impressum für freiberufler

Impressum für Freiberufler. Das musst du wissen!

Auf dem Weg vom Briefkasten zum Büro hattest du schon ein mulmiges Gefühl. Teures Papier. Geprägtes Logo. Post vom Anwalt. Dann der Schock: ABMAHNUNG! 500,- EUR! Der Vorwurf: Verletzung der Impressumspflicht.

Impressum? Für Freiberufler? Ist das denn nicht nur was für Firmen?

Irrtum, auch für Freiberufler gibt es Pflichtangaben für das Impressum einer Website. Und die Abmahnung da oben dürfte nach §5 des Telemediengesetzes (TMG) durchaus ihre Berechtigung haben, wenn du folgende Informationen nicht auf Deiner Website preisgibst.

Wie muss ein Impressum für Freiberufler aussehen?

Ein Impressum nach TMG muss zunächst einmal leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das bedeutet, es sollte mit „Impressum“ oder „Kontakt“ überschrieben, von jeder Seite deines Internetauftritts im Idealfall mit einem Klick erreichbar und auch maschinenlesbar – also beispielsweise nicht als Bild eingebunden – sein.

Name und Anschrift, unter der du niedergelassen bist. Dabei sind beispielsweise abgekürzte Vornamen nicht zulässig und auch Postfachanschriften reichen nicht, können aber selbstverständlich ergänzend angegeben werden.

E-Mail-Adresse und Telefonnummer: Das Gesetzt sieht die Veröffentlichung einer E-Mail-Adresse, die auch gelesen wird, vor, genauso wie eine etwas nebulöse „Angabe, die eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht“. Wer auf Nummer Sicher gehen will, gibt hier eine Telefon- oder – ideal – Handynummer an.

Wer eine Tätigkeit ausübt, die einer behördlichen Zulassung bedarf, muss zudem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen.Wer besondere Berufe (zum Beispiel Arzt, Anwalt oder Architekt) ausübt, muss ggf. noch zusätzliche Angaben wie Kammer, Berufsbezeichnung o. ä. machen, dazu informieren aber die jeweiligen Berufsverbände umfassend.

Wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer hat, muss diese auch angeben. Hat man keine, sollte man dem Reflex, stattdessen seine Steuernummer zu nennen, nicht nachgeben. Denn dies ist nicht nötig und schadet nur dem Datenschutz.

Sonderfall: Impressum und Social Media

Bei Social Media-Diensten wie Twitter und Facebook wurde in der Vergangenheit gerichtlich bemängelt, dass ein einfacher Link auf die Website des Profilinhabers nicht ausreiche. Die Unternehmen haben aber inzwischen entsprechend reagiert und ein passendes Impressums-Feld ergänzt. Somit ist auch dort das Impressum für Freiberufler rechtssicher umzusetzen.

Fazit

Ein Impressum für Freiberufler ist notwendig, kann aber mit wenig Mühe gesetzeskonform eingerichtet. Dann gibt es auch keine bösen Briefe vom Anwalt mehr.


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