenpflichtig beurkundet werden.
  • Eintragung ins Handelsregister erforderlich
  • Gründungskosten: ca. 800 €
  • volle Bilanzierungspflicht. Buchhaltung und Jahresabschluss teuer
  • für die Auflösung einer GmbH ist ein aufwendiges Verfahren notwendig

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