gewerblich Tätig

Gewerblich tätig oder Freiberufler? Wo liegt der große Unterschied?

Die Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden habe ich in einem früheren Beitrag schon beschrieben: „Freiberufler oder Gewerbe: Was ist für mich richtig?“. Es kann aber auch sein, dass du als Freiberufler gewerblich tätig wirst und dann trotzdem Gewerbesteuer abführen musst. In diesem Beitrag möchte ich dir beschreiben, wann das der Fall ist.

Vorteile ohne eine gewerbliche Tätigkeit

Bevor ich beschreibe, ab wann eine freiberufliche Tätigkeit gewerblich wird, möchte ich dir kurz deine Vorteile als reiner Freiberufler nennen:

  • für das Finanzamt reicht dir eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Du benötigst keine teure und aufwändige Bilanzierung mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • Du musst keine Gewerbesteuer zahlen
  • eine bürokratische Gewerbeanmeldung bleibt dir erspart
  • Du bist von der Pflicht zur doppelten Buchhaltung befreit
gewerblich tätig
Foto von Ivan Samkov von Pexels

Was bedeutet gewerblich tätig?

Gewerblich tätig bist du, wenn du zwar als Freiberufler arbeitest, aber steuer-, gewerbe- und handelsrechtlich Gewerbetreibender bist. Du betreibst ein in freiberuflicher Art ausgeübtes Gewerbe, wenn du

  • als UG oder GmbH tätig bist
  • im Handelsregister eingetragen bist
  • deine Haupttätigkeit an Mitarbeiter überträgst
  • mit Produkten, Ideen und Rechten handelst
  • Gebrauchsprodukte herstellst
  • Produkte herstellst, veredelst oder vervielfältigst

In diesen Fällen ist es wahrscheinlich, dass du als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Von den oben genannten Vorteilen kannst du dann nicht mehr profitieren. Der größte Nachteil entsteht aus meiner Sicht durch die Abgabe der Gewerbesteuer.

Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Als Freiberufler bist du gemäß § 13 Abs. 1 GewStg von der Gewerbesteuer befreit. Als Gewerbetreibender musst du erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 EUR Gewerbesteuer zahlen.

Wann brauche ich eine doppelte Buchhaltung

Freiberufler sind nach EStG §18 grundsätzlich von der doppelten Buchhaltung befreit. Das ist gut, denn die Kosten für die doppelte Buchhaltung solltest du nicht unterschätzen. Arbeitest du als Gewerbetreibender bist du erst ab einem Umsatz von jährlich über 500.000 Euro oder einem Gewinn von über 50.000 Euro zur doppelten Buchhaltung verpflichtet.

Fazit

Warum schreibe ich das alles? Viele Gründer sind dazu geneigt ihr Geschäft gleich in großem Stil aufzuziehen. Es muss eine GmbH oder UG her. Kunden und Leute im Freundeskreis sollen ja schließlich sehen, dass man es ernst meint. Fällt deine Arbeit in die Kategorie Freiberufler, solltest du dir die Wahl der Rechtsform sehr gut überlegen. Denn wie du siehst, hast du als Gewerbetreibender vergleichsweise erhebliche Nachteile. Prüfe daher genau ob es für dich sinnvoll ist die Rechtsform einer GmbH oder UG zu wählen.

Wenn Haftungskriterien eine Rolle spielen, solltest du vielleicht eher erwägen eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Trotz Versicherungsprämien spart dir das in den meisten Fällen sehr viel Geld, da keine Ausgaben für Gewerbesteuer, Finanzbuchhaltung und Eintragungen ins Handelsregister anfallen. Denke daran: Alles was du nicht ausgibst musst du nicht einnehmen. Diese Erkenntnis verschafft dir finanziellen Freiraum und macht dich erfolgreicher als Andere, wenn du gewerblich tätig sein möchtest.


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