einnahmenüberschussrechnung

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler: Fragen & Antworten – Teil 2

Heute folgt die Fortsetzung zum ersten Beitrag »Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler: Fragen & Antworten – Teil 1«.Diesmal geht es um Fragen zur Abschreibung, zu Freibeträgen und Gewerbesteuer. Ich hoffe, du findest in diesem Beitrag viele neue Informationen. Viel Spaß beim Lesen!

Wie wirken sich Abschreibungen auf meinen Gewinn aus?

Größere Anschaffungen können nicht vollständig in einem Jahr als Ausgabe abgesetzt werden. Anlagegüter mit einem Nettowert über 450 EUR müssen abgeschrieben werden.

Beispiel: Du hast im letzten Jahr einen Gewinn von 60.000 EUR erwirtschaftet. Im selben Jahr hast du dir ein Neuwagen für 60.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer angeschafft. Dein Betriebsergebnis ist in diesem Fall nicht 0 EUR, weil du das Auto laut Afa-Tabelle über 6 Jahre abschreiben musst. Das heißt, jedes Jahr kannst du 10.000 EUR (60.000 EUR / 6 Jahre) als Ausgabe geltend machen. In der Afa-Tabelle findest du auch die Dauer für die Abschreibung weiterer Anlagegüter wie z.B. Computer, Büromöbel, Drucker, Bildschirme usw.

(Grundlage für die Beispielrechnung ist eine lineare Abschreibung.)

Muss ich auch Gewerbesteuer zahlen?

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Selbstständige, die nicht den Katalogberufen oder sogenannten »katalogähnlichen Berufen« angehören, üben eine gewerbliche Tätigkeit aus und müssen ab einem Gewinn von über 24.500 EUR Gewerbesteuer abführen.

Übrigens: Falls deine Tätigkeit zu den Katalogberufen zählt, du diese aber in der Rechtsform einer UG oder GmbH ausübst, musst du ebenfalls Gewerbesteuer zahlen.

Was bedeutet das Zufluss-/Abfluss-Prinzip bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Das so genannte Zu- und Abfluss-Prinzip umfasst per Definition alle Zahlungen, unabhängig von ihrer Veranlassung. Ein konkretes Beispiel: Du kaufst am 30.12. per Vorkasse Material ein. Die Rechnung stellt dir der Lieferant erst am 04.01. aus. Trotzdem kannst du den Materialeinkauf für das letzte Jahr geltend machen, weil durch die Zahlung am 30.12. das Geld abgeflossen ist. Umgekehrt gilt das auch für Einnahmen wie z.B. Vorschüsse und Teilzahlungen auf Werkverträge (Zufluss-Prinzip). Mit diesem Wissen kannst du deinen Jahresgewinn in der EÜR und die somit abzuführende Steuer beeinflussen.

Gibt es Freibeträge, die ich in der EÜR anrechnen kann?

In meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich lange als Dozent an einer Hochschule unterrichtet. Für diese Einnahmen gibt es einen Freibetrag. Das heißt, die Einnahmen aus dieser Tätigkeit werden bis zu dem Freibetrag von 2.400 pro Jahr nicht besteuert. Welche Tätigkeiten konkret begünstigt werden, erfährst du in diesem Beitrag.


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