berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler – Fragen und Antworten

Eigentlich hasse ich das Thema Versicherungen. Im Verkaufsprospekt werden Versicherungen meist als Helfer in der Not angepriesen. In den AGBs gibt es dann Klauseln, die zeigen, warum die Versicherung dann doch nicht zahlen muss. Ob das bei einer Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler anders ist? …

Okay, ich versuche es nochmal mit einem besseren Einstieg:

Im letzten Beitrag habe ich ein kleines FAQ zur Krankenversicherung für Freiberufler geschrieben. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. An ihr führt also kein Weg vorbei. Daneben gibt es noch andere Versicherungen wie zum Beispiel die Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist freiwillig und kann je nach Tätigkeitsbereich mehr oder weniger sinnvoll sein.

Um dir bei der Entscheidung zu helfen, habe ich das folgende FAQ zusammengestellt. Ich selbst arbeite als freiberuflicher Designer. Deshalb beziehen sich einige Tipps in diesem FAQ auf die Kreativbranche. Allgemein gibt es aber oft Verwirrungen bei der Unterscheidung zwischen einer Betriebs- und einer Berufshaftpflichtversicherung. Deshalb möchte ich diesen Unterschied gleich zu Beginn klären.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung dient in der Regel zur Abdeckung von Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen– und Sachschäden ab. Das klingt sehr Abstrakt. Deshalb hier in kleines Beispiel:

Bei einem Kundenauftrag im letzten Monat lief wirklich alles schief. Schon beim Erstgespräch hatte der Freiberufler versehentlich heißen Tee im Besprechungszimmer des Kunden verschüttet. Deshalb erlitt das Notebook der Marketingleiterin einen Totalschaden. Außerdem hat sich die gute Frau erhebliche Verbrennungen am Handgelenk zugezogen.

Jedoch konnte der tollpatschige Freiberufler die Wogen glätten und erhielt den Auftrag trotzdem. Er hatte die Aufgabe, ein paar Änderungen an der Programmierung der Internetseite vorzunehmen. Allerdings war die Programmierung fehlerhaft. Deshalb konnte die Internetseite des Kunden gehackt werden. Sämtliche Kundendaten wurden ausgespäht. Der Vorfall wurde publik und zog einen erheblichen Imageschaden des Kunden nach sich. Dem Kunden reicht es. Der Freiberufler soll für den Imageschaden, das zerstörte Notebook und die Verbrennungen am Handgelenk der Marketingleiterin zahlen.

Für diesen missglückten Kundenauftrag muss der Freiberufler gleich zwei Versicherungen in Anspruch nehmen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für das defekte Notebook und die Verbrennungen am Handgelenk der Marketingleiterin. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Personen- und Sachschäden.

Durch die fehlerhafte Programmierung des Freiberuflers erlitt der Kunde den beschriebenen Imageschaden. Außerdem entstehen dem Kunden Kosten, um die Internetseite wieder sicher zu machen bzw. zu reparieren. Nach dem Zutun des Freiberuflers hat der Kunde eine mangelhafte Internetseite und ein schlechteres Image. Dem Kunden ist ein Vermögensschaden entstanden. Deshalb zahlt hier die Berufshaftpflichtversicherung.

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler genau?

Das oben genannte Beispiel zeigt, wie ein Vermögensschaden bei einem Kunden aussehen kann. Ein solcher Vermögensschaden kann in vielfältiger Form auftreten, beispielsweise durch Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Wettbewerbsverletzung oder Ersatzansprüche wegen finanzieller Verluste.

Weil das alles sehr abstrakt klingt, möchte ich im Folgenden ein paar Vermögensschäden nennen, in denen die Berufshaftpflichtversicherung eintreten sollte:

  • Ein Steuerberater erstellt eine fehlerhafte Steuererklärung für seinen Mandanten. Dieser zahlt infolgedessen viel zu hohe Steuern, die er nicht mehr beim Finanzamt zurückfordern kann. Der Mandant klagt die zu viel gezahlte Summe vom Steuerberater ein.
  • Ein Programmierer arbeitet an einem Onlineshop. Aufgrund einer fehlerhaften Arbeit ist der Onlineshop für zwei Tage offline. Dem Kunden entgehen die entsprechenden Umsätze. Auf diesem Verlust möchte er nicht sitzenbleiben. Er verklagt den Freiberufler auf Schadenersatz.
  • Ein Designer gestaltet eine Werbeanzeige, die in vielen Zeitungen mit einer hohen Auflage veröffentlicht werden soll. Leider hat er die Anzeige in einem ungeeigneten Format exportiert. Das Ergebnis: Die Anzeige wurde stark verzerrt und mit falschen Farben gedruckt. Der teuer bezahlte Anzeigenplatz in der Zeitung ist für den Kunden nahezu wertlos. Somit fordert er entsprechenden Schadenersatz über die Höhe der Anzeigenkosten.

Diese Beispiele sollen die abstrakten Begriffe des Versicherungswesens etwas greifbarer machen. Ich hoffe das ist mir gelungen.

Gibt es spezielle Lösungen für Kreative?

Auch ich habe eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler abgeschlossen. Dabei habe ich entdeckt, dass es spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für Kreative gibt. Diese gehen im Vergleich zu vielen Großversicherungen viel gezielter auf die Bedürfnisse kreativer Freiberufler ein.

Zum Start meiner freiberuflichen Tätigkeit waren meine Aufträge noch überschaubar. Eine fehlerhafte Druckproduktion konnte ich aufgrund der niedrigen Auflage aus der eignen Tasche zahlen. Zum Glück ist dies nicht allzu oft vorgekommen  🙂

Inzwischen sind meine Projekte größer und auch etwas riskanter. Aktuell biete ich beispielsweise mehr als 20.000 Icons auf verschiedenen Plattformen weltweit zum Verkauf an. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet mir einen weltweiten Schutz z.B. vor Urheberechtsverletzungen oder Markenrechtsverletzungen. Das ist besonders für die USA und Kanada relevant, wo Schadensersatzansprüche in utopische Höhen steigen können. Auch für Blogger oder YouTuber kann sich ein solcher Versicherungsschutz lohnen. Ich persönlich nutze den Versicherungsschutz von Exali.

Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler?

Die Höhe der Beiträge wird u.a. maßgeblich durch den Versicherungsumfang, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Höhe der maximal ausgezahlten Versicherungssumme beeinflusst. Außerdem hängt die Höhe des Beitrags natürlich auch vom Versicherungsunternehmen ab. Deshalb kann ich auf diese Frage keinen exakten Betrag nennen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler kostet nach meinen Recherchen mindestens ca. 30,- EUR netto pro Monat. Höhere Jahresumsätze, ein weltweiter Schutz auch in den USA und Kanada sowie Abdeckungen z.B. für Cyberkriminalität treiben den Beitragssatz entsprechend in die Höhe.

Gibt es fiese Klauseln?

Natürlich lernt man den wahren Charakter einer Versicherung erst kennen, wenn der Schadensfall eintritt. Dann treten oft Klauseln zum Vorschein die man zuvor nicht gesehen hat. Ein paar gemeine Klauseln habe ich entdeckt, wenn es um den weltweiten Versicherungsschutz geht. Manche Versicherungen schließen nämlich die Abdeckung bestimmen Schäden in den USA und Kanada gänzlich aus, obwohl ein Vergleichsportal für Versicherungen die allgemeine weltweite Abdeckung bestätigte (was mit kleinen Ausnahmen auch stimmte). Ein anderer Anbieter reguliert alle Schäden (auch Schäden in USA und Kanada). Allerdings beträgt die Höhe der Selbstbeteiligung schlappe 15.000 EUR. Es lohnt sich also, wie so oft, das Kleingedruckte zu lesen.

Wichtig zu wissen:

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler deckt meist nur Erzeugnisse ab, die du innerhalb des Versicherungszeitraums erstellt hast.

Beispiel: Du hast vor drei Jahren eine Domain registriert, aber erst vor einem Jahr eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Innerhalb deines Versicherungszeitraums kommt eine Schadenersatzforderung, weil deine registrierte Domain Markenrechte verletzt. Die Berufshaftpflichtversicherung würde in diesem Falle nicht zahlen, weil du die Domain schon vor dem Versicherungszeitraum registriert hast.

Fazit

Besonders für Freiberufler am Anfang der beruflichen Laufbahn ist die finanzielle Belastung für eine Berufshaftpflichtversicherung nicht leicht zu verkraften. Demgegenüber steht ein Freiberufler als Einzelunternehmer, der im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen haftet. Mit kleineren Kunden kann man sich noch relativ gut einigen. Größere Kunden, die einen Imageschaden einklagen, können allerdings auf einen Schlag eine ganze Existenz ruinieren. Gleiches gilt für Anwälte aus Übersee, die bei einem Blogger, YouTuber oder Betreiber eines Onlineshops einen utopischen Schadensersatz wegen Markenrechtsverletzungen einklagen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler kann die Existenz auch bei solchen Schadensersatzansprüchen retten – wenn sie denn zahlt.


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Eine Antwort zu “Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler – Fragen und Antworten”

  1. Ein Freund eröffnet im April seine eigene Tierarztpraxis und fragt sich, welche Versicherungen er braucht. Dieser informative Beitrag wird ihm sicher weiterhelfen. Anscheinend benötigt er wohl die Betriebshaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflicht Tierarzt. VG

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