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Gründungszuschuss Voraussetzungen für Freiberufler

2009 habe ich mich als Grafikdesigner selbstständig gemacht. Eine große Hilfe war für mich der Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit. Hierbei handelt es sich nicht um einen Kredit, d.h. du musst nichts davon zurückzahlen. In den nächsten Wochen möchte ich dir mit meinen Beiträgen zeigen, wie auch du diesen Gründungszuschuss beantragen kannst. Heute geht es um die allgemeinen Voraussetzungen.

Gründungszuschuss Voraussetzungen

Es gibt schon lange keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. Im Gegenteil: Der Sachbearbeiter will dich oft wieder in eine Festanstellung bringen und prüft deine Unterlagen auf die sogenannte Tragfähigkeit deines geplanten Unternehmens.

Drei verschiedene Voraussetzungen musst du erfüllen

  • Bezug von ALG I
  • überzeugende Unterlagen
  • Nachweis über deine fachliche Qualifikation

Bezug von ALG 1

Eine der Voraussetzungen: Du musst mindestens einen Tag lang ALG I bezogen haben, bevor du den Antrag auf Förderung stellst. Und du musst noch mindestens für 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.  Das bedeutet im Klartext: Auch wenn du weißt, dass du ab einem bestimmten Zeitpunkt arbeitslos wirst, musst du dich zwar arbeitslos melden, darfst den Gründungszuschuss aber noch nicht beantragen. Du kannst aber die Zeit nutzen, um schon mal ein paar Voraussetzungen zu erfüllen, und mit den Unterlagen anzufangen. Gut auch, wenn du dich in unternehmerischen Dingen weiterbildest.

Notwendige Unterlagen um die Gründungszuschuss Voraussetzungen zu erfüllen

  • Der tabellarische Lebenslauf ist sicher schnell verfasst. Allerdings sollte daraus auch der Befähigungsnachweis hervorgehen (durch Prüfungen, Kurse & Co.).
  • Der Business-Plan kann schon mehr Schwierigkeiten machen. Notfalls ziehst du einen erfahrenen Menschen zurate. Eine detaillierte Beschreibung deiner geplanten Tätigkeit ist nötig, am besten auch mit Alleinstellungsmerkmal und eventuell Standortanalyse.
  • Der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan soll zeigen, welche Ausgaben du zu Beginn und im weiteren Verlauf deiner Selbstständigkeit erwartest und wie du die finanziellen Mittel dafür aufbringen wirst.
  • Die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau halte ich selbst für den kompliziertesten Punkt. Dass unterm Strich rauskommen muss: „Ich kann langfristig von meinem selbst verdienten Geld leben,“ ist klar; sonst brauchst du gar nicht erst anzufangen. Allerdings kannst du wegen der Umsätze nur vage Angaben machen. Mein Tipp: Übertreib nicht, aber sorg dafür, dass dir nach Abzug der Kosten genug bleibt!

Die letzten drei Punkte musst du von sogenannten „fachkundiger Stelle“ absegnen lassen. Am einfachsten geht’s mit dem Steuerberater. Den brauchst du später sowieso.

Auch wenn die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss recht üppig sind: Es lohnt sich, denn die Förderung kann mehrere tausend Euro betragen. In Kürze kannst du hier weitere hilfreiche Artikel zum Thema lesen. Hast du schon Erfahrungen mit dem Gründungszuschuss gesammelt? Dann tausche Sie hier in den Kommentaren mit der Community aus.

Weiterführende Links: Eine PDF Datei mit allgemeinen Informationen zum Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur findest du hier.


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4 Antworten zu “Gründungszuschuss Voraussetzungen für Freiberufler”

  1. Leider ist der Beitrag veraltet: Der Gründungszuschuss liegt bei max. 300€ pro Monat, die bis zu 16.000 2009 richtig gewesen sein, heute nicht mehr.
    Bitte besser recherchieren, bevor man veröffentlicht…

    • Die Höhe von 16.000 EUR bezog sich auf einen exemplarischen ALG 1 Satz. Das hatte ich in diesem Beitrag nicht ausreichend kommuniziert. Deshalb habe ich die entsprechenden Stellen korrigiert und den genannten Höchstbetrag entfernt. Der Hinweis, dass der Gründungszuschuss maximal bei 300 EUR liegt ist jedoch nicht korrekt. In den ersten sechs Monaten beträgt die Höhe des Gründungszuschusses die Höhe des ALG1. Das ist in der Regel deutlich mehr als 300 EUR. Erst in den darauffolgenden Monaten reduziert sich der Gründungszuschuss auf maximal 300 EUR pro Monat. Vielen Dank für das hilfreiche Kommentar. Es hat mir geholfen das Missverständnis bzgl. des Höchstbetrags aus dem Weg zu räumen.

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