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Freiberufliche Tätigkeit anmelden: So musst du starten!

Als Freiberufler profitierst du von vielen Vorteilen. Dazu gehören beispielsweise vereinfachte Steuererklärungen und Buchführungspflichten. Dennoch musst du die freiberufliche Tätigkeit natürlich anmelden. Da auch ich am Anfang meiner freiberuflichen Tätigkeit nicht genau wusste, wie und wo ich mich eigentlich anmelden muss, erkläre ich dir im nachfolgenden Artikel, an welche Stellen du dich wenden musst.

Beim Finanzamt und den zuständigen Kammern die freiberufliche Tätigkeit anmelden

Viele Freiberufler freuen sich auf die unabhängige Tätigkeit, der sie in Zukunft nachgehen können. Wenn du dein eigener Chef bist, dann ist das ein Schritt in die Unabhängigkeit.  Aus dieser Unabhängigkeit folgt jedoch auch, dass du dich um Meldepflichten und steuerliche Dinge selbst kümmern musst. So steht schon am Anfang deiner Freiberuflichkeit die Frage im Raum, wie und wo du diese eigentlich anmelden musst. Vor der Aufnahme deiner Tätigkeit solltest du dich darüber informieren, ob du freiberuflich tätig bist oder als Gewerbetreibender arbeitest. Ich habe in meinen anderen Blogeinträgen bereits darüber geschrieben.

Mitteilung an das Finanzamt

Da die Abgrenzung zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Freiberufler nicht immer eindeutig ist, solltest du unter Umständen einen Steuerberater oder Rechtsanwalt aufsuchen. Diese Experten können dir eine Orientierung dazu geben, wie das Finanzamt dich einstufen wird. Du musst deine Tätigkeit nämlich dem Finanzamt schriftlich innerhalb von vier Wochen nach ihrer Aufnahme anzeigen. Bei dieser ersten Mitteilung an das Finanzamt solltest du deine Tätigkeit möglichst genau beschreiben, damit sie als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird. Das Finanzamt wird dir daraufhin einen Fragebogen zuschicken, in welchem du Angaben zu deinem Beruf, dem zu erwartenden Umsatz und anderen Dingen machen musst. Mit diesem Fragebogen wirst du deine freiberufliche Tätigkeit anmelden und das Finanzamt entscheidet letztlich, ob du tatsächlich als Freiberuflicher eingestuft wirst. Sollte das der Fall sein, bekommst du eine entsprechende Nachricht mit einer Steuernummer zugeschickt. Stuft das Finanzamt die Tätigkeit als Gewerbe ein, so kannst du dagegen noch Widerspruch einlegen.

Die Anmeldung beim Finanzamt reicht in vielen Fällen nicht aus

Solltest du als Freiberufler eingestuft werden, ist die erste Hürde genommen. Nun musst du gegebenenfalls auch noch bei anderen Behörden deine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Viele Freiberuflicher sind nämlich in Standeskammern oder Körperschaften organisiert. Dazu zählen zum Beispiel Notare, Steuerberater, Ärzte und Architekten. Solltest du in diesen Berufen arbeiten, musst du bei den zuständigen Kammern deine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Auch bei der Rentenversicherung musst du unter Umständen deine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Ob du Beiträge zur Rentenversicherung zahlen musst, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Gleiches gilt auch für die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse. Dabei handelt es sich um eine Krankenversicherung für Künstler und Publizisten, bei der du dich eventuell anmelden musst.

Fazit

Das Finanzamt entscheidet, ob du als Freiberufler eingestuft wirst. Du musst deine Tätigkeit innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme beim Finanzamt anzeigen und schließlich auch anmelden. Falls du eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden möchtest empfehle ich dir diesen Beitrag »Freiberufliche Nebentätigkeit anmelden: Was du neben den Formalitäten sonst noch klären solltest!« Wirst du als Freiberufler eingestuft, bekommst du eine Steuernummer. Weiterhin musst du dich, je nach Art deiner freiberuflichen Tätigkeit, auch bei der zuständigen Kammer, der Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse anmelden. Nachdem du die Anmeldung gemeistert hast steht deiner freiberuflichen Tätigkeit nichts mehr im Wege. Um auch nach der Anmeldung erfolgreich zu arbeiten empfehle ich dir mein Buch „Selbstständig in 25 Tagen“.


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4 Antworten zu “Freiberufliche Tätigkeit anmelden: So musst du starten!”

  1. Hallo Ralf,

    ich habe eine dringende Frage zur Berufsgenossenschaft:

    Ist es Pflicht sich als Freiberufler ( oder als Zusammenschluss von Freiberuflern in einer Partnerschhaftsgesellschaft) bei der Berufsgenossenschaft anzumelden?

    Wie handhabst du das?

    Viele Grüße Merrit

    • Hallo Merrit, es hängt von deiner freiberuflichen Tätigkeit ab, die du ausführen möchtest. Z.B. Logopäden, Physiotherapeuten, Kranken- und Altenpfleger, Hebammen und Entbindungspfleger usw. sind versicherungspflichtig. Anmelden musst du dich dort in jedem Fall wenn du planst Mitarbeiter zu beschäftigen. Dann kann es aber unter Umständen sein, dass deine Tätigkeit nicht mehr zu den freien Berufen zählt. Siehe mein Beitrag https://freiberufler-werden.de/was-sind-freie-berufe/ im Absatz „Darf ich Mitarbeiter haben, wenn ich einen freien Beruf ausübe?“.

      Hier noch ein paar weiterführende Quellen:
      DGUV
      „Die Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht kraft Gesetzes oder kraft der Satzung der Berufsgenossenschaft automatisch versichert, jeder Unternehmer kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern. Darüber sollten Sie sich direkt bei Ihrem Unfallversicherungsträger informieren.“

      PDF Unfallversicherung der freien Berufe von der Uni Erlangen

      Hoffe das war hilfreich!
      VG,
      Ralf

  2. Schönen guten Morgen,
    derzeit verdiene ich mir etwas dazu fällt aber unter die 450,- jeden Monat. Ich bin stark krank und könnte das aber hauptberuflich machen und diese Tätigkeit meinem Gesundheitszustand anpassen. Es handelt sich um Schreibtätigkeiten als Chatmoderator. Ich arbeite für eine Agentur, bei der diese Tätigkeit schon hauptberuflich ausüben. Ich könnte davon auch leben.
    Wie gehe ich jetzt vor? Weiterhin habe ich keine Kunden, an die ich eine Umsatzsteuer zu verrechnen habe. Ich bekomme jegliche Gutschriften als Beleg und diesen Betrag dann ausgezahlt. Wie gehe ich dann damit um?
    Weiterhin möchte ich aber auch alle weiteren Abgaben freiwillig zahlen. Was muss ich hier machen um die Beiträge zu leisten. Benötigen Rentenversicherung und Co Unterlagen bzgl. des zu zahlenden Betrages?

    Vielen Dank für eine Information.

    Viele Grüße

    • Hallo Mandy,
      wenn du nur für eine Agentur deine Tätigkeit als Chatmoderator ausführst solltest du aufpassen, dass deine Tätigkeit nicht als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird. Du bräuchtest also dringend noch Einnahmen von anderen Kunden.
      Wenn du dich freiwillig gesetzlich Versichern möchtest benötigt die Krankenversicherung und Rentenversicherung Angaben zu deinem Jahreseinkommen. Es ist meiner Ansicht nicht zwingend notwendig, dass du für die erhaltenen Einnahmen Rechnungen ausstellst, wenn du das die erhaltenen Einnahmen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung korrekt angibst.
      Viele Grüße,
      Ralf

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