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Gesetzliche Krankenversicherung: Tolle Nachrichten für Selbstständige ab 2019

Ab 2019 wird der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung halbiert. Das freut insbesondere gründungswillige Menschen, die wegen hoher Belastungen durch Sozialabgaben ihre Ideen zunächst auf Eis gelegt haben. Die Hintergründe zu dieser Gesetzesänderung erfährst du in diesem Beitrag.

Hintergrundinfos zur gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätzlich können Selbstständige zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung frei wählen. 

Beim ersten Versicherungsvergleich zwischen privaten Krankenversicherungen stellen viele Gründer erstaunt fest, dass die monatlichen Beiträge unter Umständen ganz schön happig und kaum finanzierbar sind. 

Schnell richtet sich der Blick nun auf die gesetzlichen Krankenversicherungen. Viele denken, dass die Beiträge an unserem tatsächlichen Einkommen gemessen werden. Wenn wir beim Start in die Selbstständigkeit wenig verdienen sind die Abgaben an die gesetzliche Krankenversicherung entsprechend gering. Diese Annahme stimmt aber leider nicht ganz. 

Es gibt eine sogenannte Mindestbemessungsgrenze. D.h. auch wenn ein Gründer tatsächlich nur 1.000 € pro Monat verdiente, zahlte er bis 2018 so viel Versicherungsbeiträge, als würde er 2.283,75 € monatlich verdienen. Daraus resultiert eine monatliche Abgabe an die gesetzliche Krankenversicherung von mehr als 350 pro Monat. Bei einem Verdienst von nur 1.000 € ist das eine gigantische Summe, die für viele Gründungswillige sehr abschreckend wirkt, selbst wenn sie es geschafft haben, bei der gesetzlichen Krankenversicherung die niedrigere Mindestbemessungsgrenze von 1.522,50 € zu beantragen. (Quelle: haufe.de)

Der neue Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung

Glücklicherweise hat die Bundesregierung für 2019 mit dem sog. GKV-Versicherungsentlastungsgesetz eine Senkung dieser Beitragsgrenze beschlossen. Die neue Beitragsbemessungsgrenze liegt nun bei 1.038,33 €. Daraus resultiert ein Beitragssatz von ca. 160 € monatlich. Das ist eine Senkung von über 50%. Das ist eine tolle Nachricht für viele die Freiberufler werden wollen bzw. Kleinunternehmer und Selbstständige, die nur wenig Gewinn erzielen und durch hohe Sozialabgaben kaum einen finanziellen Spielraum hatten.

Wie verlässlich sind die hier genannten Daten?

Alle Daten zur neuen Mindestbemessungsgrenze kannst du auf der offiziellen Seite des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen. Hier der Link

Meine Meinung zur neuen Regelung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Nach vielen Jahren hat die Bundesregierung endlich eingesehen, dass die sehr hohen Mindestbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung eine große Hürde für viele Gründer und Gründerinnen darstellten. Wirklich gerecht fand ich die Beitragspolitik ohnehin nie, weil es neben der Mindestbemessungsgrenze auch eine Höchstgrenze gibt. D.h. ab einem Einkommen von monatlich 6.700 € (2019 Quelle: www.gesetzlichekrankenkassen.de) monatlich ist der Beitragssatz gedeckelt. Auch Beitragszahler mit deutlich höherem Einkommen werden an dieser Höchstgrenze gemessen. Somit zahlen Selbstständige und Freiberufler mit geringen Einnahmen prozentual immer noch deutlich mehr als andere.

Glücklicherweise sind die Beitragssätze für Gründungswillige, Freiberufler und Selbstständige mit geringem Einkommen nicht mehr ganz so abartig wie in den Jahren zuvor. Persönlich denke ich, dass die Angst vieler Gründungswilligen vor den hohen Sozialabgaben viele gute Gründungsideen bereits im Keim erstickt hat und die Gründungskultur in Deutschland eher gehemmt als gefördert hat. Was denkt ihr dazu?


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