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Gründungszuschuss beantragen: Die wichtigsten Infos

Aller Anfang ist schwer! Das gilt auch und insbesondere, wenn eine eigene geschäftliche Unternehmung aus der Taufe gehoben werden soll. Längst verfügen nicht alle Gründer von vornherein über ausreichende Rücklagen oder ein Konzept, mit dem unmittelbar große Gewinne erzielt werden – deshalb kann der Gründungszuschuss essentieller Baustein im Fundament eines erfolgreichen Starts in die Selbstständigkeit sein. Die wichtigsten Schritte zur Bewilligung zeige ich dir hier. 

Was beinhaltet der Gründungszuschuss?

Es handelt sich hierbei um eine staatliche Transferleistung, die dir dabei helfen soll, eine eigene berufliche Existenz auf die Beine zu stellen. Er ist steuerfrei, muss nicht zurückgezahlt werden und erlaubt dir, zusätzliche Gewinne zu erzielen. 

Die Förderung lässt sich dabei in zwei Phasen einteilen: In den ersten sechs Monaten erhalten Gründer einen Zuschuss, der in seinem Umfang dem zuletzt gewährten Arbeitslosengeld entspricht (mehr dazu im nächsten Punkt). Während diese Zahlung der Sicherung des Lebensunterhalts angedacht ist, dient eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von 300 Euro der sozialen Absicherung; etwa um eine Krankenversicherung abschließen zu können. 

Rechtzeitig vor Ablauf hast du als Gründer die Option, den Gründungszuschuss bei entsprechendem Bedarf um weitere neun Monate zu verlängern. In dieser zweiten Phase entfällt jedoch der Zuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes, lediglich die 300 Euro zur sozialen Absicherung werden weiterhin ausgezahlt. 

Gründungszuschuss beantragen: Welche Voraussetzungen gibt es?

Grundsätzlich musst du zunächst Arbeitslosengeld I beziehen, um überhaupt den Gründungszuschuss beantragen zu dürfen. Sofern du zum Zeitpunkt der angepeilten Gründung außerdem über mindestens 150 Tage Restanspruch verfügst, ist die erste Hürde schon genommen. Konkret heißt das zum Beispiel: Wenn du dich zum 01. Mai arbeitslos gemeldet hast, muss die Gründung spätestens zum 01. Dezember erfolgen. 

In bestimmten Fällen ist es darüber hinaus notwendig, branchenspezifische Zulassungen oder Konzessionen einzuholen – informiere dich vorab zur Sicherheit, ob dein Vorhaben davon betroffen ist. 

Die notwendigen Dokumente für den Gründungszuschuss

Anschließend gilt es, die nötigen Papiere zur Existenzgründung einzuholen beziehungsweise zu erstellen. Um folgende handelt es sich im Detail: 

Antragsformular 

Logischer erster Schritt zur Bewältigung des Papierkrams: Im Zuge eines Beratungsgesprächs bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit erhältst du das Formular, mit dem du den Gründungszuschuss beantragen kannst. Unter anderem musst du darin in eigenen Worten begründen, warum sich deine Pläne nur mithilfe dieser Förderung erfolgreich umsetzen lassen. Du darfst es natürlich mitnehmen und in aller Ruhe zuhause ausfüllen! 

Lebenslauf 

Ein typisches Exemplar, das deine persönlichen Daten, bisherigen Karrierestationen, eventuelle Spezialisierungen und andere relevante Qualifikationen enthält, ist völlig ausreichend, um den Gründungszuschuss zu beantragen.

Businessplan

Aufwändiger wird es beim Businessplan, mit dem du die Tragfähigkeit deiner Existenzgründung schwarz auf weiß untermauern sollst. Dazu zählt einleitend, dass du das zugrundeliegende Konzept erläuterst und in diesem Zusammenhang beispielsweise auf deine Ausgangssituation, die Geschäftsidee, das eigentliche Angebot oder angedachte Akquise-Maßnahmen eingehst. 

Ferner sollte der Businessplan einen Einblick in deinen voraussichtlichen Kapitalbedarf und den dazugehörigen Finanzierungsplan beinhalten. Auch eine Umsatzvorschau für das erste Geschäftsjahr wird erwartet. Versuche bei aller Ambition, realistische Zahlen und Ziele anzugeben! Verbindliche Vorgaben zur Länge des Businessplans gibt es unterdessen nicht – während sich eine ernstzunehmende Gründung nicht auf zwei oder drei Seiten zusammenfassen lässt, dürften 25 bis 30 Seiten vielerorts als deutlich zu umfangreich empfunden werden. 

Fachkundige Stellungnahme 

Im nächsten Schritt benötigst du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, dass deine Existenzgründung ihrer Ansicht nach tragfähig ist und nach einer gewissen Weile eine plausible Aussicht auf geschäftlichen Erfolg hat. Hier stehen dir diverse Anlaufstellen zur Verfügung – neben Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten steht hier auch die Industrie- und Handelskammer zur Verfügung, die eine entsprechende Begutachtung des vorher erstellten Businessplans kostenfrei anbietet. Der Gründungszuschuss wird nur mit einer positiven Stellungnahme der fachkundigen Stelle genehmigt.

Nachweis: Anmeldung der Selbstständigkeit 

Zu guter Letzt geht es an die eigentliche Anmeldung deiner Gründung. Wenn du ein Gewerbe aufziehst, ist deine nächste Station das Gewerbeamt; als Freiberufler hingegen suchst du direkt das für dich zuständige Finanzamt auf. Per Post erhältst du nach deinem Besuch einen Nachweis über die erfolgte Anmeldung der Selbstständigkeit. Die darin enthaltene eigene Steuernummer brauchst du für alle späteren Geschäftsabwicklungen. Mit diesem Dokument sind deine Papiere auf dem Weg zur Existenzgründung endlich komplett. 

Abgabe und Bewilligung

Um die staatlich geförderte Existenzgründung endgültig offiziell zu machen, musst du die im vorherigen Schritt aufgezählten Unterlagen gesammelt bei der Agentur für Arbeit einreichen. Diese entscheidet in der Regel innerhalb weniger Wochen über eine Bewilligung. Der wiederum sollte nichts im Wege stehen, wenn du vorab vollständige und lückenlose Angaben gemacht hast. Somit bleibt nur noch zu sagen: Glückwunsch zur Gründung und gutes Gelingen!


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Eine Antwort zu “Gründungszuschuss beantragen: Die wichtigsten Infos”

  1. Gibt es überhaupt einen ähnlichen Zuschuss für Freiberufler in der Nebenselbstständigkeit, die im Web Design tätig sind?

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