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Nebenberuflich selbstständig: Was erlaubt der Arbeitgeber?

Der Start in die Selbstständigkeit kann riskant sein. Viele Gründer und Gründerinnen wissen das. Deshalb lohnt es sich, das Geschäftskonzept zunächst im Rahmen eines Nebenerwerbs zu testen und nebenberuflich selbstständig zu machen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Möglichkeit sich selbst zu verwirklichen und gleichzeitig den finanziellen Schutz des Arbeitgebers zu haben. Es gibt allerdings Grenzen. In diesem Beitrag möchte ich dir Antworten auf die häufigsten Fragen liefern, die aufkommen, wenn du nebenberuflich selbstständig bist oder dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest.

1. Muss ich dem Arbeitgeber berichten, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig machen möchte?

Genehmigungspflichtig ist ein Nebenerwerb nur, wenn dein Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel beinhaltet. Üblich sind Formulierungen wie z.B. »Während der Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses ist dem Mitarbeiter jede unentgeltliche und entgeltliche Nebentätigkeit untersagt.«  Oder etwas netter formuliert: »Nebentätigkeiten bedürfen stets der Zustimmung des Arbeitgebers.« In diesem Fall musst du den Arbeitgeber natürlich entsprechend informieren und ihn um seine Zustimmung bitten.

2. Was muss ich beachten, wenn keine Klausel zur Nebentätigkeit in meinem Arbeitsvertrag steht?

Ohne eine solche Klausel kannst du dich auch ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers in der Regel nebenberuflich selbstständig machen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Insbesondere dann, wenn das Interesse des Arbeitgebers durch deine Nebentätigkeit bedroht wird. Was heißt das? Ein Beispiel: Du arbeitest als Grafiker in einer Agentur. Nun beschließt du, diese Dienstleistung auch als Selbstständiger im Rahmen eines Nebenjobs anzubieten. Das ist laut Gesetz §242 (BGB) und §60 HGB ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers verboten, weil dadurch eine Konkurrenzsituation entstehen kann. Eine Konkurrenz entsteht auch dann, wenn du die Kundendaten des Arbeitgebers für deine Selbstständigkeit nutzen oder aktiv Mitarbeiter abwerben könntest.

3. Wie hole ich die Genehmigung für meine nebenberufliche Selbstständigkeit am besten ein?

Falls du dich neu bewirbst und planst, dich nebenberuflich selbstständig zu machen, ist es am einfachsten, wenn du direkt um eine Formulierung in deinem Arbeitsvertrag bittest. Diese könnte wie folgt lauten: »Eine Nebentätigkeit bedarf nur dann einer Zustimmung des Arbeitgebers, wenn diese den berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegensteht.«

Falls dein aktueller Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verbietet, solltest du dir die Zustimmung in jedem Falle schriftlich einholen. Dazu habe ich dir ein Muster für die Zustimmung einer Nebentätig als PDF verlinkt. PDF – Zustimmung einer Nebentätigkeit

4. Was kann ich tun, wenn sich der Arbeitgeber quer stellt?

Bitte deinen Arbeitgeber, dass er dir seine Vorbehalte kurz erläutert. Ein typisches Argument ist die geringere Leistung am Arbeitsplatz durch zusätzliche Arbeitsbelastung. Um deinem Arbeitgeber diese Angst zu nehmen, kannst du vorschlagen, eine Klausel über den zeitlichen Umfang mit in die schriftliche Zustimmung zum Nebenerwerb aufzunehmen.

Versuche gute Argumente zu finden, wie dein Arbeitgeber davon profitieren kann, wenn er dir eine nebenberufliche Selbstständigkeit genehmigt. Denn in der Selbstständigkeit lernst du in der Regel, dich besser zu organisieren und übernimmst Verantwortung. Zudem kannst du Projekte eigenständiger umsetzen. Von deinen neuen Fähigkeiten kann auch dein Arbeitgeber profitieren.

5. Darf ich nebenberuflich selbstständig arbeiten, wenn ich bei meinem Arbeitgeber krankgemeldet bin?

Ein schwieriges Thema sind Krankmeldungen bei deinem Arbeitgeber, wenn du gleichzeitig eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb ausführst. Erfährt dein Arbeitgeber, dass du während deiner Krankheit im geringeren Umfang nebenbei erwerbstätig gearbeitet hast, sodass der Heilungsprozess hinausgezögert wurde, hat er das Recht dich abzumahnen. Kommt dies regelmäßig vor, so kann er dich auch kündigen. In Extremfällen kann die Kündigung auch fristlos ausgesprochen werden.

Fazit

Die Vorteile einer selbstständigen Nebentätigkeit in Verbindung eines Angestelltenverhältnisses sind naheliegend. Deine Lebenshaltungskosten sind abgedeckt, du bist sozial abgesichert und du kannst erst einmal ausprobieren wie erfolgreich dein Unternehmen funktioniert. Im Idealfall wird dein Nebenjob in der Selbstständigkeit künftig zu deiner Hauptexistenz. Doch Achtung! Es gibt gewisse Grenzen. Vermische nie die nebenberufliche Selbstständigkeit mit deinem Haupterwerb. Telefoniere beispielsweise nicht auf Firmenkosten oder recherchiere von deinem Arbeitsplatz im Internet für deine selbstständige Tätigkeit. Sonst riskierst du frühzeitig deinen Arbeitsplatz und somit die Basis für deine finanzielle Existenz.


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